E-Collecting: Umsetzungsvarianten und Rechtsetzungsbedarf
Die Unterstützungsbekundung für Volksreferenden und Volksinitiativen bedingt eine handschriftliche Unterschrift. Die elektronische Sammlung von Unterschriften (E-Collecting) wurde im Zuge der Digitalisierung wiederholt diskutiert, ist bislang aber nicht zugelassen. Die Einschränkungen der Unterschriftensammlung aufgrund der Corona-Pandemie verleihen den rechtspolitischen Forderungen nach Einführung des E-Collecting neuen Auftrieb. Der Beitrag beleuchtet die Ausgestaltung der Unterstützungsbekundung durch einen elektronischen Identitätsnachweis, zeigt den daraus folgenden Rechtsetzungsbedarf auf und schliesst mit einer rechtspolitischen Einordnung.
Inhaltsverzeichnis
- 1. E-Collecting: Die Unterschriftensammlung der Zukunft?
- 1.1. Analoge Unterschriftensammlung als gesetzliches Leitbild
- 1.2. Einschränkung der Volksrechte während der Coronapandemie
- 1.3. Begriff und Verfahren des E-Collecting
- 2. Umsetzungsvarianten von E-Collecting
- 2.1. Eigenhändiges Unterzeichnen auf Touchscreen
- 2.1.1. Funktionsweise und Rechtsetzungsbedarf
- 2.1.2. Rechtspolitische Würdigung
- 2.2. Unterstützungsbekundung mit elektronischem Identitätsnachweis
- 2.2.1. Funktionsweise
- 2.2.1.1. Identifikation mittels E-ID bei Login
- 2.2.1.2. Login bei einer Anwendung
- 2.2.1.3. Sammlung der Unterstützungsbekundungen
- 2.2.1.4. Erteilung der Stimmrechtsbescheinigung
- 2.2.2. Verfassungsrechtliche und rechtspolitische Beurteilung
- 2.2.2.1. Sicherheit und Identifizierung
- 2.2.2.2. Stimmgeheimnis und Datenschutz
- 2.2.2.3. Effizienzgewinne
- 2.2.2.4. Verbreitung und Praktikabilität
- 2.2.3. E-ID oder anderer Identitätsnachweis?
- 2.2.4. Fazit
- 3. Rechtsetzungsbedarf
- 3.1. Verfassungsstufe
- 3.2. Gesetzesstufe
- 4. Rechtspolitische Herausforderungen
- 4.1. Überforderung des politischen Systems?
- 4.2. Deckelung des Anteils elektronisch gesammelter Unterschriften?