Rechtsetzung durch Private – unter besonderer Berücksichtigung der Verweisungspraxis im kantonalen Rettungswesen
Der Wandel vom Leistungs- zum Gewährleistungsstaat führt dazu, dass vermehrt private Normen in die staatliche Rechtsetzung einbezogen werden. Neben dem Potenzial, das in privaten Normen liegt, birgt deren Übernahme in staatliches Recht auch Risiken. Anhand der Verweisungspraxis im kantonalen Rettungswesen soll aufgezeigt werden, dass mit dem Einbezug Privater stellenweise die Übertragung von Rechtsetzungsbefugnissen einhergeht und dies dazu führt, dass private Organisationen den massgeblichen Inhalt einer polizeirechtlichen Einschränkung selbst festlegen und überprüfen.