Thierry Tanquerel
des grands principes à la pratique concrète
Der Rechtsschutz im Verwaltungsverfahren wurde mit dem Inkrafttreten der Justizreform, insbesondere mit Artikel 29a BV, der den Anspruch auf richterliche Beurteilung garantiert, noch einmal weiter ausgedehnt. Diese Ausdehnung der gerichtlichen Beurteilung der Verwaltungsstätigkeit ist das Resultat aus Überlegungen der Rechtswissenschaft und nicht aus empirischen Studien. Das Beispiel des Verbandsbeschwerderechts der Umwelt, Natur- und Heimatschutzverbände zeigt jedoch, dass empirische Studien über die Verwaltungsrechtspflege einen konstruktiven und wichtigen Beitrag zu politischen Debatten leisten können. Eine Evaluation der konkreten praktischen Erfahrungen mit der Ausdehnung des Rechtsschutzes, insbesondere mit Artikel 29a BV, aber auch andere empirische Untersuchungen im Zusammenhang mit der Praxis der Verwaltungsrechtspflege wären deshalb sehr willkommen.
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Beitragsarten: Wissenschaftliche Beiträge
Nedim Peter Vogt /
Jens Drolshammer
Englisch wird unbestreitbar immer mehr zur internationalen Verkehrssprache im staatenübergreifenden Geschäftsverkehr, und damit auch zur internationalen Sprache des Rechts und der Juristinnen und Juristen. Bei internationalen Rechtsgeschäften besteht sehr oft die Freiheit der Wahl eines bestimmten nationalen Rechts, das für die Rechtsbeziehung gelten soll. Schweizer Recht hat wegen seiner Prägnanz, Ausgewogenheit und Liberalität gute Karten und wird oft gewählt. Voraussetzung ist jedoch, dass es dieses Recht und Informationen über dieses Recht auf Englisch – und in einem guten, verlässlichen Englisch – gibt.
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Beitragsarten: Wissenschaftliche Beiträge
Werner Bussmann
das Beispiel der Programmvereinbarungen
Mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) wird neu das Instrument «Programmvereinbarungen » eingeführt. Im Gegensatz zur bisher «kostenorientierten» Subventionierung sollen die Beiträge nun «leistungs-» bzw. «wirkungsorientiert» ausgerichtet werden. Hinter den Konzepten der «Leistungs-» bzw. «Wirkungsorientierung» lauern aber verschiedene Missverständnisse. Der Beitrag strebt eine Klärung dieser Konzepte und Begriffe an und gibt Empfehlungen für die Ausgestaltung von Programmvereinbarungen. Er stellt kurz die im Rahmen der NFA gewählten Lösungen vor und skizziert deren mögliche Entwicklung.
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Beitragsarten: Wissenschaftliche Beiträge
Thomas Widmer /
Christian Hirschi
Massnahmen gegen Rechtsextremismus stellen spezifische Herausforderungen an eine Evaluation. Diese Besonderheiten gilt es bei der Konzeption und bei der Durchführung von Evaluationen angemessen zu berücksichtigen, um qualitativ unzureichende Evaluationen zu vermeiden. Vorliegender Beitrag hat zum Ziel, diese für die Evaluation handlungsrelevanten Besonderheiten herauszuarbeiten, um damit Evaluationsaktivitäten zu Massnahmen gegen Rechtsextremismus zu unterstützen. Anhand von neun Problemlagen werden die Herausforderungen dargestellt, die sich bei der Evaluation solcher Massnahmen stellen können. Für jede der Problemlagen präsentieren wir Lösungsvorschläge, die Evaluatorinnen und Evaluatoren bei der Bewältigung dieser gegenstandsspezifischen Herausforderungen unterstützen sollen.
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Beitragsarten: Wissenschaftliche Beiträge
Stefan Rieder
Die nationale Gesetzgebung wird von den Kantonen oft unterschiedlich vollzogen. Noch werden die Wirkungen und Outputs dieser verschiedenen Vollzugsstrategien der Kantone selten überprüft. Eine der wenigen aktuellen Untersuchungen bildet die Evaluation der Schutzpolitik im Bereich der Trockenwiesen und -weiden (TWW), die vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) in Auftrag gegeben wurde. Die ersten Ergebnisse dieser Evaluation liegen vor und werden in diesem Beitrag vorgestellt. Dabei wird primär der Frage nachgegangen, wie der Heterogenität des kantonalen Vollzugs in der Evaluation Rechnung getragen werden kann und wie sich das Evaluationsdesign auf Basis eines Wirkungsmodells in der Praxis bewährt hat.
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Beitragsarten: Wissenschaftliche Beiträge
Hans-Georg Nussbaum
Zur Erarbeitung eines neuen Zollrechts erliess die Oberzolldirektion einen Projektauftrag und setzte eine Projektorganisation ein. Der vorliegende Beitrag beschreibt die Arbeitsschritte und die Zusammenarbeit der Projekt- und Fachgruppen bis zur Inkraftsetzung der neuen Zollverordnung und berichtet von den dabei gemachten Erfahrungen und den daraus gewonnenen Erkenntnissen.
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Beitragsarten: Werkstattberichte
Jeanne Ramseyer
unterschiedliche Regelungen in Bundeserlassen
Der Werkstattbericht zeigt die unterschiedlichen Regelungen der Berufshaftpflicht in diversen Bundeserlassen sowohl in materieller als auch in redaktioneller Hinsicht auf. Er soll als Anstoss verstanden werden, bei künftigen Gesetzesvorhaben ein spezielles Augenmerk auf die Ausgestaltung und Formulierung von Haftpflichtbestimmungen zu legen und allenfalls die in anderen Erlassen bereits bestehenden Formulierungen zu berücksichtigen. Letztlich geht es darum, auf Bundesebene – so weit als möglich – eine Harmonisierung der Gesetzesbestimmungen im Bereich der Haftpflicht zu erzielen.
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Beitragsarten: Werkstattberichte
Christian Schuhmacher
Die Erläuterungen eines Exekutivorgans zu einem Erlass und die Protokolle der Legislative sind wichtige Rechtsquellen für die Auslegung von Normen. Der Beitrag zeigt auf, ob und wann im Kanton Zürich solche Erläuterungen und Protokolle entstehen und wie auf sie zugegriffen werden kann?
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Beitragsarten: Werkstattberichte
Boris Burri
Anders als in anderen Ländern wurde bis anhin in der Schweiz keine Statistik über die Erlasse der Bundesversammlung geführt. Die Dokumentationszentrale der Bundesversammlung hat deshalb begonnen, Daten für eine Statistik zu sammeln. Die rückwirkend bis zur 45. Legislaturperiode (ab 4. Dezember 1995) erhobenen und ausgewerteten Daten geben Antwort auf folgende Fragen: Wie lange benötigt die Bundesversammlung im Durchschnitt für die Behandlung eines Gesetzes? Wie viele Erlasse werden vom Parlament pro Legislatur verabschiedet und in welcher Form? Wie hoch ist dabei der Anteil von Erlassen, die auf parlamentarische Initiativen zurückzuführen sind?
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Beitragsarten: Werkstattberichte
Jean-Luc Gassmann
Der Autor gibt einen Überblick über die thematischen Schwerpunkte, welche die Gesetzgebung der Kantone seit Herbst 2006 geprägt haben und erläutert Themen zu kantonalen Abstimmungsvorlagen, über welche die Bevölkerung abgestimmt hat.
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Beitragsarten: Werkstattberichte
Nadja Braun
Die Umsetzung der allgemeinen Volksinitiative ist gescheitert. Das ernüchternde Fazit, sämtliche Volksrechtsreformanläufe seien sowieso von Anfang an zum Scheitern verurteilt, ist jedoch fehl am Platz. Zahlreiche erfoglreiche Reformen belegen das Gegenteil. Der Blick auf frühere Volksrechtsreformen zeigt allerdings auch, dass nur Revisionen, welche am bestehenden System des Zusammenspiels zwischen Föderalismus, Zweikammerparlament, Gewaltenteilung und Volksrechten nichts Wesentliches verändern wollten – sogenannte «Finetuning-Massnahmen» –, eine Chance hatten. Dies sollte beim nächsten Reformanlauf in Erinnerung behalten werden.
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Martin Graf
ein Lehrstück missglückter Rechtsetzung
Das Projekt der Einführung der «allgemeinen Volksinitiative» ist wegen schwerwiegender Mängel gescheitert. Der Bundesrat hat im Rahmen seiner Botschaft für die «Reform der Volksrechte» im Jahre 1996 die damals bereits bekannten Einwände schlicht übergangen. Das zentrale Motiv der «Wahrung der inneren Konsistenz der Rechtsordnung» erwies sich in der politischen Praxis als realitätsfremd und daher nicht tragfähig. Die schwierigen Probleme der Ausführungsgesetzgebung wurden nicht rechtzeitig analysiert und erkannt. Letztlich ging es gar nie um die «allgemeine Volksinitiative » als solche: Im Rahmen des Pakets der «Reform der Volksrechte» stand ein anderer Vorschlag (die Erhöhung der Unterschriftenzahlen) im Vordergrund; die «allgemeine Volksinitiative» diente politisch nur als kompensatorische Massnahme, um eine angebliche Ausgewogenheit des Pakets herzustellen. Und im Rahmen des zweiten, kleineren Paketes der Ständeratskommission im Jahre 2001 ging es weniger um den konkreten Inhalt als darum, irgendwie den ersten Scherbenhaufen zu kitten.
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