Einführung des Obligatoriums zur Nutzung von E-Justice
Stephan Jau, RA und Notar, wissenschaftlicher Mitarbeiter Bundesamt für Justiz
Mit dem Bundesgesetz über die Plattform für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ) werden die gesetzlichen Grundlagen für die verpflichtende elektronische Aktenführung, -einsicht, -weitergabe auf Behördenseite geschaffen. Zudem sollen die professionellen Rechtsanwender (insbesondere Justizbehörden und die Anwaltschaft) nur noch elektronisch miteinander kommunizieren.