Pierre Widmer
Wenn man sich über bestimmte rechtliche Probleme und deren Regelungen im Ausland einen Überblick verschaffen will, ist die Rechtsvergleichung heute eine Notwendigkeit. Seit den 60er-Jahren wird in der Bundesgesetzgebung der Schweiz die Frage, wie ausländische Rechtsordnungen ein bestimmtes Problem angehen und regeln, verfolgt. Wie ist bei einem Rechtsvergleich vorzugehen und welche Aspekte müssen dabei besonders berücksichtigt werden?
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Beitragsarten: Wissenschaftliche Beiträge
Bertil Cottier
l’exemple de la loi fédérale sur la transparence (LTrans)
Der Beitrag beschreibt, wie die Rechtsvergleichung bei der Erarbeitung eines neuen Bundesgesetzes konkret eingesetzt wurde. Im Falle des Öffentlichkeitsgesetzes war die Rechtsvergleichung aus drei Gründen besonders wichtig (und dies macht diesen Fall gewissermassen zum Lehrstück): Erstens regelt dieses Gesetz ein neues Gebiet im schweizerischen Recht, zweitens wurden sämtliche verfügbaren Hilfsmittel zur Information über das ausländische Recht aufgeboten und drittens griff man nicht nur auf das Recht der Nachbarstaaten, sondern auch auf skandinavisches und angelsächsisches Recht zurück. Im vorliegenden Beitrag werden die Auswahl und die Verwendung der einschlägigen Regelungsmuster, die Schwierigkeiten mit dem Verständnis ausländischer – z.B. skandinavischer – Sprachen sowie die Probleme im Zusammenhang mit Verwaltungsstrukturen und -verfahren, die sich von den schweizerischen stark unterscheiden, eingehender behandelt. Der Autor zieht schliesslich eine Bilanz: Dabei untersucht er diejenigen Bestimmungen des Öffentlichkeitsgesetzes, die unter dem Einfluss ausländischer Lösungen formuliert wurden oder sich gar direkt an ausländische Muster anlehnen; an solchen Vorbildern kann man sich übrigens sowohl positiv – indem man ausländische Lösungen übernimmt – wie negativ – indem man aus schlechten Erfahrungen im Ausland lernt – orientieren.
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Beitragsarten: Wissenschaftliche Beiträge
Nicolas Schmitt
Zusammenfassung
Das kantonale Recht bietet für rechtsvergleichende Untersuchungen ein weites Anwendungsfeld. Mit ihrer grossen Verschiedenartigkeit sind die Gesetzgebungen der Kantone so etwas wie Versuchslabors der Rechtsetzung. Dank einem Vergleich der bestehenden Regelungen kann man sich Erfahrungen, die anderswo gemacht wurden, zunutze machen und zu wirksamen und innovativen Problemlösungen gelangen. Der Autor stellt die kantonalen Rechtsquellen vor und illustriert anhand gelegentlich kurioser Beispiele deren Vielfalt. Dann zeigt er den praktischen Nutzen der Rechtsvergleichung für kantonale Behörden, die mit Rechtsetzungsprojekten befasst sind. Der Autor ist zwar nicht der naiven Meinung, die Rechtsvergleichung könne die föderalistische Vielfalt spürbar verstärken und jedem Kanton zu Lösungen verhelfen, die seinen Besonderheiten optimal gerecht werden. Dennoch zeigt er, dass es sich lohnt, wenn Kantone sich von Erfahrungen anderer Kantone inspirieren lassen. Der interkantonale Rechtsvergleich macht auch auf gewisse Tendenzen aufmerksam, die sich in der schweizerischen Rechtsetzungslandschaft abzeichnen. Er ermöglicht es schliesslich zu erkennen, in welchen Bereichen sich eine konzeptionelle Harmonisierung aufdrängt.
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Beitragsarten: Wissenschaftliche Beiträge
Max Baumann
Nur mit verständlichen Erlassen kann die Rechtssicherheit garantiert werden. Trotz der Massnahmen zur Verbesserung von Gesetzestexten, sind Gesetzestexte für viele Bürgerinnen und Bürger nicht verständlich genug? Woran liegt das? Was können Bilder in Gesetzestexten zur besseren Verständlichkeit beitragen?
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Beitragsarten: Werkstattberichte
Christian Schuhmacher
Im direkten Anschluss an das Projekt «Verwesentlichung und Flexibilisierung der Rechtsetzung und Rechtsanwendung» des Kantons Graubünden wurde im Kanton Zürich im Jahr 1998 ein parlamentarischer Vorstoss mit identischer Stossrichtung eingereicht. Der Werkstattbericht zeigt auf, wie man in Zürich damit umgegangen ist.
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Beitragsarten: Werkstattberichte