Cedric Panchaud
Une dénonciation spontanée qui tourne au vinaigre
Kommentar des Entscheides des Bundesgerichts vom 20. Juni 2023, 9C_39/2023, betreffend eine Selbstanzeige eines Bankkontos, das über eine Offshore-Struktur gehalten wurde. Die Selbstanzeige führte zu einer Nachsteuer auf Ebene der Einkommens- sowie der Vermögenssteuer, da der Steuerpflichtige nicht nachweisen konnte, dass die Gelder von der Einkommensteuer ausgenommen sind bzw. dass die Einkommenssteuer bereits verjährt ist. Es gelten die allgemeinen Steuerverfahrensgrundsätze: steuererhöhende Tatsachen sind von der Steuerverwaltung zu beweisen, steuermindernde Tatsachen hingegen vom Steuerpflichtigen. Dieses Urteil des Bundesgerichtes stellt keinen Einzelfall dar.
Das Bundesgericht bestätigte weiter, dass Art. 6 §1 EMRK nicht auf das Nachsteuerverfahren anwendbar sei, wohl aber auf das Steuerhinterziehungsverfahren. Somit muss der Steuerpflichtige im Steuerhinterziehungsverfahren vor der Verhängung einer Geldstrafe mündlich angehört werden, sofern er den Wunsch äussert. Er kann diesen Wunsch auch noch vor der letzten kantonalen Instanz kundgeben. Artikel der Konferenz des Autors in Lausanne am 5. Oktober 2023 (OREF/Expertsuisse).
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Campo del diritto: Vermögens----Kapitalsteuer, Altre contributi e imposte, Diritto fiscale nazionale, DBG, StHG, Imposte dirette, Altre contributi e imposte, Besteuerungsprinzipien, Verfahrensrecht, Einkommens----Gewinnsteuer
Dominique Seger
Anspruch auf Berichtigung der Veranlagungsverfügung trotz grobfahrlässigem Irrtum der Spediteurin
Urteil des Bundesgerichts 9C_730/2022 vom 2. November 2023 i.S. Spedition A. AG gegen Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG), Dienstbereich Grundlagen, Sektion Recht.
Einfuhrabgaben; Abgabeperiode 2020 (Gegenstand).
Beschwerde gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, Abteilung I, vom 19. August 2022 (A-4201/2021).
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Campo del diritto: Dogane
Martin Kocher /
Stéphanie Vuadens /
Marco Savoldelli
Lysandre Papadopoulos
In diesem Beitrag wird die Entschädigung analysiert, die der Kreditnehmer eines Hypothekendarlehens mit festem Zinssatz im Falle einer Kündigung des Vertrags vor Ablauf der vereinbarten Frist zu zahlen hat. Unter Berücksichtigung sowohl der zivil- als auch der steuerrechtlichen Aspekte untersuchen wir die Klausel über die Entschädigung bei vorzeitiger Kündigung als Mechanismus zum Schutz der vertraglichen Rechte des Kreditgebers und erörtern ihre rechtliche Einordnung, insbesondere als exklusive Konventionalstrafe. Anschließend untersuchen wir ihre steuerliche Behandlung nach der Rechtsprechung, wobei wir die verschiedenen Hypothesen der vorzeitigen Kündigung und ihre steuerlichen Auswirkungen beleuchten.
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Campo del diritto: Grundstückgewinnsteuer, Diritto materiale, Diritto fiscale nazionale, DBG, StHG, Interkantonales-Steuerrecht, Kantonales---Kommunales-Steuerrecht, Imposte dirette, Einkommens----Gewinnsteuer
Katharina Meienberg
Urteil des Bundesverwaltungsgerichts A-6645/2023 vom 18. Oktober 2024
Das Bundesverwaltungsgericht präzisiert seine Rechtsprechung zur Anwendbarkeit der Zollerlasstatbestände. In materieller Hinsicht erwägt das Gericht, dass eine Kombination verschiedener Faktoren zur Annahme eines aussergewöhnlichen Grundes im Sinne der Härtefallklausel führen kann. Es konkretisiert sodann die Bedeutung der einschränkenden Voraussetzung, wonach die besonderen Umstände nicht die Bemessung der Abgabe betreffen dürfen. Nach einer Bejahung der subjektiven Härte heisst das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde teilweise gut, was zu einem äusserts seltenen (teilweisen) Zollerlass führt.
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Campo del diritto: Altre contributi e imposte, Altre contributi e imposte, Diritto materiale, Dogane