David Rosenthal /
Nicolas Passadelis /
Jürg Schneider
Webinar@Weblaw: DSGVO – Modul 1
Im April 2016 hat das EU-Parlament die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beschlossen. Diese ersetzt damit die aus dem Jahr 1995 stammende Richtlinie 95/46/EG (Datenschutzrichtlinie). Anders als die Vorgängerrichtlinie entfaltet die DSGVO nach ihrem Inkrafttreten unmittelbare Wirkung in allen EU-Mitgliedstaaten. Den Mitgliedstaaten wird es daher nicht möglich sein, den von der Verordnung festgeschriebenen Datenschutz durch nationale Regelungen abzuschwächen oder zu verstärken. Auch viele Unternehmen in der Schweiz sind von den neuen Regelungen betroffen, denn die EU wendet die DSGVO unter bestimmten Voraussetzungen weltweit an. Die Schweiz wird ihr eigenes Datenschutzrecht ebenfalls auf das Jahr 2018 hin anpassen und geht dabei in eine ähnliche Richtung wie die DSGVO.
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Rechtsgebiete: Datenschutz
Lukas Bühlmann /
David Rosenthal /
Nicolas Passadelis
Webinar@Weblaw: DSGVO – Modul 2
Im April 2016 hat das EU-Parlament die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beschlossen. Diese ersetzt damit die aus dem Jahr 1995 stammende Richtlinie 95/46/EG (Datenschutzrichtlinie). Anders als die Vorgängerrichtlinie entfaltet die DSGVO nach ihrem Inkrafttreten unmittelbare Wirkung in allen EU-Mitgliedstaaten. Den Mitgliedstaaten wird es daher nicht möglich sein, den von der Verordnung festgeschriebenen Datenschutz durch nationale Regelungen abzuschwächen oder zu verstärken. Auch viele Unternehmen in der Schweiz sind von den neuen Regelungen betroffen, denn die EU wendet die DSGVO unter bestimmten Voraussetzungen weltweit an. Die Schweiz wird ihr eigenes Datenschutzrecht ebenfalls auf das Jahr 2018 hin anpassen und geht dabei in eine ähnliche Richtung wie die DSGVO.
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Rechtsgebiete: Datenschutz
Nicolas Passadelis /
David Rosenthal /
Roland Mathys /
David Vasella
Webinar@Weblaw: DSGVO – Modul 3
Im April 2016 hat das EU-Parlament die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beschlossen. Diese ersetzt damit die aus dem Jahr 1995 stammende Richtlinie 95/46/EG (Datenschutzrichtlinie). Anders als die Vorgängerrichtlinie entfaltet die DSGVO nach ihrem Inkrafttreten unmittelbare Wirkung in allen EU-Mitgliedstaaten. Den Mitgliedstaaten wird es daher nicht möglich sein, den von der Verordnung festgeschriebenen Datenschutz durch nationale Regelungen abzuschwächen oder zu verstärken. Auch viele Unternehmen in der Schweiz sind von den neuen Regelungen betroffen, denn die EU wendet die DSGVO unter bestimmten Voraussetzungen weltweit an. Die Schweiz wird ihr eigenes Datenschutzrecht ebenfalls auf das Jahr 2018 hin anpassen und geht dabei in eine ähnliche Richtung wie die DSGVO.
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Rechtsgebiete: Datenschutz
David Rosenthal /
Maria Winkler /
Nicolas Passadelis /
Marc Hilber
Webinar@Weblaw: DSGVO – Modul 4
Im April 2016 hat das EU-Parlament die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beschlossen. Diese ersetzt damit die aus dem Jahr 1995 stammende Richtlinie 95/46/EG (Datenschutzrichtlinie). Anders als die Vorgängerrichtlinie entfaltet die DSGVO nach ihrem Inkrafttreten unmittelbare Wirkung in allen EU-Mitgliedstaaten. Den Mitgliedstaaten wird es daher nicht möglich sein, den von der Verordnung festgeschriebenen Datenschutz durch nationale Regelungen abzuschwächen oder zu verstärken. Auch viele Unternehmen in der Schweiz sind von den neuen Regelungen betroffen, denn die EU wendet die DSGVO unter bestimmten Voraussetzungen weltweit an. Die Schweiz wird ihr eigenes Datenschutzrecht ebenfalls auf das Jahr 2018 hin anpassen und geht dabei in eine ähnliche Richtung wie die DSGVO.
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Rechtsgebiete: Datenschutz