Silvio Arioli
Völkerrechtliche Verträge regeln nicht nur die Beziehungen zwischen Staaten sondern bilden auch im innerstaatlichen Rechtsleben eine bedeutende Rechtsquelle. Die Grundfrage der Rechtsetzungslehre «Wie macht man gute Gesetze» ist deshalb auch für das Staatsvertragsrecht zu stellen. Dieses kommt aber in einem Prozess zustande, der sich vom Gesetzgebungsverfahren teilweise grundlegend unterscheidet. An einigen Beispielen wird dargestellt, dass sich deshalb einerseits die Regeln der Rechtsetzungslehre nicht einfach übertragen lassen, andererseits aber aus den zwischenstaatlichen Verfahren auch für das Landesrecht nützliche Erkenntnisse zu gewinnen sind.
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Beitragsarten: Wissenschaftliche Beiträge
Stephan C. Brunner
Mit Artikel 170 der Bundesverfassung vom 18. April 1999 wird die Bundesversammlung beauftragt, dafür zu sorgen, dass die Massnahmen des Bundes auf ihre Wirksamkeit überprüft werden. Die Evaluationsforschung liefert dafür die nötigen Instrumente und Methoden. Zu ihren Untersuchungsmethoden gehört in vielen Fällen auch die Bearbeitung von Personendaten. Der Umgang mit Personendaten erfordert jedoch eine grosse Sensibilität hinsichtlich des Persönlichkeitsschutzes der betroffenen Personen. Welche datenschutzrechtlichen Fragen stellen sich dabei?
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Beitragsarten: Wissenschaftliche Beiträge
Martin Senti /
Martina Schläpfer
Im Auftrag der Eidg. Kommission für Frauenfragen (EKF) wurde in einer Studie analysiert, wie wirksam Vernehmlassungseingaben, insbesondere diejenigen der EKF sind. Untersucht wurde vor allem, wie die Stellungnahmen im vorparlamentarischen Verfahren berücksichtigt werden und welche Bedingungen dazu führen, dass eine Eingabe eine bessere oder schlechtere Resonanz erfährt.
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Beitragsarten: Wissenschaftliche Beiträge
Ambros Lüthi
Die Sprachenfrage ist im Kanton Freiburg eine äusserst sensible und heikle Angelegenheit. Es ist wichtig, die historisch gewachsene Sprachenlandschaft des Kantons Freiburg zu bewahren und zu schützen und den sprachlichen Minderheiten Rechte einzuräumen, die den Erhalt ihrer sprachlichen und kulturellen Identität ermöglichen. Aus diesem Grund wurde die Sprachenfrage in der Erarbeitung der neuen Verfassung des Kantons Freiburg sehr behutsam angegangen. Wie ist man dabei vorgegangen und wie wurde die Sprachenfrage in die neue Verfassung des Kantons Freiburg aufgenommen?
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Beitragsarten: Wissenschaftliche Beiträge
Thomas Kräuchi
Im vorliegenden Beitrag werden in drei Kapiteln die Verjährung, das Unternehmensstrafrecht und die Strafdrohungen erörtert. Dabei geht es um die Auswirkungen der am 1. Oktober 2002 in Kraft getretenen Änderung der Verfolgungsverjährung auf das Verwaltungsstrafrecht, um die am 1. Oktober 2003 in Kraft getretenen Bestimmungen zur Strafbarkeit des Unternehmens und ihre Abgrenzung zu den entsprechenden Bestimmungen des Verwaltungsstrafrechts und schliesslich um die Problematik der unterschiedlichen Strafdrohungen des Finanzmarktaufsichtsrechts als Teil des Verwaltungsstrafrechts und die möglichen Lösungsansätze.
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Beitragsarten: Wissenschaftliche Beiträge
Daniel Janett
Evaluationen sind ein wichtiges Instrument der Erfolgskontrolle staatlichen Handelns. Die Schweizerische Bundesversammlung setzt das Instrument im Rahmen der parlamentarischen Oberaufsicht sowie im gesetzgeberischen Bereich ein. Ihre Evaluationsmandate werden teils an die Verwaltung delegiert, teils von der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle ausgeführt. Die revidierte Bundesverfassung überträgt dem Parlament eine umfassende Verantwortung für die Wirksamkeitskontrolle von Bundespolitiken. Doch bisher zögert die Bundesversammlung, ihre neu hinzugewonnenen Kompetenzen im Bereich der Evaluation zu nutzen.
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Beitragsarten: Werkstattberichte
Martin Philipp Wyss
ein neues Unterrichtsangebot an der Universität Bern
Mit dem Wechsel zur Bachelor-/Masterstudium-Struktur hat die rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Bern die Möglichkeit geschaffen, im Vertiefungsstudium ein Schwerpunktzertifikat (mention) zu erwerben. Zu den fünf Schwerpunktbereichen gehört auch das «Recht der öffentlichen Verwaltung», für das seit dem Wintersemester 2003/04 das Fach «Rechtsetzungslehre » angeboten wird. Der Autor des vorliegenden Beitrages erteilt als Lehrbeauftragter diesen Unterricht und schildert, wie dieses Fach unterrichtet wird und welche Ziele damit verfolgt werden.
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Beitragsarten: Werkstattberichte
Georg Müller
Nachlese zum Parlamentsgesetz
Artikel 29 Absatz 2 des Bundesgesetzes über die Bundesversammlung (ParlG) ist insofern missverständlich, als er auch so interpretiert werden könnte, dass die Bundesversammlung Beschlüsse fassen kann, die gegen die Verfassung verstossen. Aber nicht nur dieser Absatz lässt Fragen offen. Der Autor ist der Meinung, dass der Versuch der Bundesversammlung, eine Anleitung für die Handhabung der entsprechenden Vorschriften der Bundesverfassung zu geben, missglückt sei.
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Beitragsarten: Werkstattberichte
Andreas Lienhard /
Gérard Caussignac
Am 22. September 2003 fand die dritte Tagung des Zentrums für Rechtssetzungslehre der Universität Zürich zum Thema «Konzeptionelle Probleme der Gesetzgebung über die Steuerung von Aufgaben und Finanzen des Staates» statt. Ein Tagungsbericht.
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Beitragsarten: Werkstattberichte
Adriano Previtali
Am 28. April 2004 hat der Bundesrat beschlossen, dem Parlament den Entwurf zum Bundesgesetz über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften nicht vorzulegen. Dieser Entscheid lässt sich aus mindestens drei Gründen kritisieren. Erstens wird unterschätzt, wie zentral die Mehrsprachigkeit für das schweizerische Staatsverständnis ist. Zweitens stützt sich der Entscheid auf eine zu enge Auslegung von Artikel 70 Absatz 3 BV, der festlegt, dass der Bund die Verständigung und den Austausch zwischen den verschiedenen Sprachgemeinschaften durch eine aktive und wirkungsvolle Sprachenpolitik fördern soll. Drittens ist zu befürchten, dass der Entscheid des Bundesrates - der im Übrigen gegen Artikel 164 Absatz 1 BV verstösst - die vollständige Umsetzung des Sprachenartikels gefährdet, und zwar gerade in seinen innovativsten Teilen. Es bleibt zu wünschen, dass der Entscheid des Bundesrates, der insbesondere auf finanzielle Erwägungen zurückzuführen ist, bald korrigiert wird. Dazu könnten auch verschiedene parlamentarische Vorstösse beitragen, die zur Zeit hängig sind.
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