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Die Klagenfurter Legistik-Gespräche und die Elektronisierung der Landesgesetzblätter

  • Autor/Autorin: Simon Korenjak
  • Beitragsart: Legistik
  • Rechtsgebiete: Legistik
  • Sammlung: Festschrift für Friedrich Lachmayer 2023
  • DOI: 10.38023/f347bc5a-12a2-4aca-a6fc-f5855e325ea4
  • Zitiervorschlag: Simon Korenjak, Die Klagenfurter Legistik-Gespräche und die Elektronisierung der Landesgesetzblätter, in: Jusletter IT 29. Juni 2023
Von 2003 bis 2013 bildeten die Klagenfurter Legistik-Gespräche ein Gesprächsforum für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der legistischen Dienste des Bundes und der Länder. Ein Themenschwerpunkt war die Elektronisierung der Landesgesetzblätter und die rechtlich verbindliche Kundmachung im RIS.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Prolog
  • 2. Klagenfurter Legistik-Gespräche
  • 3. Elektronisierung der Landesgesetzblätter
  • 4. Epilog 2023

1.

Prolog ^

[1]

Als im November 2003 erstmals die Klagenfurter Legistik-Gespräche abgehalten wurden, erfolgte praktisch zeitgleich die Einführung der authentischen elektronischen Kundmachung des Bundesgesetzblattes mit Wirkung vom 1. Jänner 2004 durch das Kundmachungsreformgesetz 2004, BGBl. I Nr. 100/2003.1

[2]

Zehn Jahre später, mit Wirkung vom 1. Jänner 2014, sind die Bundesländer Kärnten, Steiermark, Tirol und Wien dazu übergegangen, ihre Landesgesetzblätter elektronisch authentisch im Rahmen des Rechtsinformationssystems des Bundes (RIS) kundzumachen. In Kärnten wurde der Paradigmenwechsel vom gedruckten Landesgesetzblatt auf das im RIS authentisch kundgemachte Landesgesetzblatt mit dem Kärntner Kundmachungsreformgesetz 2014, LGBl. Nr. 39/20132, vollzogen. Mit 1. Jänner 2015 sind die Bundesländer Burgenland, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg und Vorarlberg diesem Beispiel gefolgt.

[3]

Die Rolle der Klagenfurter Legistik-Gespräche3 als Forum der österreichischen Legistinnen und Legisten und als Wegbegleiter bei der Elektronisierung der Landesgesetzblätter ist Gegenstand dieses Beitrages.

2.

Klagenfurter Legistik-Gespräche ^

[4]

Von 2003 bis 2013 fanden elfmal Legistik-Gespräche in Klagenfurt statt, die von der Kärntner Verwaltungsakademie in Kooperation mit dem Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst ausgerichtet wurden.

[5]

Alljährlich im November trafen sich Mitarbeiterinnen der legistischen Dienste des Bundes und der Länder, aber auch EDV-Experten und Vertreter internationaler Projekte und Forschungsgruppen, um jeweils an zwei Halbtagen über aktuelle Anliegen der legistischen Praxis zu diskutieren, die einerseits die inhaltliche Technik der Rechtsetzung und andererseits die Kundmachung von Rechtsvorschriften zum Inhalt hatten.

[6]

Die Tagungsbände der elf Klagenfurter Legistik-Gespräche sind sowohl in einer gedruckten Version im Rahmen der von der Kärntner Verwaltungsakademie herausgegebenen Schriftenreihe „Bildungsprotokolle“4 als auch als Internet-Publikation unter www.verwaltungsakademie.ktn.gv.at5erschienen. Die Liste der Vorträge zu den jeweiligen Themenschwerpunkten ist aus dem Anhang ersichtlich.

[7]

Spiritus rector dieser Gespräche war Friedrich Lachmayer6, einer der Gründerväter des RIS, viele Jahre als Verfassungsjurist im Bundeskanzleramt tätig, Universitätsgelehrter, aber auch Magier der Theorie, der Praxis, der Sprache, der Logik und vor allem der Bilder des Rechts. Seine Gabe, Menschen zu aktivieren, seine Fähigkeit, über das logische Denken hinausgehende ganzheitliche Zugänge zu wählen, und sein „Management by Vorbild“ machten ihn zum Impulsgeber dieses Gesprächsforums, dem Günther Schefbeck, Abteilungsleiter der Parlamentsdirektion und langjähriger Gesprächsteilnehmer, folgenden Stellenwert einräumte: „Seit zehn Jahren hat die professionelle Gemeinschaft der Legistinnen und Legisten in Österreich ein regelmäßiges Forum für Erfahrungsaustausch und innovatives Visionieren gefunden, das sich vor anderen Netzwerken insbesondere dadurch auszeichnet, dass es die legistischen Gemeinschaften des Bundes und der Länder mit ihren verwandten, aber einander ergänzenden Aufgabenstellungen und Sichtweisen vereint und darüber hinaus auch den Blick über die Grenzen Österreichs hinweg ermöglicht, indem immer wieder auf aktuelle Entwicklungen beispielsweise in der Schweiz oder auf europäischer Ebene Bezug genommen wird: die Klagenfurter Legistik-Gespräche.“7

[8]

Hinter diesem Ergebnis steckt aber nicht nur ein besonderes Maß an sozialer Kompetenz, sondern auch sehr viel rationales Kalkül, das Lachmayer8 beispielsweise im Zusammenhang mit der eRechts-Prämierung so zum Ausdruck brachte: „Grundsätzlich hat es sich gezeigt, dass die technischen Fragen bei der Rechtsinformation oft gar nicht so entscheidend sind, als vielmehr die Problematik, inwieweit es gelingt, die beteiligten Kreise zu dem Paradigmenwechsel in Richtung Rechtsdokumentation zu motivieren. Mit dem Einführen des technischen Workflows kommt auch sehr oft damit verbunden eine Neugestaltung der prozeduralen Organisation, also der Ablauforganisation, mit sich. Das – als eRecht bezeichnete Workflow-System für die Erlassung von Bundesgesetzen in Österreich wurde im Themenfeld Electronic Government mit einem Speyer Preis 2005 ausgezeichnet. Die gleiche Auszeichnung erhielt auch der als GEMRISDOK bezeichnete Workflow, der das Rechtserzeugungsverfahren der Kärntner Gemeinden elektronisch abbildet.“9

[9]

Vor diesem innovationsorientierten Hintergrund ist es Lachmayer und seiner RIS-community gelungen, aus den Klagenfurter Legistik-Gesprächen ein Forum der österreichischen Legistinnen und Legisten zu bilden, das zehn Jahre lang die Entwicklungen im Bereich Elektronik und Recht begleitete, so auch die Elektronisierung der Landesgesetzblätter.

[10]

Ein wesentlicher Erfolgsfaktor bei diesen Gesprächen waren der institutionenübergreifende Kommunikationsrahmen und das gemeinsame Erlebnis des fachlichen Diskurses, aber auch die informellen Gesprächsmöglichkeiten in den „Sozialphasen“ und die Möglichkeit, Diskussionsbeiträge und Referate auszuformulieren und in den Tagungsbänden, vereinzelt auch in den juristischen Fachzeitschriften, zu publizieren.10

3.

Elektronisierung der Landesgesetzblätter ^

[11]

Seit 1. Jänner 2004 wird das Bundesgesetzblatt authentisch elektronisch im RIS kundgemacht.11 Die authentische Kundmachung der Landesgesetzblätter im RIS war nach der Rechtslage vor dem 1. Juli 2012 bundesverfassungsrechtlich ausgeschlossen.

[12]

Für Karl Irresberger, Verfassungsjurist im Bundeskanzleramt und Mitveranstalter der Klagenfurter Legistik-Gespräche, waren die Gründe hiefür im Wesentlichen folgende: „Es würde sich dabei jedenfalls um eine Form der Mitwirkung des Bundeskanzlers an der Kundmachung von Landesgesetzen handeln; die Mitwirkung eines obersten Organs an der Vollziehung der Länder ist aber nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes (VfSlg 9536/1982) unzulässig; auch die ‚selbstständige‘, bloß ,faktische‘ Durchführung der Kundmachung ohne Zutun des Bundeskanzlers bzw. seines Geschäftsapparates, des Bundeskanzleramtes, durch ‚Einpflegen‘ der Dokumente in die Datenbank setze voraus, dass sich der Landeshauptmann des RIS bediene...

[13]

Art. 97 Abs. 1 B-VG, wonach zu einem Landesgesetz u. a. die Kundmachung durch den Landeshauptmann im Landesgesetzblatt erforderlich ist (was eine Mitwirkung des Bundeskanzlers im oben beschriebenen Sinn ausschließe), stehe einer solchen Mitwirkung entgegen.

[14]

Eine derartige Ermächtigung folge auch nicht aus Art. 97 Abs. 2 B-VG, der die Bedingungen der Kundmachung von Landesgesetzen regelt, sofern diese die Mitwirkung von Bundesorganen bei der Vollziehung vorsehen. Die Kundmachung von Gesetzesbeschlüssen sei nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes (Verweis auf VfSlg. 16852/2003) als Mitwirkung eines Vollziehungsorgans an der Gesetzgebung – und daher wohl nicht als ‚Vollziehung‘ iSd Art. 97 Abs. 2 B-VG – anzusehen.“12

[15]

Anstatt nun dem Beispiel Salzburgs13 zu folgen und die Landesgesetzblätter authentisch elektronisch auf der jeweiligen Landeshomepage zu publizieren, traten die Länder in einen sehr langwierigen Diskussionsprozess mit dem Bund ein. Im verfassungsrechtlichen Diskurs sind auch zwei Kärntner Beiträge von substanzieller Bedeutung gewesen:

  1. Der „Problemaufriss zur elektronischen Kundmachung des Landes- und Gemeinderechts“14 von Edmund Primosch, dem nunmehrigen Leiter des Verfassungsdienstes beim Amt der Kärntner Landesregierung, und
  2. der Beitrag von Barbara Gartner-Müller „Ceterum censeo ius provinciarum in RIS pronuntiandum esse“,15einer Autorin, die im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit im Verfassungsdienst des Amtes der Kärntner Landesregierung mit der legistischen Ausarbeitung des Kärntner Kundmachungsreformgesetzes 2014 befasst war.
[16]

Weitere Beiträge sind aus dem Vortragsverzeichnis und den Tagungsbänden ersichtlich.

[17]

Die Initiativen der Länder in dieser Frage, beginnend im Jahr 2004 auf Ebene der Landesamtsdirektoren- und Landeshauptleute-Konferenzen, sind von Andreas Rosner, dem Leiter der Verbindungsstelle der Bundesländer, in einem Festschrift-Beitrag ausführlich dokumentiert worden.16Die Umsetzung des Länderersuchens erfolgte schließlich durch die am 14. Dezember 2011 im Nationalrat eingebrachte Regierungsvorlage für eine Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012, die im Art. I Z. 47 folgenden Art. 101a B-VG vorsah:

„Artikel 101a. Die Kundmachung der im Landesgesetzblatt zu verlautbarenden Rechtsvorschriften kann im Rahmen des Rechtsinformationssystems des Bundes erfolgen.“
[18]

In den Erläuterungen wird dazu ausgeführt:

„Entsprechend dem Wunsch einzelner Länder soll durch den vorgeschlagenen Artikel die Kundmachung der im Landesgesetzblatt zu verlautbarenden Rechtsvorschriften im Rahmen des Rechtsinformationssystems des Bundes ermöglicht werden. Ob die Länder von dieser Möglichkeit Gebrauch machen oder die Kundmachung im Landesgesetzblatt in ihrer bisherigen Form beibehalten, ist Sache der Landes(verfassungs)gesetzgebung.“
[19]

Die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle wurde am 15. Mai 2012 im Nationalrat und am 31. Mai 2012 im Bundesrat jeweils einstimmig beschlossen und mit BGBl. I Nr. 51/2012 am 5. Juni 2012 kundgemacht.17

[20]

Seit 1. Jänner 2014 machen folgende Bundesländer ihre Landesgesetzblätter im RIS rechtlich verbindlich kund:

  • Kärnten18
  • Steiermark19
  • Tirol20
  • Wien21

4.

Epilog 2023 ^

[21]

Seit 1. Jänner 2015 machen auch die restlichen fünf Bundesländer Burgenland22, Niederösterreich23, Oberösterreich24, Salzburg25und Vorarlberg26 ihre Landesgesetzblätter im RIS rechtlich verbindlich kund.

[22]

Von 2003 bis 2013 fanden Legistik-Gespräche in Klagenfurt statt. Sie bildeten ein Forum für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der legistischen Dienste des Bundes und der Länder. Von diesen Gesprächen stammen auch die Beiträge, die aus dem Vortragsverzeichnis im Anhang ersichtlich sind.

[23]

Verantwortlich für die Themenauswahl war letztlich Friedrich Lachmayer, der leitende Geist der Klagenfurter Legistik-Gespräche. Ihm soll der vorliegende Beitrag gewidmet sein.

[24]

Nach seinem Ausscheiden als wissenschaftlicher Leiter der Legistik-Gespräche in Klagenfurt wurden diese nach Linz verlegt, wo sie seit 2014 bereits achtmal stattfanden und im November 2023 fortgesetzt werden.

[25]

Für die Kärntner Verwaltungsakademie war es jedenfalls eine besondere Auszeichnung, diese Gespräche über ein Jahrzehnt lang in Kooperation mit dem Bundeskanzleramt -Verfassungsdienst in Klagenfurt ausrichten zu dürfen.

Anhang
(Verzeichnis der Vorträge)

2003
INHALTSLEGISTIK – DOKUMENTLEGISTIK – VERFAHREN DER LEGISTIK

Andreas Bitterer/Gerhard Münster Legistische Richtlinien 1990
Markus Böheimer Formatvorlagen des Projektes e-RECHT
Felix Gantner Formularlegistik
Wolfgang Kahlig Netzplananalysen von Gesetzesentwürfen
Friedrich Lachmayer Zur Architektur elektronischer Legistischer Richtlinien
Christoph Kleiser Anregungen zur Neugestaltung Legistischer Richtlinien – Erfahrungen in NÖ
Andreas Rosner Das Verfahren zur Erzeugung von Ländervereinbarungen gem. Art. 15a Abs. 2 B-VG
Adalbert Skarbal Jedem Gesetz seine Homepage
Wolfgang Steiner Anregungen zur Neugestaltung der legistischen Praxis

2004
RECHTSETZUNGSTECHNIK – ELEKTRONISCHE KUNDMACHUNG

Manfred Baschiera Strukturierung und Kategorisierung juristischer Texte in der Finanzverwaltung
Wolfgang Engeljehringer Projekt E-Recht in Österreich
Christine Gaster Gender-Mainstreaming für LegistInnen und Legisten?
Meinrad Handstanger Legistik und Rechtskontrolle
Elisabeth Janeschitz Projekt GEMRISDOK: e-Workflow des Gemeinderechts
Friedrich Lachmayer Elektronische Kodifikation
Peter Novak Mitwirkung von Bundesorganen an der Landesvollziehung
Brigitte Ohms Die Verweisung – Alte Fragestellungen in neuem Kontext
Edmund Primosch Rechtsfragen zur elektronischen Kundmachung des Landesrechts
Andreas Rosner Consulting für den Normsetzer - Begutachtungsverfahren, Anhörungsverfahren und verwandte Phänomene
Günther Schefbeck Legal XML
Karl Schiessl Vereinheitlichung von Amtsblättern
Helga Stöger Erfahrungen mit dem elektronischen Bundesgesetzblatt
Helmut Weichsel Projekt Gemeinderecht im RIS
Ewald Wiederin Impulse des Österreich-Konvents für die Legistik

2005
LEGISLATIVE INFORMATICS – LEGISTIK

T. Agnoloni/C. Biagioli/E. Francesconi/P. Spinosa/M. Taddei Towards a shared platform for legislative editors based on XML national standards
Helmut Auer XML and the electronic accounting documents
Carlo Biagioli Law Making Enviroment, DAO: a model for explaining pragmatic and semantic features of legislative texts fragments
Alexander Boer Recent developments in MetaLex and Legislative XML in the Netherlands
Alexander Boer Comparing XML standards
Harald Eberhard Rechtsetzungstechniken der Selbstverwaltung
Wolfgang Engeljehringer/Günther Schefbeck Electronic support for law-making in the Austrian Parliament
Christian Freiberger/Renate Krenn-Mayer Legistisches Handbuch für die Steiermark - Innovative Aspekte
Anna Gamper Gesetzgebungskompetenzen europäischer Regionalparlamente
Gerald Grabensteiner Follow up zum Österreich-Konvent
Meinrad Handstanger Zum Gesetzgebungsstil
Harald Hoffmann Legislative business processes
Elisabeth Janeschitz Legislative workflow of local communities
Wolfgang Kahlig Neue Denkansätze in der Legistik
Friedrich Lachmayer Vom Legistik-Handbuch zur e-Legistik
Friedrich Lachmayer Visualisation of the Societal Context of Legislation
Hubert Münst Presentation and discussion of the results of implementing the Palmirani documents
Brigitte Ohms Legistik als Berufsfeld
Monica Palmirani A Multi-agent System for Managing the Normative Consolidation
Herald Reichel Freely Structured Segments in Rigidly Structured Documents
Andreas Rosner Richtlinienumsetzung im Bundesstaat am Beispiel der Strategischen Umweltprüfung
Giovanni Sartor Project ONE-LEX
Günther Schefbeck Beyond Legal-XML
Paul Sieberer Verfassungs- und gemeinschaftsrechtliche Fragen der Handymasten-Besteuerung
Pierluigi Spinosa Internationalization of the URN standard for legal measures
Helga Stöger/Helmut Weichsel Entwicklungstrends von RIS und eRecht
Daniela Tiscornia From Legal Language to a Legal Lexicon: semantic standards for law
Fabio Vitali Presentation and discussion of the results of implementing the Palmirani documents
Fabio Vitali Differences between NormeInRete and PAPI
Peter Warta „lex iubeat non doceat! − ?“
Helmut Weichsel The electronic production and publication of legislative texts in Austria

2006
LEGISTIK UND RECHTSINFORMATION – GESETZESFOLGENABSCHÄTZUNG –
EU – RECHTSETZUNG VS. INNERSTAATLICHE GESETZGEBUNG

Meinrad Handstanger EU-Rechtssetzung vs. innerstaatliche Gesetzgebung aus Sicht des VwGH
Klaus Heissenberger Konsultationsmechanismus: Betrachtungen aus der Sicht eines Landes
Gerhard Hörmanseder Probleme der EU-Richtlinien - Umsetzung aus Ländersicht
Harald Hoffmann/Friedrich Lachmayer Legistik-Anwendungen der Rechtsinformatik als Mainstream
Doris Liebwald Semantische Räume als Strukturhintergrund der Rechtsetzung
Peter Novak Aktuelle Beispiele der Umsetzung von EU - Richtlinien
Gabriele Ostanek/Maximilian Weiss PALLAST - der papierlose Landtag der Steiermark
Peter Parycek Kosten(-Vorteile) durch E-Government
Andreas Rosner Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsprüfung als Herausforderung für die Selbstkoordination der österreichischen Länder
Angela Stöger-Frank Dokumentalistische Probleme dezentraler elektronischer Normsetzung
Helmut Weichsel Relaunch des RIS
Thomas Widmer Gesetzesevaluation in der Schweiz
Martina Winkler Probleme der EU-Richtlinien-Umsetzung aus Sicht der innerstaatlichen Koordination

2007
LEGISTIK – FORMULARE – RECHTSPOLITIK

Doris Burgstaller Legistische Richtlinien für die elektronische Erzeugung von kommunalen Rechtsvorschriften
Felix Gantner Theorie der juristischen Formulare: Implikationen für die Legistik
Gerold Glantschnig Organisationsformen der Legistik aus der Perspektive eines Landes
Meinrad Handstanger Formulare als Thema des Rechtsschutzes
Karl Irresberger Organisationsformen der Legistik aus der Sicht des Bundes
Josef Makolm Das elektronische Formular als kontext-sensitives Hilfe-System
Clemens Mungenast Reduktion von Verwaltungskosten für Unternehmen aus gesetzlichen Informationsverpflichtungen
Brigitte Ohms Vereinheitlichung des Anlagenrechts: Bericht aus der Arbeitsgruppe des Bundeskanzleramtes
Michael Raffler Erfahrungen mit Formularen im Landesbereich
Andreas Rosner Die unendliche Geschichte? Historisches und Aktuelles zur Staats- und Verwaltungsreform
Günther Schefbeck E-participation und elektronisches Begutachtungsverfahren
Eva Souhrada-Kirchmayer Datenschutzrechtliche Anforderungen an die Legistik: Instruktionen für die Praxis

2008
KONSOLIDIERUNG – RECHTSPOLITIK

Pascale Berteloot Konsolidierung des EU-Rechts und Konsolidierung in den Mitgliedstaaten: heutige Praxis und Möglichkeiten für die Zukunft
Peter Bussjäger Perspektiven der Staats- und Verwaltungsreform in den nächsten Jahren aus Sicht der Länder: Welchen Beitrag können Verfassungsdienste leisten?
Meinrad Handstanger Konsolidierung von Rechtsbegriffen - Juristische Terminologie in Legistik und Judikatur
Karl Irresberger Konsolidierung des Bundesrechts: die rechtliche Sicht
Renate Krenn-Mayer Konsolidierung in Konsultationsprozessen – Projektbericht PleBS
Christoph Ritz Vereinheitlichung der Abgabenordnungen und landesgesetzlicher Regelungsspielraum
Guenther Schefbeck Konsolidierung: Konzepte und Werkzeuge
Erich Schweighofer/Anton Geist Typen der Konsolidierung im internationalen Vergleich
Paul Sieberer Screening landesrechtlicher Vorschriften im Zusammenhang mit der EU-Dienstleistungsrichtlinie
Helmut Weichsel Konsolidierung von Rechtstexten im RIS: die technische Sicht
Brigitte Windisch Gesetzesfolgenabschätzung: Einführung einer Klimaverträglichkeitsprüfung

2009
LEGISLATIVES FEHLER- UND WISSENSMANAGEMENT – RECHTSPOLITIK

Helmut Berger Staats- und Verwaltungsreform aus der Sicht des Rechnungshofes
Christian Freiberger/Renate Krenn-Mayer Lernen aus Fehlern
Felix Gantner Gibt es einen „Stufenbau der Formatierungen“?
Karl Garnitschnig Anpassung und Lernen
Robert Gmeiner Korruption − eine Herausforderung (nicht nur) für die Legistik?
Harald Hoffmann Legistische Richtlinien für Afrika
Gerhard Münster Wissenstransfer durch Rechtsetzung
Marius Roth Legislatives Fehler- und Wissensmanagement aus schweizerischer Sicht
Eva Souhrada-Kirchmayer Aktuelle Entwicklungen des Datenschutzrechts
Thomas Uebe Kundmachung von Plänen

2010
DAS ÜBERGANGSFELD VON DER POLITIK ZUR LEGISTIK – RIS-LANDESRECHTSERFASSUNG NEU (workshop) – ÖSTERREICHISCHE LEGISTIK IM EUROPÄISCHEN KONTEXT

Martin Attlmayr Fondsaufsicht in legistischer Sicht
Waltraud Bauer EU-Dienstleistungsrichtlinie – Evaluierung der Umsetzung
Ronald Faber Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Instanz − Legislativer und organisatorischer Handlungsbedarf der Länder
Felix Gantner Hidden-XML für die Legistik
Karl Garnitschnig Politik − seit je ein philosophischer Begriff
Meinrad Handstanger Europäische Rechtsumsetzung aus der Sicht der Gerichtsbarkeit
Wolfgang Keck Planungsmanagement
Kornelia Loidl Gemeinsame Bund-Länder-Redaktion von Textbausteinen für Gesetzesentwürfe
Gerhard Muenster Das rechtspolitische Vorhaben
Michael Raffler Legistik als sachpolitisches Anliegen
Marius Roth Rechtssprache − auch ein politisches Thema
Günther Schefbeck Policy Making − Law Making

2011
LEGISTISCHE AUSBILDUNG – RECHTSPOLITIK

Gerhard Baumgartner Reformbedarf der Gerichtsbarkeit öffentlichen Rechts
Karl Garnitschnig Bildung – Einbildung − Ausbildung
Anton Geist Aktualisierung des juristischen Wissens durch elektronische Recherchen
Klaus Heissenberger Aktuelle Verwaltungsreformbestrebungen
Karl Irresberger Fragen der Landeslegistik aus vergleichender Sicht
Christoph Kleiser Ausbildung und Legistik am VwGH
Renate Krenn-Mayer Legistikausbildung in der Steiermark
Michael Raffler Legistikausbildung in Wien
Marius Roth Legistikausbildung in der Schweiz

2012
LGBLA IM RIS (workshop)
27 – INTERNATIONALE UND KOOPERATIVE ASPEKTE DER LEGISTIK – RECHTSPOLITIK – NATURSCHUTZRECHT IM NATIONALEN UND INTERNATIONALEN KONTEXT

Martin Attlmayr Dreierlandtage Tirol/Südtirol/Trentino und Europaregion Tirol: Umsetzung von Beschlüssen im Landesbereich
Philip Bittner Formen der internationalen Zusammenarbeit der Länder
Lieselotte Feldmann Aarhus-Konvention
Meinrad Handstanger EU-Grundrechte-Charta als Prüfungsmaßstab
Doris Hattenberger Instrumente des Naturschutzrechts
Christian Janitsch Zukunft der Bodenreform – Auswirkungen der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 auf Behördenstruktur, Verfahrensrecht und Materiengesetze
Renate Krenn-Mayer/Michael Raffler Legistische Standards von Vereinbarungen nach Art. 15a B-VG
Peter Novak Haftung für Umweltschäden nach K-NSG
Andreas Rosner Hauptstraße 15a: Die erste Adresse des kooperativen Bundesstaates
Marius Roth Die staatsvertragliche Kooperation der Schweizer Kantone
Dieter Wolf Ausgewählte Organisations-, Zuständigkeits- und Verfahrensfragen der Verwaltungsgerichte erster Instanz

2013
PARTIZIPATION - ZUKUNFT DER LEGISTIK-GESPRÄCHE – RECHTSPOLITIK

Wolfgang Engeljehringer Untersuchungsausschüsse
Kristina Fuchs Wirkungsorientierte Gesetzesfolgenabschätzung aus der Sicht des Budgetdienstes des Parlaments
Meinrad Handstanger Gravierende Rechtsanwendungsfehler und Revisionszuständigkeit des VwGH
Renate Krenn-Mayer ePartizipation in der Steiermark
Armin Ragoßnig Rechtspolitische Fragen und Aspekte der Organisation der Landesverwaltungsgerichte
Marius Roth/Daniela Ivanov Vernehmlassverfahren in der Schweiz
Günther Schefbeck ePartizipation im Parlament
Helmut Weichsel Neue Anwendungen im RIS ab 2014

Anmerkung:

* Erstpublikation in: Karl Anderwald / Peter Filzmaier / Karl Hren (Hgg.), Kärntner Jahrbuch für Politik 2014, Klagenfurt 2014, 267-278, aktualisiert und für die Festschrift adaptiert.

  1. 1 Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Rechts-Überleitungsgesetz und das Finanz-Verfassungsgesetz 1948 geändert, ein Bundesgesetz über das Bundesgesetzblatt 2004 erlassen, das Verlautbarungsgesetz 1985 und das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953 geändert und einige Bundesverfassungsgesetze, Bundesgesetze und in Bundesgesetzen enthaltene Verfassungsbestimmungen aufgehoben werden (Kundmachungsreformgesetz 2004), BGBl. I Nr. 100/2003.
  2. 2 Gesetze vom 16. Mai 2013, mit dem die Kärntner Landesverfassung, das Kärntner Kundmachungsgesetz und das Kärntner Verwaltungsakademiegesetz geändert werden (Kärntner Kundmachungsreformgesetz 2014), LGBl. Nr. 39/2013.
  3. 3 Vgl. Simon Korenjak/Friedrich Lachmayer, Zur Entwicklung der Klagenfurter Legistik- Gespräche, in: Festschrift Charlotte Havranek zum 65. Geburtstag, hg. von der Abteilung Verfassungsdienst, Amt der Kärntner Landesregierung, Klagenfurt 2007, 119-130; Günther Schefbeck/Carmen Breitwieser, Legistik zwischen Klagenfurt und Linz; in: 11. Klagenfurter Legistik-Gespräche 2013, Band 22 der Bildungsprotokolle der Kärntner Verwaltungsakademie, Klagenfurt 2014, 7-19.
  4. 4 Die Tagungsbände der elf Klagenfurter Legistik-Gespräche sind in den Bänden 8, 10, 12, 13, 15, 17, 18, 19, 20, 21 und 22 der Bildungsprotokolle der Kärntner Verwaltungsakademie enthalten.
  5. 5 Als Internet-Publikation sind die Tagungsbände jeweils ein Jahr nach der gedruckten Version unter www.verwaltungsakademie.ktn.gv.at/service/publikationen zugänglich gemacht worden.
  6. 6 Vgl. dazu die Würdigung Lachmayers, in: E. Schweighofer/M. Handstanger/H. Hoffmann/F. Kummer/E. Primosch/G. Schefbeck/G. Withalm (Hrsg.), Zeichen und Zauber des Rechts: Festschrift für Friedrich Lachmayer, Bern 2014, VII-XV.
  7. 7 Günther Schefbeck/Carmen Breitwieser, Legistik zwischen Klagenfurt und Linz: aaO (FN 3), Klagenfurt 2014, 11.
  8. 8 Vgl. Simon Korenjak/Friedrich Lachmayer, Zur Konzeption der Klagenfurter Legistik- Gespräche, in: Klagenfurter Legistik-Gespräche 2006, Band 13 der Bildungsprotokolle der Kärntner Verwaltungsakademie, Klagenfurt 2007, 9.
  9. 9 Elisabeth Janeschitz, Simon Korenjak, Friedrich Lachmayer und Helmut Weichsel, Die Gemeinderechtsdokumentation im RIS in: Karl Anderwald/Peter Karpf/Hellwig Valentin (Hgg.), Kärntner Jahrbuch für Politik 2002, Klagenfurt 2002, 213-226, bzw. in der Version Das Gemeinderecht im RIS in: Verwaltung Innovativ, Beilage zur Wiener Zeitung am 4. Februar 2003, 8-10; Simon Korenjak und Helmut Weichsel, Der Zugang zum Recht aller Gemeinden über das RIS in: Schweighofer/Menzel/Kreuzbauer/Liebwald (Hgg.), Zwischen Rechtstheorie und e-Government, Schriftenreihe Rechtsinformatik, Band 7, Wien 2003, 347-352; Elisabeth Janeschitz/Simon Korenjak, Gemeinderecht im RIS und Gemeinderechtsdokumentation online GEMRISDOK in: Dearing/Hack/Hill/Klages (Hgg.), Spitzenleistungen zukunftsorientierter Verwaltungen. Eine Dokumentation zum 7. Internationalen Speyerer Qualitätswettbewerb, Wien-Graz 2005, 190 ff.
  10. 10 Siehe FN 7.
  11. 11 Siehe FN 1.
  12. 12 Karl Irresberger, Der Weg zur Kundmachung der Landesgesetzblätter im RIS, in: 10. Klagenfurter Legistik-Gespräche 2012, Band 21 der Bildungsprotokolle der Kärntner Verwaltungsakademie, Klagenfurt 2013, 38.
  13. 13 Salzburg hatte als einziges Bundesland aufgrund des Salzburger Kundmachungsreformgesetzes 2005, LGBl. Nr. 18, seit 1. April 2005 sein Landesgesetzblatt auf einem Landesserver elektronisch authentisch kundgemacht, beabsichtigt aber nunmehr auch die Kundmachung der LGBl. im RIS.
  14. 14 Dieser Beitrag ist im Band 10 der Bildungsprotokolle, Klagenfurt 2005, 49-69, erschienen.
  15. 15 Dieser Beitrag ist im Band 21 der Bildungsprotokolle, Klagenfurt 2013, 41-53, erschienen.
  16. 16 Vgl. dazu Andreas Rosner, Authentische Kundmachung der Landesgesetzblätter im Rechtsinformationssystem des Bundes, in: aaO (FN 6), Bern 2014, 661-668.
  17. 17 Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Finanz-Verfassungsgesetz 1948, das Finanzstrafgesetz, das Bundesgesetz, mit dem das Invalideneinstellungsgesetz 1969 geändert wird, das Bundessozialamtsgesetz, das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000, das Bundesgesetzblattgesetz, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 und das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953 geändert und einige Bundesverfassungsgesetze und in einfachen Bundesgesetzen enthaltene Verfassungsbestimmungen aufgehoben werden (Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012), BGBl. I Nr. 51/2012. Die Bestimmung des Art. 101a B-VG ist durch das Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Übergangsgesetz vom 1. Oktober 1920, in der Fassung des B.G.Bl. Nr. 368 vom Jahre 1925, das Bundesverfassungsgesetz betreffend Grundsätze für die Einrichtung und Geschäftsführung der Ämter der Landesregierungen außer Wien, das Bundesforstegesetz 1996, das Datenschutzgesetz, das Bundesgesetzblattgesetz, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz und das Bundesgesetz über die Europäische Ermittlungsanordnung in Verwaltungsstrafsachen geändert werden, BGBl. I Nr. 14/2019, in den neuen Art. 15 Abs. 7 B-VG integriert worden.
  18. 18 Siehe FN 2.
  19. 19 Gesetz vom 17. September 2013, mit dem das Kundmachungsgesetz geändert wird, LGBl. Nr. 135/2013.
  20. 20 Gesetz vom 2. Oktober 2013 über das Landesgesetzblatt und das Amtsblatt „Bote für Tirol“ (Landes-Verlautbarungsgesetz 2013), LGBl. Nr. 125/2013.
  21. 21 Gesetz, mit dem die Wiener Stadtverfassung, die Bauordnung für Wien, das Wiener Jagdgesetz und das Gesetz über das Wiener Abgabenorganisationsrecht geändert werden, LGBl. Nr. 46/2013.
  22. 22 Gesetz vom 11.Dezember 2014 über Verlautbarungen im Burgenland (Bgld. Verlautbarungsgesetz 2015-Bgld. VerlautG 2015), LGBl. Nr.65/2014.
  23. 23 NÖ Verlautbarungsgesetz 2015, LGBl. 0700-0 idF LGBl. Nr..10 /2018 und 69/2021.
  24. 24 Landesgesetz über Verlautbarungen im Land Oberösterreich (Oö. Verlautbarungsgesetz 2015- Oö. VlbG 2015), LGBl.Nr. 91/2014.
  25. 25 Gesetz über Verlautbarungen des Landes Salzburg- Landes-Verlautbarungsgesetz (L-VerlautG), LGBl. Nr.18/2005 idF LGBl. Nr. 86/2013, 52/2014 und 42/2022.
  26. 26 Gesetz über die Kundmachung von Rechtsvorschriften der Organe des Landes (Kundmachungsgesetz), LGBl.Nr.35/1989 idF LGBl.Nr.58/2001, 65/2002, 45/2014, 78/2017 und 4/2022.
  27. 27 Aus diesem workshop sind insbesondere zwei Impulsreferate zu erwähnen, die von Gartner-Müller und Weichsel gehalten wurden: Gartner-Müller beleuchtete die Perspektiven aus der Sicht des Landes Kärnten mit Schwerpunkt auf das Kundmachungsreformgesetz; Weichsel erörterte die technische Umsetzung, die von den Ländern bei der Kundmachung im RIS zu beachten ist. Vgl. dazu auch Michael Raffler, Die Kundmachung des Wiener Landesrechts im RIS, in: aaO (FN 6), Bern 2014, 669-693.