Die Teilklage kommt nicht zur Ruhe
28. Juni 2018
-
Auteur-e:
Patrick Wagner
- Catégories d'articles: Podcasts
-
Catégorie: Podcasts
-
Domaines juridiques: Procédure civile
- Proposition de citation: Patrick Wagner, Die Teilklage kommt nicht zur Ruhe, in : Podcasts@Weblaw Die Teilklage kommt nicht zur Ruhe
Dass eine klagende Partei ihren Personenschaden im Streitfall nicht als Ganzes, sondern nur teilklageweise geltend macht, war selbstverständlich schon vor Inkrafttreten der eidg. ZPO möglich und nicht selten. Aus der Kombination der Art. 94, 224 und 243 ZPO ergibt sich neu nun aber eine Art «formelles Verbot» der widerklageweise vorgebrachten, negativen Feststellungsklage, wenn die klagende Partei für ihre Teilklage das vereinfachte Verfahren, also einen Streitwert von bis zu CHF 30'000.– wählt.
U.a. aus diesem Grund hat sich dieses Vorgehen in den letzten Jahren für die gerichtliche Beurteilung von Forderungen im Bereich des Personenschadenrechts für viele Konstellationen bewährt. Das Bundesgericht hat sich nun im Jahre 2017 erneut in zwei Leitentscheiden mit Fragen zu dieser Klageform befasst. Vor allem BGE 143 III 506 hat im Kreise der mit Personenschäden befassten Kolleginnen und Kollegen sowie der solche Prozesse finanzierenden Rechtsschutzversicherungen für viel Gesprächsstoff gesorgt und soll in der Folge in einen etwas grösseren Zusammenhang gestellt und besprochen werden.