Liebe Leserinnen und Leser
«Man kann nicht nicht kommunizieren» halten Paul Watzlawick, Janet H. Beavin und Don D. Jackson in ihrer Kommunikationstheorie fest (Paul Watzlawick, Janet H. Beavin und Don D. Jackson, Menschliche Kommunikation – Formen, Störungen, Paradoxien, 13., unveränderte Auflage, Bern 2017, S. 60). Auch Gerichte kommunizieren in vielfältiger Weise – und es wird über sie kommuniziert. Die vorliegende Schwerpunktausgabe ist denn auch der Gerichtskommunikation gewidmet und beleuchtet die Thematik in ihren unterschiedlichen Facetten und von verschiedenen Seiten.
Markus Metz berichtet über Erfahrungen mit der Kommunikation der Gerichte. Patrick Guidon äussert sich in der SVR-Kolumne zur Gerichtskommunikation im Wandel sowie zu möglichen Strategien im Umgang mit den veränderten Verhältnissen, um dann in einem weiteren Beitrag die Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit an den St. Galler Gerichten aufzuzeigen. Bénédict Winiger spricht sich aus der Sicht der Wissenschaft für eine aktive Kommunikation der Gerichte aus. Peter Josi beschreibt als Medienbeauftragter die Gerichtskommunikation am Bundesgericht.
Kathrin Jacober befasst sich in ihrer Darstellung mit wichtigen Grundlagen und rechtlichen Grenzen der Gerichtskommunikation. Der Anspruch auf öffentliche Verhandlung ist Gegenstand des Artikels von Christian Huber. Um den Ausschluss der Öffentlichkeit im Strafprozess geht es im Beitrag von Thomas Hasler.
Daniel Hürlimann und Daniel Kettiger präsentieren die Ergebnisse einer Umfrage zur Publikationspraxis in den Kantonen. Peter Guyan plädiert für den Erlass von einheitlichen bundesrechtlichen Vorgaben für elektronisch publizierte Gerichtsentscheide aller Instanzen.
Anne-Sophie Papeil umschreibt die Wechselwirkungen zwischen der gerichtlichen Kommunikation und der Wahrnehmung bei den Prozessparteien. Claudia Jacober zeigt auf, wie erstinstanzliche Gerichte mit anderen Behörden kommunizieren.
Mascha Santschi vertritt die These, dass «öffentlich geäusserte Justizkritik zum Berufsrisiko von Richtern» gehöre, und leitet daraus Anregungen für die Optimierung der Gerichtskommunikation ab. Eingehend mit Zulässigkeit und Grenzen von Kritik an der Justiz befassen sich Anne Sanders und Luc von Danwitz.
Thomas Stadelmann vermittelt – in einer neuen, dem Thema angepassten Form – eine illustrative Übersicht über die Verwendung neuer Medien durch Gerichte, Richtervereinigungen und Einzelpersonen aus der Justiz. Christian Schrader und Carsten Schütz zeigen aktuelle Entwicklungen zur Medienöffentlichkeit von Gerichtsverhandlungen in Deutschland auf.
Jens Piesbergen berichtet über das Projekt Justitia 4.0, mit dem in den kommenden Jahren schweizweit der elektronische Rechtsverkehr und die rechtsgültige elektronische Akten- resp. Dossierführung umgesetzt werden sollen. Jacques Bühler zeigt die Folgen der Digitalisierung für die richterliche Arbeit auf. Um die besondere Bedeutung von Justitia 4.0 im Verwaltungsprozess geht es im Beitrag von Isabelle Häner.
Bettina Mielke, Caroline Walser Kessel und Christian Wolff präsentieren die Ergebnisse einer Studie zur Nutzung von Visualisierungen in der schweizerischen Gerichtsbarkeit.
Das Venice Commission Observatory stellt wiederum eine Auswahl internationaler Medienberichte zu Verfassungsgerichten zur Verfügung.
Das 44. Update der Bibliografie enthält die Neuerungen zu den Monografien und Aufsätzen im Themenbereich der Richterzeitung.
Schliesslich wird über die am 15. Mai 2018 lancierte Volksinitiative bezüglich der Wahl der Bundesrichterinnen und Bundesrichter informiert.
Wir wünschen eine anregende Lektüre dieser Schwerpunktausgabe!
Stephan Gass, Sonia Giamboni, Andreas Lienhard, Hans-Jakob Mosimann, Annie Rochat Pauchard, Thomas Stadelmann