Aufgrund eines Software-Fehlers wurde ein Börsenauftrag nicht sofort bei Börsenbeginn, sondern erst rund 20 Minuten später zu einem wesentlich höheren Kurs ausgeführt. Das vorliegend besprochene Urteil geht davon aus, dass es sich bei einem EDV-Systemversagen um einen vom Internet-Broker zu vertretenden Umstand handelt, für den dieser einzustehen hat. Im Bereich der neuen Transaktionsmodalitäten sind die verschiedenen Erscheinungsformen von Systemversagen nicht als unabwendbare Ereignisse hinzunehmen.
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Die Europäische Kommission hat am 27. April 2000 drei Regelungsvorhaben im Wettbewerbsrecht zum Thema der horizontalen Zusammenarbeit in die Vernehmlassung gegeben. Es handelt sich einerseits um zwei Gruppenfreistellungsverordnungen betreffend Spezialisierungsvereinbarungen und Vereinbarungen über Forschung und Entwicklung (F&E), andererseits um Leitlinien über horizontale Zusammenarbeitsvereinbarungen. Interessierte Kreise können bis zum 29. Mai 2000 zu den Entwürfen Stellung nehmen.
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Die Schweizerische Wettbewerbskommission WEKO hat die Preisempfehlungen der "Association fribourgeoise des écoles de circulation" (AFEC) für unzulässig erklärt. Sie will auch gegen andere kantonale Verbände vorgehen, die weiterhin die Preise bestimmen oder empfehlen.
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Die Liegenschaft der Kläger wurde durch Bauarbeiten auf dem Nachbargrundstück in Mitleidenschaft gezogen. Sie klagten gegen einen Geologen sowie eine Ingenieurin, die von dem bauenden Grundeigentümer als Experten beigezogen worden waren, auf Schadensersatz. Das Bundesgericht prüfte die Eigenhaftung der beauftragten Experten aus unerlaubter Handlung, aus Vertrauenshaftung sowie aus Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte.
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Kann eine Beschwerde am letzten Tag der Frist per Telefax eingereicht werden? Das bernische Verwaltungsgericht hat diese Frage kürzlich in einem obiter dictum bejaht - abweichend von der Rechtsprechung des Bundesgerichts.
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Das detaillierte E-Commerce-Regelwerk der EU im Volltext
Die "Richtlinie über bestimmte rechtliche Aspekte des elektronischen Geschäftsverkehrs im Binnenmarkt" vom 28. Februar 2000 wurde am 4. Mai 2000 von der EU definitiv angenommen. Vgl. Rolf Bründler, EU-Richtlinie über juristische Aspekte des E-Commerce definitiv, in: Jusletter 8. Mai 2000. Im folgenden wird auf vielseitigen Wunsch der Jusletter-Leserschaft der vollständige Richtlinientext wiedergegeben (Gemeinsamer Standpunkt des Rates vom 28. Februar 2000 im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs ("Richtline über den elektronischen Geschäftsverkehr")).
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Privatsphäre soll auch in informatisierter Gesellschaft gewährleistet bleiben
An einer Informationsveranstaltung des Datenschutzbeauftragten des Kantons Zürich von letzter Woche stellten verschiedene Referenten die neuen Herausforderungen für den Datenschutz dar und zeigten Wege auf, wie der Schutz der Privatsphäre auch in der informatisierten Gesellschaft gewährleistet werden kann. Der Justizdirektor des Kantons Zürich führte aus, aufgrund der technologischen und gesellschaftlichen Entwicklung seien auch die Datenschutzgesetze weiterzuentwickeln.
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Das Bundesgericht untersagt der EBK, im Fall eines vermuteten Insider-Geschäfts der amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde (SEC) Amtshilfe zu gewähren, weil diese bisher die Wahrung der Vertraulichkeit nicht hinreichend zugesichert und sich sogar eine Veröffentlichung der von der Schweiz verlangten Auskünfte auf Internet vorbehalten hat.
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Domaines juridiques: Droit économique et droit administratif économique
Werden Unterhaltsansprüche nach der Ehescheidung durch eine einmalige Kapitalleistung abgegolten, kann der Unterhaltspflichtige diese - anders als eine periodische Alimentenzahlung - nicht vom steuerbaren Einkommen abziehen; und der Empfänger braucht die Summe nicht als Einkommen zu versteuern. Diese Regel stellt das Bundesgericht für den Fall auf, dass die fragliche Kapitalleistung von zwei Kantonen gleichzeitig steuerlich belastet wird, und beantwortet damit eine Frage, die weder im Gesetz über die direkte Bundessteuer noch im Steuerharmonisierungsgesetz geregelt ist.
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Domaines juridiques: Impôt sur le revenu et impôts directs en général
Kann einem Vater bei der Scheidung mit Rücksicht auf das Wohl und die Wünsche der Kinder kein Besuchsrecht eingeräumt werden, dann darf auch nicht im Hinblick auf eine Wiederannäherung der Beteiligten eine Beistandsschaft angeordnet werden. Dies geht aus einem neuen Urteil des Bundesgerichts hervor, laut welchem dem Kind gestützt auf Art. 308 des Zivilgesetzbuchs ein Beistand nur gegeben werden könnte, um die Mutter bei ihrer Sorgetätigkeit zu unterstützen (Art. 1) oder den persönlichen Verkehr mit dem Vater zu überwachen (Abs. 2).
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Domaines juridiques: Droit de la famille. Droit du mariage
Der Bundesrat hat soeben den kürzlich erschienenen Bericht der Expertenkommission "Eigenmietwert / Systemwechsel" bei den Kantonen und den interessierten Kreisen in die Vernehmlassung gegeben. Die Vernehmlasser sollen sich darüber äussern, ob sie das bestehende System (Besteuerung der Eigenmiete) beibehalten wollen oder nicht und welche flankierenden Massnahmen im Falle eines Systemwechsels zu ergreifen wären. Der Bericht geht zusammen mit einem Fragebogen, einer Darstellung der vorgeschlagenen Anpassungen des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) sowie des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) bei den Kantonen und den betroffenen Kreisen in die Vernehmlassung. Das Vernehmlassungsverfahren beginnt heute und dauert bis Mitte Juli. Gestützt auf dessen Ergebnisse wird das Eidgenössische Finanzdepartement im Auftrag des Bundesrates eine Botschaft ausarbeiten.
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Domaines juridiques: Impôt sur le revenu et impôts directs en général
Der Regierungsrat des Kantons Luzern will die Strafprozessordnung teilweise revidieren. Mit der Revision wird beabsichtigt, das Strafverfahren zu straffen und zu modernisieren.
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Das Bundesgericht bleibt dabei, dass nachts auch auf Autobahnen mit Abblendlicht nur so schnell gefahren darf, dass jederzeit innerhalb der beleuchteten Strecke von rund 50 Metern angehalten werden kann. Mit dem Entscheid wird eine über 30 Jahre alte und vielfach kritisierte Praxis bestätigt, die damit begründet wird, dass jederzeit mit unbeleuchteten Hindernissen zu rechnen ist. Beim ersten Entscheid war es um den in Juristenkreisen zu Berühmtheit gelangten Stuhl gegangen, der auf der Autobahn lag und einen zu schnellen Autofahrer zu einem Ausweichmanöver zwang, das mit einem Schleuderunfall endete (BGE 93 IV 115).
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