Liebe Leserinnen und Leser
Diesmal ist der digitale Jurist in der globalen Wissens- und Netzwerkgesellschaft das Leitthema des Editorials.
Sie mögen sich schon öfter gefragt haben, was wir mit Jusletter IT bezwecken wollen. Viel IT, viel Recht, dazu noch viele «Randthemen» der Wissensgesellschaft: Wo ist aber der «Rote Faden»?
Es sind nunmehr 5 Jahre Jusletter IT, mit dem bald verfügbaren Archiv der IRIS Tagungsbände kommen nochmals 10 Jahre dazu. Das ist schon heute der umfassendste Wissenskorpus zu IT und Recht, auf den durch Suchmaschine und Metadaten weltweit immer und überall zugegriffen werden kann. Juristische Dienstleistungen werden mit immer mehr technologischer Unterstützung erstellt (bis zum sogenannten «Expertensystem») und richten sich auf einen globalen Markt; mit vielen regionalen Submärkten. Damit stellen sich viele Rechtsfragen neu oder in einem veränderten Kontext. Weltweit wird die IT als der Faktor zur Kosteneinsparung und Qualitätsverbesserung im Recht gesehen; Outsourcing ist gerade in deutschsprachigen Märkten als sehr eingeschränkte Option zu sehen.
Unser «Roter Faden» ist der digitale Jurist in der globalen Wissens- und Netzwerkgesellschaft. Wir haben bisher und werden auch in der Zukunft alle Themen möglichst interdisziplinär und umfassend abdecken.
2014 war richtungsweisend für die wesentlichen Themen dieser Jahre. Juristische Dienstleistungen müssen sich an die digitale Gesellschaft anpassen. Akten werden nur mehr elektronisch geführt, Dokumente elektronisch ausgetauscht und Telekonferenzen sind eine Option für weniger wichtige Verhandlungen. Eine wesentliche Fähigkeit des Juristen muss sein, auch ein digitaler Jurist zu sein; mit Leichtigkeit und Perfektion sich in dieser digitalen Welt zu bewegen.
Das Internet mit seinen Rechtsfragen stellt immer neue Fragen an die Juristen; nunmehr ist der nächste Schub zu beobachten. Die Überwachung des Internets war Schwerpunkt der Ausgabe im Mai 2014. Die beabsichtigte Aufgabe der Stewardship Funktion der US-Regierung über die ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers) stellt die Frage, ob der noch schwer durchschaubare und nicht perfekte Multi-Stakeholder Prozess eine brauchbare Alternative zur bisher üblichen staatendominierenden Internationalen Organisation sein wird. Menschenrechte waren und sind umfassend; die Anwendbarkeit im Cyberspace wird durch die digitalen Grundrechte betont. Transparenz, Partizipation und Accountability sind die Schlagworte dieser neuen Entwicklung, die nicht nur auf das Internet beschränkt bleiben wird (eine derartige Lösung drängt sich im Sport geradezu auf). Durch die immer stärkere Durchdringung des Lebens durch die neuen Technologien werden die Rechtsfragen zum Mainstream des Rechts – und ein Ende ist nicht abzusehen. Unzweifelhaft ist Datenschutz ein Kernthema, aber auch im E-Commerce, E-Government und E-Democracy werden die rechtlichen Rahmenbedingungen neu gestaltet. Geistiges Eigentum in der Wissensgesellschaft ist und bleibt eine Kontroverse; trotz weitgehend determinierter rechtlicher Lösungen, die aber bei weitem nicht konsensfähig sind. Die EuGH Urteile «Google Spain» sowie «Digital Rights Ireland/Seitlinger, Tschohl et al.» sind Meilensteine einer grundrechtlichen Diskussion, aber nicht das Ende dieser. «Google Spain» zeigt die bei weitem noch nicht optimale Abwägung zwischen Datenschutz und anderen Grundrechten, wie der Meinungsäusserungsfreiheit. Das «Recht auf Vergessen(werden)» ist in der Öffentlichkeit bereits zum geflügelten Wort geworden. Bis November 2014 haben den Internetbetreiber Google bereits 170’000 Löschungsanträge durch private Nutzer erreicht; aber was ist dann mit dem Recht auf freie Meinungsäusserung über andere Personen oder dem Recht auf Geschichte?
Rolf H. Weber und Ulrike I. Heinrich betrachten die «Google Spain»-Entscheidung des EuGH kritisch, fragen insbesondere mit Blick auf die Erhaltung eines freien unzensierten Internets, inwieweit das neu geschaffene Recht auf Vergessen(werden) die Meinungsäusserungsfreiheit verletzt. Auch Verena Stolz nimmt diese Entscheidung des EuGH zum Anlass, sich über die Möglichkeit der Löschung personenbezogener Daten im Internet zu äussern. Sie vergleicht dabei die Situation nach dem österreichischen Datenschutzgesetz und der in Verhandlung befindlichen EU-Datenschutz-Grundverordnung.
Können (Haushalts)Geräte «intelligent» sein? Welche Risiken ergeben sich aufgrund der technischen Komplexität heutiger Geräte? Welche Informationen und Personendaten werden durch diese gesammelt und verwertet? Welche Anforderungen sollten Hersteller z.B. in Form von «Privacy-Einstellungen» erfüllen, damit der Schutz der Nutzer gewährleistet werden kann? Sandra Husi-Stämpfli beleuchtet anhand verschiedener Geräte die Risiken für die Persönlichkeitsrechte der Nutzerinnen und Nutzer und unterbreitet Lösungsansätze unter Einbezug der neusten Entwicklungen der EU-Datenschutzrevision.
Dem Urheberrecht in Japan widmet sich Takashi Izumo. In Japan überlässt die Regierung im Moment noch den Urhebern die Entscheidung, ob Verletzungen gegen ihre Rechte strafrechtlich verfolgt werden sollen oder nicht. Er stellt sich der Diskussion, ob zukünftig diese Möglichkeit auch Dritten zur Verfügung stehen soll. Wer soll Hüter des Urheberrechts werden – der Urheber oder der Staat? Wird damit der legalen Überwachung durch den Staat eine Tür geöffnet?
Auch in der Schweiz soll ein 14-tägiges Widerrufsrecht im Telefon- und Fernabsatzhandel eingeführt werden. Politisch sind die Diskussionen noch nicht abgeschlossen. Flavio Delli Colli und Leo Rusterholz vergleichen die aktuelle Rechtslage mit der geplanten Revision und kommen zum Schluss, dass aufgrund der Unterschiedlichkeit von Telefon- und Fernabsatzgeschäften eine Anpassung lediglich auf den Telefonhandel erfolgen sollte.
Welche rechtlichen Herausforderungen durch webbasierte und mobile Zahlungssysteme entstehen, fasst Rehana Harasgama zusammen. Sie berichtet von der gleichnamigen Tagung, die am 29. Oktober 2014 in Zürich durchgeführt wurde.
Thematisch passend rezensiert Armin Horn die 4. Auflage des juris PraxisKommentars Internetrecht – Telemediengesetz, E-Commerce, E-Government von Prof. Dr. Dirk Heckmann, während Joanna Kulesza in sehr kompakter Form die aktuellen Probleme der Internet Governance im Völkerrecht am Beispiel der Vergabe von neuen gTLDs («generic Top Level Domain Names») beleuchtet.
Fritjof Haft wirft einen Blick auf die Rechtsinformatik-Ausbildung im Jurastudium und stellt fest, dass auch heute ein Verständnis bei vielen Jurastudierenden fehlt. Er schlägt vor, die zur Verfügung stehenden technischen Hilfsmittel zu nutzen, um die Juraausbildung praxisrelevanter zu gestalten. Hafts Bild ist teilweise überzeichnet – die Situation ist in Österreich nicht so toll und auch in Deutschland nicht so schlecht; wenig bekannte aber wichtige AI & Recht-Forschung wurde ungenügend berücksichtigt. Es ist aber ein guter Start einer Diskussion über IT als Kernkompetenz des digitalen Juristen, der natürlich von den Rechtsfakultäten ausgebildet werden soll. Wir hoffen, diese Diskussion noch weiter vorantreiben zu können.
Martin Stabauer und Johann Höller stellen einen Ansatz zur Integration von semantischen Modellen und traditionellem Software Engineering zur Modellierung von Rechtstexten vor. Dieser erlaubt es, die Lücke zwischen sehr abstrakten und generischen Repräsentationen zum einen und sehr spezifischen Implementierungen mit relativ geringen Möglichkeiten zur Wiederverwendung zum anderen zu schliessen.
Norbert Brunner und Christoph Tschohl schliesslich stellen rechtstheoretische Überlegungen zu der Lage der Menschenrechte von Sexarbeiterinnen in Europa an. Ihre Schlussfolgerungen basieren auf umfangreichen Datenanalysen mittels Indikatoren.
Wie üblich finden Sie auch in dieser Ausgabe die TechLawNews von Daniel Ronzani und Simon Schlauri sowie weitere interessante News rund um IT und Recht.
An dieser Stelle möchten wir uns von einem grossartigen Menschen – Lothar Philipps, Jurist, Mathematiker und Rechtslogiker – verabschieden und uns für eine wertvolle gemeinsame Zeit bedanken. Ein Gelehrtenleben hat sein Ende gefunden; in seinen umfangreichen Werken wird er uns weiterhin präsent sein.
Wir wünschen Ihnen einen guten Jahresendspurt, einen hervorragenden Start ins neue Jahr und natürlich eine spannende Lektüre.
Wien/Tokio/Krakau/Bern, im Dezember 2014
Wien/Tokio/Krakau/Bern, im Dezember 2014