Liebe Leser*innen
In dieser Ausgabe befasst sich Kurt Pärli mit der neuen Plattformarbeitsrichtlinie der EU und deren Bedeutung für die Schweiz. Insbesondere geht er der Frage nach, ob als Arbeitnehmer*in zu qualifizieren ist, wer Dienstleistungen via eine Internetplattform erbringt. Dabei würdigt er auch kritisch die geplante Erweiterung von Art. 12 ATSG. Weiter geht er auf die innovativen Vorschriften zum algorithmischen Management ein.
Larisa Petrov bespricht das Urteil des BGer 9C_201/2023 vom 3. April 2024 – darin befindet das Bundesgericht, dass bei einer stichprobenweisen Einzelfallprüfung zur Identifizierung ungerechtfertigter Leistungen nach KVG die Stichprobe Voraussetzungen der Statistik erfüllen muss, um ausreichend repräsentativ zu sein. Die Autorin zeigt die (wirtschaftlichen) Grenzen dieser Prüfung auf und thematisiert als wirtschaftliche Alternative die Möglichkeiten der datenbasierten Tarifanwendungskontrolle.
Wann ist als Anwalt oder als Anwältin ein Mandat von Anfang an abzulehnen? Urs Egli legt dar, worauf bei der Auftragsklärung im anwaltlichen Mandatsverhältnis zu achten ist, und skizziert die Voraussetzungen, die es braucht, damit die Zusammenarbeit zwischen Klient*innen und Anwält*innen zu zufriedenstellenden Ergebnissen auf beiden Seiten führt.
Claude Humbel widmet sich den «Corporate Foundations», deren Zweck oft gemeinnützig ist und die von Unternehmen im Bemühen um ihre «Corporate Social Responsibility» gegründet werden. Er untersucht die rechtlichen Grundlagen, geht auf die Gründe für die Entstehung solcher Stiftungen ein und erörtert ihre Finanzierung.
Und zu guter Letzt folgt eine Diskussion im Zusammenhang mit Justitia 4.0: Welche Regelung soll für die Fristwahrung gelten, wenn die Technik ausfällt? Daniel Kettiger präsentiert einen aus einem Workshop von IusBubble entstandenen Alternativvorschlag zu Art. 26 BEKJ – jenem Artikel im Vorentwurf zum Bundesgesetz über die Plattform für die elektronische Kommunikation in der Justiz, der sich damit befasst, was geschieht, wenn eine Plattform technisch nicht erreichbar ist.
Wir wünschen eine anregende und interessante Lektüre!
Editions Weblaw
In eigener Sache:
- Jusletter geht übernächste Woche in die Sommerpause. Am 1. Juli 2024 erscheint die letzte Ausgabe vor den Sommerferien. Jusletter startet wieder am 5. August 2024.