Staatliches Handeln ganz allgemein und Rechtsetzung im besonderen sind von zwei Eigenschaften geprägt: Einerseits durch die Komplexität der zu regelnden Bereiche, was deren Reduktion auf bestimmte, durch staatliches Handeln manipulierbare Grössen erfordert, und andererseits durch den Zeithorizont des Handelns bzw. der Erlasse, die Zukunft; dadurch wird die Frage nach der Beständigkeit oder "Haltbarkeit" des Rechts aufgeworfen. Beide Faktoren (Komplexität und Zukunftsbezogenheit) sind verbunden mit Unsicherheiten über die Wirkungen der vorzubereitenden Erlasse. Verschiedene neuere Arbeiten im Rahmen der Rechtsetzungslehre befassen sich mit Unsicherheit und den Möglichkeiten zu ihrer Handhabung. Die entsprechenden Bestrebungen finden Unterstützung durch Entwicklungen der System-Analyse und der "Policy-Analyse" (z.B. Dror 1990 und Dror 1991).
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Le présent article a pour but de présenter et de commenter brièvement les directives sur la technique législative émises par trois pays germanophones: l'Allemagne, l'Autriche et le Liechtenstein. Les trois chapitres qui suivent sont consacrés dans l'ordre aux ouvrages suivants:
1. Handbuch der Rechtsförmlichkeit, Empfehlungen des Bundesministeriums der Justiz nach § 38 Abs. 3 GGO II, Bundesanzeiger- Verlag, Cologne, 1991
2. Handbuch der Rechtssetzungstechnik, Teil 1: Legistische Richtlinien, 1990, publié par le Bundeskanzleramt Verfassungsdienst, Vienne.
3. Richtlinien der Regierung des Fürstentums Liechtenstein über die Grundsatze der Rechtssetzung (Legistische Richtlinien ), élaborées par le Service juridique du gouvernement, Vaduz, 1990.
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