Les initiatives populaires cantonales et le droit d’être entendu – un extrait
Im August 2016 verteidigte die Autorin an der Universität Zürich ihre Dissertation «Die Rechtsprechung des Bundesgerichts zu kantonalen Volksinitiativen». Als Basis für ihre Arbeit dienten ihr zahlreiche im Rahmen der umfassenden Rechtsprechung publizierte und nicht publizierte Urteile, die sie zusammengetragen und untersucht hat. Der vorliegende Beitrag geht auf einen Aspekt der Dissertation ein: das Recht der Initiantinnen und Initianten, beim Parlamentsentscheid zur Gültigkeit der Initiative angehört zu werden.