Direkte und indirekte Europäisierung der schweizerischen Bundesgesetzgebung
Wie autonom entscheidet der schweizerische Gesetzgeber im Rahmen der Europa-Kompatibilitäts-Politik und des Nachvollzugs von EU-Recht? Die Antwort auf diese Frage ist vielschichtig, weil diese Europäisierung von Bundesgesetzen zum einen nicht nur «autonom» erfolgt. Auch die bilateralen Verträge verlangen Gesetzesanpassungen. Zum anderen ist Nachvollzug nicht gleich Nachvollzug. Manchmal wird eine Bestimmung vollständig an die EU angepasst, manchmal werden EU-Prinzipien nur teilweise übernommen. Eine neue Datensammlung der ETH Zürich hat nun die Europäisierung der Bundesgesetzgebung während der vergangenen zwanzig Jahre quantitativ erfasst.