Revision des Erbrechts – Aktueller Stand und Ausblick
Der Bundesrat hat am 10. Mai 2017 von den Ergebnissen der Vernehmlassung Kenntnis genommen und das EJPD mit der Ausarbeitung einer Botschaft zur Revision des Erbrechts beauftragt. Kern der Vorlage soll weiterhin eine Verkleinerung der Pflichtteile bilden. Auch am Unterhaltsvermächtnis will der Bundesrat grundsätzlich festhalten. Zusätzlich sollen weitere Bestimmungen mit dem Ziel der Erleichterung der Unternehmensnachfolge ins ZGB aufgenommen werden. Das Referat berichtet über den aktuellsten Stand der Revisionsarbeiten und die Neuerungen im Vergleich zur Vernehmlassungsvorlage.