LexFind 2.0

  • Autor/Autorin: Marius Roth
  • Beitragsart: Mitteilungen
  • DOI: 10.38023/6d18e674-b621-4039-9afb-1484f57ad376
  • Zitiervorschlag: Marius Roth, LexFind 2.0, in: LeGes 31 (2020) 2
Das Portal LexFind (www.lexfind.ch) beinhaltet alle systematischen Rechtssammlungen von Bund und Kantonen und stellt diese Erlasse in versionierter Form seit 2006 öffentlich zur Verfügung. Das Portal wird finanziert von der Schweizerischen Staatsschreiberkonferenz. Im Beitrag werden einige neue Aspekte der von Grund auf neu entwickelten LexFind Version 2.0 vorgestellt, die seit Anfang 2020 zur Verfügung steht.

Inhaltsverzeichnis

  • Ausgangslage und Vorgeschichte
  • 1. Vorstellung LexFind 2.0
  • 1.1. Datenhaltung
  • 1.2. Meta-Daten
  • 1.3. Web-Darstellung
  • 1.4. Kantonsseiten
  • 1.5. Schweizerische Systematik
  • 1.6. Versionsvergleich
  • 1.7. PDF-Anzeige
  • 1.8. Links
  • 1.9. Intlex
  • 2. Schlussbemerkung

Ausgangslage und Vorgeschichte ^

[1]

LexFind ist eine Datenbank für Gesetzgebung, die vielen LeGes-Lesern wohl bekannt ist. Das Portal entstand 2006 und ist seit dem 1. Januar 2007 öffentlich zugänglich. LexFind beinhaltet sämtliche Erlasse der systematischen Gesetzessammlungen von Bund und Kantonen in versionierter Form (i.d.R.) seit Mai 2006.

[2]

Ursprünglich wurde das Projekt von der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren finanziert. Seit 2013 erfolgt die Finanzierung durch die Schweizerische Staatsschreiberkonferenz. Betrieben wird das Portal einerseits durch die Sitrox AG und andererseits durch das Zentrum für Rechtsinformation (ZRI).

[3]

LexFind prüft automatisiert jeden Tag alle systematischen Gesetzessammlungen auf Veränderungen. Wird eine Änderung in einem Erlass festgestellt oder werden Erlasse aufgehoben bzw. in Kraft gesetzt, erfasst LexFind die entsprechenden Mutationen in der Datenbank. Zur Qualitätssicherung erfolgt dabei immer auch noch eine visuelle Prüfung der Einträge und gewisse Metadaten werden zusätzlich erfasst. Ziel von LexFind ist es, dass jede Erlassversion, die seit der Inbetriebnahme des Portals einmal in einer Gesetzessammlung publiziert war, sich auch in LexFind wiederfindet.

[4]

Das Mengengerüst der schweizerischen Erlassdaten ist recht gross: Derzeit stehen in der ganzen Schweiz auf Ebene der Kantone und des Bundes knapp 22’000 Erlasse in Kraft. Davon entfallen rund 5’100 auf den Bund, wobei «nur» 2’300 dem Landesrecht zuzuordnen sind und 2’800 das internationale Recht betreffen. In den Kantonen variiert die Zahl der Erlasse zwischen 336 (Kanton Appenzell Ausserrhoden) und 1119 (Kanton Neuenburg). Weitaus beeindruckender ist jedoch die Anzahl Mutationen, die in den Gesetzessammlungen jährlich vorgenommen wird: Diese schwankte bisher zwischen 12’400 (2011) und 17’725 (2014). Im Durchschnitt ist mit 14’000 Mutationen pro Jahr zu rechnen.

[5]

Insgesamt sind seit Mai 2006 knapp 175’000 Erlassversionen in bis zu drei Sprachen entstanden.

[6]

Die erste Version von LexFind war auf solche Grössenordnungen nicht ausgelegt, da bei der Konzeption im Jahr 2005 noch keinerlei Erfahrungswerte vorlagen. Auch war die ursprüngliche Ausgestaltung der Meta-Informationen pro Erlass noch nicht in der Lage, sämtliche Partikularitäten, die in der Gesetzgebung vorkommen können, wiederzugeben. Beispielsweise war es nicht vorgesehen, dass zur gleichen Zeit in einem Kanton zwei Erlasse mit derselben systematischen Nummer existieren können. Auch diesbezüglich fehlte es seinerzeit bei LexFind 1.0 an Erfahrungswerten.

[7]

Eine umfassende Neugestaltung zeichnete sich daher schon länger ab. Schliesslich sicherte die Schweizerische Staatsschreiberkonferenz im Jahr 2018 einen Beitrag an die Entwicklung von LexFind 2.0 zu. Ein anderer Teil wurde von Sitrox übernommen, so dass die Arbeiten an LexFind 2.0 im Sommer 2018 beginnen konnten. Die neue Version von LexFind wurde am 16. Januar 2020 aufgeschaltet. Dieses Datum wurde deshalb gewählt, weil bis dahin die meisten Erlassänderungen per 1. Januar 2020 bereits publiziert worden waren.

1.

Vorstellung LexFind 2.0 ^

[8]

LexFind wurde von Grund auf neu entwickelt, wobei die zentralen Funktionen des bisherigen Portals übernommen wurden. Bei der Neuentwicklung wurde insbesondere auf folgende Aspekte fokussiert:

1.1.

Datenhaltung ^

[9]

Die Datenhaltung erfolgt neu ausschliesslich im PDF-Format. Früher publizierten viele Kantone die Erlasse ausschliesslich im HTML-Format, heute ist dies einzig noch im Kanton Genf der Fall. Alle anderen Kantone publizieren die Erlasse im PDF-Format, das Vorteile in den Bereichen der Archivierung und des Drucks aufweist. Deshalb wurden alle Erlasse des alten LexFind bei der Migration automatisiert zu PDF-Dateien umgewandelt. Auch die aktuellen HTML-Erlasse des Kantons Genf wandelt LexFind 2.0 in PDF um, so dass neu auch diese Gesetzestexte sauber ausgedruckt werden können.

1.2.

Meta-Daten ^

[10]

Das Meta-Daten-Konzept von LexFind wurde basierend auf den Erfahrungen seit 2005 erweitert. So werden insbesondere Totalrevisionen und Titeländerungen auch im Frontend visualisiert. Zudem können mehrere Erlasse in einem Kanton neu dieselbe systematische Nummer aufweisen (obwohl dies aus gesetzestechnischer Sicht nicht sinnvoll erscheint).

[11]

Versionen, die auf demselben Erlass (Totalrevision) aufbauen, werden gruppiert dargestellt. Titeländerungen und Änderungen in Kurztiteln und Abkürzungen werden ausgewiesen. Damit sind die Erlasse in LexFind auch mit den alten Titeln und Abkürzungen auffindbar. So findet beispielsweise die Direktsuche nach «OG» auch das alte Bundesrechtspflegegesetz.

 

 

[12]

Derzeit werden die Meta-Daten von LexFind 1.0 kontrolliert, bereinigt und sukzessive aufgeschaltet.

1.3.

Web-Darstellung ^

[13]

Die Darstellung im Web erfolgt neu «responsive», d.h. LexFind 2.0 lässt sich über alle Geräte (Smartphones, Tablets, Desktops) einwandfrei bedienen.

[14]

Desktop:

 

 

 

Tablet: Smartphone:

 

1.4.

Kantonsseiten ^

[15]

Jeder Kanton (und der Bund) verfügt neu über eine umfassende Unterseite, die auch mittels eigenem URL zugänglich ist (z.B. zh.lexfind.ch für Zürich oder ch.lexfind.ch für den Bund). Neben einer Suche, die auf den gewählten Kanton beschränkt ist, und den aktuellen Kennzahlen zum jeweiligen Kanton findet sich neu auch die kantonale Systematik, mit welcher die Erlasse analog zu den kantonalen Angeboten aufgerufen werden können.

1.5.

Schweizerische Systematik ^

[16]

Neu wird auch eine «schweizerische Systematik» angeboten, in welcher sämtliche Erlasse von Bund und Kantonen nach Thema geordnet sind. Dabei kann ein Erlass auch mehrfach aufgeführt sein, falls er sich nicht nur einer einzigen Kategorie zuordnen liess. Diese Systematik kann auch nach Kanton und/oder Erlasstyp gefiltert werden und ermöglicht insbesondere einen sehr schnellen rechtsvergleichenden Überblick über ein Thema.

 

 

1.6.

Versionsvergleich ^

[17]

Der Versionsvergleich wurde ebenfalls neu gestaltet und die Bedienung vereinfacht: Mit dem Versionenvergleich können mehrere Versionen eines Erlasses miteinander verglichen werden, wobei Aufhebungen und Ergänzungen von Artikeln oder Absätzen hervorgehoben werden.

 

 

1.7.

PDF-Anzeige ^

[18]

Für die Anzeige der PDF-Erlasse ist kein PDF-Viewer mehr erforderlich, sondern die Dokumente werden direkt serverseitig dargestellt. Die PDF-Daten können aber wie bisher auch separat angezeigt oder heruntergeladen werden.

1.8.

Links ^

[19]

Die Perma-Links zu den Erlassen wurden ebenfalls optimiert. Neu kann bei jedem Erlass direkt der Link zu der gerade angezeigten Version oder zur jeweils aktuellsten Version kopiert werden. Die bisherigen LexFind 1.0 Links wurden ebenfalls migriert, so dass alle ihre Gültigkeit behalten.

1.9.

Intlex ^

[20]

In LexFind wurde zusätzlich auch «Intlex» aufgenommen. Intlex (zugänglich unter www.intlex.ch) ist ein neues Projekt des Zentrums für Rechtsinformation, welches die widerspruchsfreie Publikation des interkantonalen Rechts, d.h. der interkantonalen Vereinbarungen sowie der durch interkantonale Organisationen erlassenen Rechtsnormen, bezweckt.

 

 

[21]

Das Projekt wird derzeit von den Kantonen Zug, St.Gallen und Wallis unterstützt und beinhaltet das interkantonale Recht, dem einer der beteiligten Kantone beigetreten ist. Hintergrund bildet die Feststellung, dass im Bereich des in den kantonalen Erlasssammlungen publizierten interkantonalen Rechts sehr häufig Widersprüche anzutreffen sind. So werden beispielsweise die Inkrafttretensdaten teilweise uneinheitlich angegeben, einzelne Vereinbarungen werden nicht von allen beigetretenen Kantonen publiziert, oder es werden veraltete Fassungen veröffentlicht1.

[22]

Intlex verwendet deshalb die «vertrauenswürdigste» Fassung und ergänzt die Erlasse mit den Angaben zu den Beitritten aller anderen Kantone. Obwohl erst drei Kantone beteiligt sind, umfasst Intlex bereits 250 Vereinbarungen. In Zukunft soll das interkantonale Recht auch authentisch und strukturiert auf Intlex publiziert werden. Allen Kantonen steht dieses spannende Projekt offen und das ZRI erteilt jederzeit gerne weitere Auskünfte.

2.

Schlussbemerkung ^

[23]

Als LexFind 2005 ins Leben gerufen wurde, hätte wohl niemand gedacht, dass dieses Portal auch 15 Jahre später ein wichtiges Werkzeug für die Erlassrecherche darstellen würde. Mit LexFind 2.0 konnten die Grundlagen für die weitere Nutzung in den nächsten Jahren geschaffen werden; gleichzeitig wurden viele neue Funktionen eingeführt und bestehende Funktionen verbessert.

[24]

Ein grosser Dank gilt daher der schweizerischen Staatsschreiberkonferenz, die das Projekt seit 2013 finanziert und der Sitrox AG, die aus eigenen Mitteln einen Beitrag zum Projekt beigesteuert hat.

[25]

In diesem Sinne hoffe ich, dass LexFind Ihnen weiterhin gute Dienste leisten wird, sich in der immer komplexeren, aber dafür umso spannenderen Welt des kantonalen Rechts zurechtzufinden und wünsche ich Ihnen viel Erfolg bei der Recherche!


Marius Roth, Dr. iur., Direktor des Zentrums für Rechtsinformation – ZRI, Zürich und Projektleiter LexFind seit 2005, marius.roth@zri.ch.

  1. 1 Vgl. Dazu: Daniela Ivanov / Marius Roth, Verbesserungsmöglichkeiten im Bereich der Publikation des interkantonalen Rechts, in: LeGes 24 (2013) 1, S. 201 ff.