Die Technik der Gesetzesevaluation
Nachfolgendes Referat wurde noch vor dem Entscheid des Bundesrates über das weitere Vorgehen im Bereich der Gesetzesevaluation gehalten. Der Bundesrat hat am 25. März 1992 beschlossen, den Bericht der Arbeitsgruppe "Gesetzesevaluation 11 (AGEVAL) veröffentlichen zu lassen. Er hat die Vorschläge nicht vollumfänglich übernommen, sondern vielmehr das EJPD beauftragt, die Arbeiten in kleinerem Rahmen weiterzuführen, wobei die Gesetzesevaluation als Führungsinstrument der Departementschefs auszugestalten sei. Das EJPD wird nun - in Abstimmung mit der Schweizerischen Bundeskanzlei und der Generalsekretärenkonferenz - Vorschläge erarbeiten, damit die Wirkungen vorgesehener Erlasse bereits im Vorfeld des Entscheids besser abgeklärt werden können.