Öffentliche Verhandlung im Ausländerrecht
In ausländerrechtlichen Verfahren herrscht der Grundsatz der Schriftlichkeit. Für die betroffenen ausländischen Personen kann ein solches Verfahren äusserst schwerwiegende Folgen haben, so bspw. wenn sie die Schweiz verlassen müssen. Es stellt sich daher die Frage, ob den Aspekten eines fairen Verfahrens, insbesondere einer mündlichen Einbringungsmöglichkeit, mehr Beachtung zu schenken ist.
Für die Durchführung einer öffentlichen Verhandlung bestehen sowohl auf Bundes- als auch auf kantonaler Ebene entsprechende gesetzliche Grundlagen, welche indessen keine Anspruchsgrundlagen darstellen. Ein Antrag seitens der betroffenen Person bzw. ihrer Rechtsvertretung ist daher umso wichtiger. Vorliegende Dissertation legt anhand zahlreicher Beispiele der kantonalen Rechtsprechung und einer abstrakten Diskussion von Fallkonstellationen die materiellen und prozessualen Voraussetzungen für die Durchführung einer öffentlichen Verhandlung dar.
Stefanie Eva Peter
Stefanie Eva Peter studierte Rechtswissenschaften an der Universität Zürich (MLaw 2014) und verfügt über das Anwaltspatent des Kantons Luzern (2015). Sie war als Gerichtsschreiberin am Verwaltungsgericht und am Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich tätig und arbeitete als Rechtsanwältin im Bereich des Migrationsrechts bevor sie ihre Dissertation «öffentliche Verhandlung im Ausländerrecht» an der Universität Luzern verfasste (Promotion 2023). Seit Januar 2023 ist sie am Obergericht des Kantons Aargau, Verwaltungsgericht, als Gerichtsschreiberin tätig.
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Philip C. Hanke
Mag. Dr. (EDLE), LL.M. (EMLE)
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