Redaktionelle und gesetzestechnische Probleme der Verweisung auf EU-Recht im Landesrecht
In Erlassen des schweizerischen Landesrechts kommen direkte Verweise auf Bestimmungen von EU-Rechtsakten sehr häufig vor. Die Titel dieser Rechtsakte sind oft so lang und kompliziert, dass ihre Zitierung im Fliesstext einer landesrechtlichen Norm deren Verständlichkeit behindert. Seit Kurzem wird die Verweisproblematik noch dadurch verschärft, dass im Amtsblatt der EU nur noch dynamisch auf die eigenen Rechtsakte verwiesen wird; dies könnte zur irrigen Annahme verleiten, dass die Schweiz diese neue Verweispraxis übernehme. Ein von der Bundeskanzlei und vom Bundesamt für Justiz gemeinsam erarbeitetes Merkblatt bietet für die bei der Verweisung auf EU-Recht begegnenden redaktionellen und gesetzestechnischen Probleme Lösungen an. Dank dem neuen Grundsatz der Kurzform-Verweisung werden schweizerische Verweisnormen von unnötigem Ballast befreit. Der vorliegende Beitrag liefert einen auf konkrete Textbeispiele gestützten Hintergrund zu diesem Merkblatt.