Persönlich – sicher – vertraulich – ohne Zeitverlust
Kommunikation und persönlicher Kontakt ist zentral – aber Zeit ist ein knappes Gut. Dies betrifft alle, Mitarbeitende von Kanzleien, Notariaten, Rechtsdiensten, Gerichten, Universitäten etc.
Neu bieten wir Ihnen eine Videokonferenzlösung by CollabCom und Weblaw als Software as a Service (SaaS), mit verschlüsselter Kommunikation (d.h. sicher), zu 100% in der Schweiz gehostet und zu attraktiven Flatrates.
Unterschiedliche Standorte, Erstkontakte mit Bewerbern, kanzleiinterne Fortbildung, Kommunikation mit Partnerkanzleien, Mandaten oder bei Gerichten u.v.m. – die Liste der möglichen Einsatzgebiete ist lang.
Leistungen
Mithilfe des Videokonferenz Service führen Sie professionelle Videokonferenzen:
- in hoher Qualität
- mit geringen Initialkosten
- einfach in der Handhabung
- mit viel Zeitersparnis
- über einen Schweizer Provider
- inkl. einer Schweizer Hotline
Flattarife ab CHF 166.– pro Monat inkl. MwSt.
Weitere Preise auf Anfrage.
Videokonferenz Service für Kanzleien
- Mehr Vertrauen – Expertenwissen kann von einer externen Stelle, einem anderen Standort oder einer Fremdfirma direkt zum Klienten am lokalen Standort transferiert werden mittels visueller Kommunikation und nicht nur per Telefon.
- Ortsunabhängig – Für interne Meetings müssen nicht mehr alle am gleichen Standort sein.
- Höhere Mitarbeiterzufriedenheit – Home Office ist einfacher realisierbar wenn eine visuelle Kommunikationsmöglichkeit besteht.
- Kundenfreundlich – Effiziente, wirkungsvolle und schnelle Kommunikation mit Kunden.
- Bessere Work/Life Balance – statt im Stau oder im Flughafen festzustecken mit der Familie einen Abend verbringen.
- Wettbewerbsvorteil – gegenüber Kanzleien die ohne diese Technologie arbeiten: Kostengünstige, effiziente und schnellere Abwicklung von Mandaten.
- Moderne Kommunikation und auch Team Weiterbildung
Videokonferenz Service für Gerichte
Sicher, fortschrittlich und unkompliziert
- Einfache Kommunikation über mehrere Standorte.
- Straftäter müssen nicht mehr für Zeugenbefragungen von Polizeigrenadieren in die Gerichte transportiert und eskortiert werden.
- Zeugen müssen nicht mehr anreisen für Ihre Aussagen.
- Heikle Zeugenbefragungen (wenn das Opfer z.B. ein Trauma vom Tatvorgang hat) können über Videokonferenz entschärft werden.
- Weiterbildung.