Zoll. Aktiver Veredelungsverkehr. Versehentliche Falschcodierung der Ausfuhrpapiere (Wahl des falschen Verfahrens). Ordnungsgemässer Abschluss des aktiven Veredelungsverfahrens. Berichtigung nach Art. 59 Abs. 4 Zollgesetz innerhalb von 60 Tagen nach Ablauf der Ausfuhrfrist. Lex specialis zu Art. 34 Zollgesetz. Gutheissung der Beschwerde.