Die Vorarbeiten der Verwaltung zur Verfassungsreform 1999
Die Verfassungsreform von 1999 ist das Ergebnis einer mehr als dreissigjährigen Entwicklung, in der sich Recht und Politik wechselseitig befruchtet haben. Die lange Vorgeschichte und das Scheitern früherer Entwürfe liessen ein Konzept der blossen «Nachführung » des geltenden Verfassungsrechts als Grundlage und Orientierungshilfe weitergehender Reformen als ratsam erscheinen. Die Herstellung von Transparenz über das geltende Recht und über die Auswirkungen von Neuerungen auf die Verfassungsordnung war vor allem eine Aufgabe der Verwaltung. Recht und Politik liessen sich aber auch in dieser Phase nur bedingt voneinander trennen.