Am 9. November 2017 um 11.00 Uhr fand das «Webinar@Weblaw: Die Modernisierung des Erbrechts» statt.

Online-Veranstaltung zum Thema «Die Modernisierung des Erbrechts»

Die Revision des Schweizer Erbrechts ist im Fluss. Am 10. Mai 2017 hat der Bundesrat von der Vernehmlassung Kenntnis genommen und das EJPD mit der Ausarbeitung einer Botschaft zur Revision des Erbrechts beauftragt. Er hält dabei an der Reduktion der Pflichtteile für Nachkommen und an der Einführung des Unterhaltsvermächtnisses fest. Die Botschaft soll ihm noch im Verlauf des Jahres unterbreitet werden. Unsere Erbrechtsexperten widmen sich in diesem Webinar den neusten Entwicklungen.

Zu Beginn bietet Daniel Rüetschis Referat einen Überblick über den aktuellsten Stand der Revisionsarbeiten und Neuerungen im Vergleich zur Vernehmlassungsvorlage. Tarkan Göksu konzentriert sich anschliessend auf das Urteil des Bundesgerichtes 5A_396/2015 vom 22. Juni 2017, das als wegweisender Entscheid bezüglich der prozessualen Erbteilung, den entsprechenden Rechtsbegehren und den Zuweisungskompetenzen des Teilungsgerichts angesehen wird, jedoch in der Praxis mehrheitlich eher schlecht aufgenommen wurde. Zum Schluss spricht Gian Sandro Genna die digitale Dimension des Erbrechts am Beispiel der Verfügungen von Todes wegen (Testament und Erbvertrag) an und macht praxisnahe Vorschläge für die Einführung von digitalen notariellen Urkunden.

Programm

Uhrzeit Referent & Titel
11:00 – 11:10 Uhr

Begrüssung und Moderation

Simone Kaiser

11:10 – 11:40 Uhr

Revision des Erbrechts – Aktueller Stand und Ausblick
Dr. iur. David Rüetschi, Rechtsanwalt

11:40 – 12:10 Uhr

Die Kompetenzen des Erbteilungsgerichts im Anschluss an BGer 5A_396/2015
Prof. Dr. iur. Tarkan Göksu, Rechtsanwalt

12:10 – 12:40 Uhr Digitale Beurkundung: Erbvertrag und Testament im Zeitalter von LegalTech und Blockchain
Dr. iur. Gian Sandro Genna, Rechtsanwalt
ab 12:40 Uhr Diskussions- und Fragerunde

 

Moderation

Begrüssung und Moderation.

Simone Kaiser

Referierende

David Rüetschi

Dr. iur., Rechtsanwalt

Revision des Erbrechts – Aktueller Stand und Ausblick

Der Bundesrat hat am 10. Mai 2017 von den Ergebnissen der Vernehmlassung Kenntnis genommen und das EJPD mit der Ausarbeitung einer Botschaft zur Revision des Erbrechts beauftragt. Kern der Vorlage soll weiterhin eine Verkleinerung der Pflichtteile bilden. Auch am Unterhaltsvermächtnis will der Bundesrat grundsätzlich festhalten. Zusätzlich sollen weitere Bestimmungen mit dem Ziel der Erleichterung der Unternehmensnachfolge ins ZGB aufgenommen werden. Das Referat berichtet über den aktuellsten Stand der Revisionsarbeiten und die Neuerungen im Vergleich zur Vernehmlassungsvorlage.

Zur Person David Rüetschi

Tarkan Göksu

Prof. Dr. iur., Rechtsanwalt

Die Kompetenzen des Erbteilungsgerichts im Anschluss an BGer 5A_396/2015

Das Bundesgericht hat im viel beachteten und als wegweisend empfundenen BGer 5A_396/2015 grundsätzliche Überlegungen zur prozessualen Erbteilung, zu den entsprechenden Rechtsbegehren und vor allem zu den Zuweisungskompetenzen des Teilungsgericht angestellt. Der Entscheid wurde von der Praxis mit Überraschung und (bisher) eher schlecht aufgenommen, da damit «das Bundesgericht derart unvermittelt und weitreichend in die breit abgestützte, gängige und verbreitete Gerichtspraxis eingegriffen hat». Was ist von all dem zu halten und was verändert sich nach dem Urteil für die Praktizierenden?

Zur Person Tarkan Göksu

Gian Sandro Genna

Dr. iur., Rechtsanwalt

Digitale Beurkundung: Erbvertrag und Testament im Zeitalter von LegalTech und Blockchain

Das Beurkundungsrecht ist traditionell ein eher konservatives Feld, welches sich seit Inkrafttreten des ZGB kaum gewandelt hat. Mit der Digitalisierung wird sich jedoch auch das Beurkundungswesen in der Schweiz massiv verändern. Die aufkommende Blockchain-Technologie und sog. Smart Contracts stellen dabei sogar den Beruf des Notars komplett in Frage. In jedem Fall aber wird sich die Praxis zwangsläufig immer mehr in Richtung eines digitalen Beurkundungsrechts entwickeln: Wenn wir nämlich im Internet ein Bankkonto eröffnen, eine Hypothek abschliessen oder eine Versicherung kaufen können, liegt es nahe, dass wir bald ebenso den Erwerb eines Eigenheims oder die Gründung einer Unternehmung komplett online abwickeln wollen. Der Referent zeigt am Beispiel der Verfügungen von Todes wegen (Testament und Erbvertrag) auf, inwiefern bereits das heutige Recht eine digitale Beurkundung zulässt und was allenfalls de lege ferenda erforderlich wäre, um das Notariatswesen in der Schweiz zu digitalisieren. Die Technologien für ein digitales Beurkundungsrecht wären längst vorhanden, es geht nur noch darum, diese richtig einzusetzen.

Zur Person Gian Sandro Genna

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