« Succès des recours au Tribunal fédéral: analyse du contentieux administratif de 1990 à 2008 »
Dieser Artikel untersucht die Entwicklung von 71 849 verwaltungsrechtlichen Beschwerden, die zwischen 1990 und 2008 vom Bundesgericht behandelt wurden. Unsere Untersuchungen zeigen, dass die Erfolgsrate der Beschwerden 23% beträgt und sich auf aggregierter Ebene als bemerkenswert stabil erweist. Es lassen sich jedoch Unterschiede zwischen den einzelnen Politikbereichen feststellen. Auch je nach Kanton, in dem der vor dem Bundesgericht angefochtene Entscheid gefällt wurde, ergeben sich Unterschiede. Die Erfolgsrate ist höher auf dem Gebiet der Sozialversicherungen (30%), wenn die Beschwerde das Urteil einer kantonalen Gerichtsinstanz anficht (25%) und wenn es sich um eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde oder um eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten handelt (28%). Dazu kommt, dass die Erfolgsrate der Beschwerden auf dem Gebiet der
Sozialversicherungen höher ist, wenn die Versicherungen (63%) oder die Versicherten, begleitet von einem Anwalt (29%), rekurrieren.
Sozialversicherungen höher ist, wenn die Versicherungen (63%) oder die Versicherten, begleitet von einem Anwalt (29%), rekurrieren.