Persönlichkeitsschutz im Rahmen der automatisierten personenbezogenen Datenbearbeitung
Das Datenschutzrecht hatte schon seine liebe Mühe mit Big Data, und nun haben wir ChatGPT, Bard und Co. Mit diesen Apps ist die sogenannte künstliche Intelligenz in der Gesellschaft angekommen und soll uns im Alltag und bei der Arbeit unterstützen, wenn nicht gar ablösen. Zugleich wird auf die Bremse getreten: derzeit verlangen mehr als tausend Persönlichkeiten aus der globalen KI-Szene ein Moratorium für die Entwicklung von noch leistungsfähigeren KI-Systemen, während Ende März die italienische Datenschutzbehörde gegenüber OpenAI eine vorübergehende Beschränkung der Datenbearbeitung von italienischen Daten durch ChatGPT verfügt hat.
Vor diesem Hintergrund gehe ich der Frage nach, wo die spezifischen Herausforderungen von KI-Technologien für das Datenschutzrecht liegen bzw. welche Aspekte dieser Technologien eine eigene, spezifische Bedrohung für die Persönlichkeit und die Grundrechte der Bevölkerung darstellen.
Vor diesem Hintergrund gehe ich der Frage nach, wo die spezifischen Herausforderungen von KI-Technologien für das Datenschutzrecht liegen bzw. welche Aspekte dieser Technologien eine eigene, spezifische Bedrohung für die Persönlichkeit und die Grundrechte der Bevölkerung darstellen.