Das Bundesamt für Justiz hat im Sommer 1990 ein Konzept der Aus- und Weiterbildung für die Gesetzgebungsarbeit entwickelt, das im November mit einem gemeinsamen Antrag des Eidgenössischen Justiz und Polizeidepartements und der Schweizerischen Bundeskanzlei dem Bundesrat unterbreitet worden ist. Der Bundesrat hat am 21. Dezember 1990 vom Konzept Kenntnis genommen und wird im Verlauf dieses Jahres über die zusätzlichen Stellen entscheiden, die für die Realisierung des Konzepts notwendig sind. Das neue Ausbildungskonzept für die Gesetzgebungsarbeit dürfte auch für die Mitglieder der Schweizerischen Gesellschaft für Gesetzgebung und für die weiteren Leser von "Gesetzgebung heute" von Interesse sein. Aus diesem Grunde veröffentlichen wir es hier in gekürzter Fassung.
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Alois Pfister /
Redaktionsteam / Equipe de rédaction / Redazione