- Veröffentlicht am 8. Oktober 2015
- Im Urteil 4A_178/2015 stellt das Bundesgericht klar, dass Privatgutachten im Zivilprozess als reine Parteibehauptungen zu behandeln sind. Diese Rechtsprechung gelte auch für Forderungen aus Krankentaggeldversicherungen, die in den meisten Kantonen von den Sozialversicherungsgerichten beurteilt werden.
- Urteil des Bundesgerichts 4A_178/2014 vom 11. September 2015