Liebe Leser*innen
In dieser Ausgabe befasst sich Raphael Hegi mit der Digitalisierung im Gesundheitswesen und geht der Frage nach, wie sich Software im Rahmen des Medizinprodukterechts qualifizieren lässt – etwa Apps zur Diagnose wie SkinScreener oder solche zur Verhütung oder Überwachung von Krankheiten.
Stefanie Rusch und Bernhard Waldmann analysieren die kantonalen Notrechtssysteme – nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Covid-19-Pandemie und anderer ausserordentlicher Situationen. Sie erläutern die verschiedenen Notrechtssysteme in Bund und Kantonen und würdigen diese im Anschluss an ihre Analyse im Detail.
Art. 7 Kartellgesetz beinhaltet die Prüfung unzulässiger Verhaltensweisen von marktbeherrschenden Unternehmen – ob eine Verhaltensweise als unzulässig beurteilt wird, ist gemäss Bundesgericht parallel zum EU-Kartellrecht auszulegen. Simon Hirsbrunner kommentiert diese Auslegung und das ihr zugrunde liegende – seiner Ansicht nach falsche – Vorverständnis des Bundesgerichts hinsichtlich des EU-Rechts.
Als welche Art von juristischer Person sind sogenannte, meist Blockchain-basierte, Decentralized Autonomous Organizations (DAOs) einzuordnen und braucht es dafür neue Gesellschaftstypen? Rolf H. Weber plädiert dafür, das Vereinsrecht mittels privatautonomer Regeln und ggf. weniger Gesetzesanpassungen zu ergänzen.
Wir wünschen eine anregende und interessante Lektüre!
Editions Weblaw