20. November 2014, Berner Fachhochschule (Detailprogramm)
Mit Aufnahme der Patientenverfügung ins ZGB im Januar 2013 hat der Patient die Möglichkeit erhalten, einen Hinweis auf seine Patientenverfügung auf der Krankenversichertenkarte abzuspeichern. Wie sind die Versicherten darüber informiert? Wie steht es um die Datensicherheit? Welche Daten lassen die Versicherten freiwillig speichern? Besteht überhaupt ein Bedürfnis von Seiten der Versicherten, Krankenversicherer und Leistungserbringer? Kann sich ein Leistungserbringer auf die Angaben auf der Karte verlassen oder muss er diese im Notfall doch überprüfen? Antworten und Erfahrungen aus der Praxis.