Der Bundesrat will im Windschatten des geplanten Fusionsgesetzes (vgl. Jusletter vom 19. Juni 2000) den minimalen Nennwert von Aktien auf einen Rappen senken. Heute schreibt Artikel 622 des Obligationenrechts einen minimalen Nennwert von 10 Franken vor. Damit würde für Aktiengesellschaften erheblich mehr Flexibilität in der Gestaltung ihrer Kapitalstruktur geschaffen.
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Vor gut 5 Jahren trat das revidierte Vermögens- und Urkundenstrafrecht in Kraft. Mit dieser Revision hatte man das Ziel verfolgt, das Strafgesetzbuch an die modernen technischen und wirtschaftlichen Entwicklungen anzupassen. Dementsprechend wurden im Zuge dieser Revision unter anderem auch die verschiedenen Arten von Kreditkartenmissbrauch umfassender bzw. anders als zuvor unter Strafe gestellt. Auch der herkömmliche Urkundenbegriff in Art. 110 Ziff. 5 StGB wurde mit dieser Revision modernisiert, und damit nicht nur dieser, sondern auch die strafbare Urkundenfälschung gemäss Art. 251 StGB ausgedehnt. Im folgenden Beitrag wird untersucht, bei welchen heute strafbaren missbräuchlichen Verwendungsarten von Kreditkarten welche Arten von strafbaren - herkömmlichen oder modernen - Urkundenfälschungen vorkommen können. Hierzu wird insbesondere die Entstehungs- bzw. Revisionsgeschichte der Urkundenfälschung i.S.v. Art. 251 StGB noch einmal aufgerollt.
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Bemerkungen zum Entscheid der 2. Zivilabteilung des Bundesgerichts vom 27. März 2000 (Urteil 5C.31/2000)
Lärmimmissionen waren in den letzten Jahren beinahe ausschliesslich die Domäne der öffentlichrechtlichen Abteilung des Bundesgerichtes, weil solche Beeinträchtigungen primär unter dem Blickwinkel des Lärm- und Umweltschutzes beurteilt wurden. Der vorliegende Bundesgerichtsentscheid setzt sich einerseits mit dem Einbezug des öffentlichrechtlichen Lärmregimes auseinander, wenn die Übermässigkeit von Lärmimmissionen nach Artikel 684 ZGB zu beurteilen ist. Andererseits wird die Harmonisierung von privatem und öffentlichrechtlichem Immissionsschutz thematisiert.
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Gestützt auf das Bernische Fürsprechergesetz aus dem Jahre 1984 verurteilte die Anwaltskammer des Kantons Bern einen Rechtsanwalt wegen aufdringlicher Werbung in der Handelszeitung zu einer Disziplinarstrafe von Fr. 500.--. Die dagegen ergriffene staatsrechtliche Beschwerde wies das Bundesgericht ab. Der an der Universität Bern lehrende Rechtsprofessor Andreas Kley hat dazu letzte Woche in der AJP 2000 Heft 6 eine Urteilsbesprechung publiziert, welche im folgenden gekürzt wiedergegeben wird. Kley hält es für unnötig, dass der Staat im Bereich der Anwaltswerbung bevormundend auftritt und diese unter dem Vorwand des Publikumsschutzes verbietet. Für die übrigen Anbieter von Rechtsdienstleistungen wie Banken, Versicherungen, Treuhandgesellschaften und Consulting-Firmen sei ein Werbeverbot für Rechtsanwälte angenehm, da sie selber keinerlei Werbebeschränkungen kennen und so weitere Teile des Marktes beispielsweise Vermögensverwaltung, Erbteilungen sowie Steuer- und Rechtsberatung für sich gewinnen können. Zwar müssten Missbräuche im Bereiche der Anwaltswerbung geahndet werden können; dabei genüge jedoch die strenge Gesetzgebung über den unlauteren Wettbewerb vollkommen, wie das der Gerichtshof für Menschenrechte bereits in einem Urteil aus dem Jahre 1994 angedeutet habe.
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Domaines juridiques: Droit du notaire et de l'avocat
Ein in einem anderen Kanton patentierter und vereidigter Rechtsanwalt braucht keinen zusätzlichen Eid in der Waadt abzulegen, wenn er seinen Beruf auch in diesem Kanton ausüben will. Dies entschied das Bundesgericht und hiess die staatsrechtliche Beschwerde eines Freiburger Anwalts gut, dem das Waadtländer Kantonsgericht die Berufsbewilligung nicht erteilen wollte, solange er nicht einen zusätzlichen Eid geschworen hat.
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Domaines juridiques: Droit du notaire et de l'avocat
Neues Merkblatt des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten
Mit Personendaten von Mitgliedern eines Vereins muss sorgfältig umgegangen werden. Dies hält das letzte Woche vom Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten publizierte „Merkblatt über den Umgang mit Adressen von Vereinsmitgliedern“ fest. Das Organ, dem die Vereinsdaten zur Erfüllung seiner Aufgaben anvertraut werden, trägt die Verantwortung für den datenschutzkonformen Umgang mit ihnen. Nach dem Bundesgesetz über den Datenschutz dürfen Personendaten nur zu dem Zweck bearbeitet werden, der bei der Beschaffung angegeben wurde, aus den Umständen ersichtlich oder gesetzlich vorgesehen ist. Das Zugänglichmachen von Mitgliederadressen auf der vereinseigenen Website bedarf der Einwilligung der Betroffenen.
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Nach einer überaus detaillierten Schilderung der grausamen Handlungen Osterwalders, die wohl unter anderen Umständen als harte Pornographie qualifiziert würden, gelangt das Bundesgericht zum Schluss, dass der Täter möglicherweise keinen direkten Tötungsvorsatz gehabt habe, aber durchaus zu Recht wegen eventualvorsätzlichen Tötungsversuchs verurteilt worden sei.
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Im Kanton Bern fehlt es laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts an einer genügenden gesetzlichen Grundlage für die Zwangsmedikation von Patienten, die aus fürsorgerischen Gründen in eine Klinik eingewiesen wurden. Es stehe fest, «dass dem bernischen Recht weder über die Voraussetzungen noch über die Art und Weise der Betreuung und medizinischen Behandlung von Patienten, denen fürsorgerisch die Freiheit entzogen wurde, eine ausreichende Regelung entnommen werden kann».
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Ist der Aufenthaltskanton oder der Heimatkanton zuständig?
Der Kanton Zürich muss laut einem Urteil des Bundesgerichts für die Unterstützung eines seit seiner Geburt hier lebenden 34-jährigen Drogensüchtigen aufkommen und nicht dessen Heimatkanton Uri, wie das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) zuvor entschieden hatte. Der Mann hatte im Jahre 1995 seine bisherige Wohnsitzgemeinde Dielsdorf verlassen und sich seither auf einem Zeltplatz in Winterthur sowie zeitweise in der Stadt Zürich aufgehalten, bevor er schliesslich in die Drogenstation Frankental eintrat. Der Kanton Zürich und das EJPD schlossen daraus, der Drogensüchtige habe seinen bisherigen Unterstützungswohnsitz in Dielsdorf verloren und im Kanton Zürich keinen neuen begründet, weshalb der Heimatkanton Uri für seine Unterstützung aufkommen müsse (Art. 15 Zuständigkeitsgesetz).
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Das Obergericht des Kantons Aargau muss sich gegen seinen Willen mit dem Vorgehen des Bezirksamts Laufenburg befassen, das im vergangenen September ein Hanffeld niedermähen und die ganze Ernte vernichten liess. Das verlangt das Bundesgericht, welches eine staatsrechtliche Beschwerde des betroffenen Hanfbauern einstimmig gutgeheissen hat. Dieser hatte die in einem Zug (uno actu) erfolgte Beschlagnahme, Einziehung und Vernichtung des Hanfs beim Obergericht angefochten, doch trat dieses auf seine Beschwerde nicht ein mit der Begründung, es fehle an einem aktuellen Rechtsschutzinteresse, weil die Vernichtung der Ernte nicht mehr rückgängig zu machen sei. Dies stellt aus Sicht des Bundesgerichts eine formelle Rechtsverweigerung dar.
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Die gesetzliche Regelung der Administrativhaft für illegal anwesende Ausländer (Art. 13a ff. Ausländergesetz) weist möglicherweise eine verhängnisvolle Lücke auf, wie aus einem Urteil des Bundesgerichts hervorgeht. Dieses zeigt auf, dass der Haftgrund der Gefahr des Untertauchens nur im Zusammenhang mit der Ausschaffungshaft genannt wird, nicht aber im Zusammenhang mit der Vorbereitungshaft. Dies hat zur Folge, dass ein von der Polizei aufgegriffener illegal anwesender Ausländer trotz offensichtlicher Gefahr des Untertauchens nicht inhaftiert werden kann, wenn er um Asyl nachsucht, bevor ein Wegweisungsentscheid ergeht. Denn in dieser Konstellation ist Ausschaffungshaft (noch) nicht möglich, und für die Anordnung von Vorbereitungshaft genügt die Gefahr des Untertauchens nicht.
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Der Kanton Genf muss dem Lenker eines schweren Motorrads, der wegen übersetzter Geschwindigkeit von einem Polizeiauto verfolgt und bei einem Unfall schwer verletzt wurde, weder Schadenersatz noch Genugtuung leisten. Dies entschied das Bundesgericht und wies in dem gegen den Kanton Genf geführten Direktprozess die Klage des verletzten Motorradfahrers ab.
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Domaines juridiques: Droit de la responsabilité de l´Etat et des fonctionnaires
Die reformierte Kirche in Bubikon darf ihr Frühgeläut laut einem Entscheid des Bundesgerichts weiterhin bereits um sechs Uhr morgens erschallen lassen. Bis ins Jahr 1998, als der Gemeinderat die Nachtruhe um eine Stunde verlängerte, war die örtliche Bevölkerung bereits um fünf Uhr geweckt worden. Das Ansinnen einer Anwohnerin, die Kirchenglocken erst um sieben Uhr läuten zu lassen, lehnten indes der Gemeinderat, die Baurekurskommission III sowie das kantonale Verwaltungsgericht ab. Und dabei bleibt es, nachdem das Bundesgericht eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde der Anwohnerin einstimmig abgewiesen hat.
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Sitzgemeinschaft von Versicherungsgericht und Suva
Obwohl das Versicherungsgericht des Kantons Zürich seinen Sitz im gleichen Gebäude in Winterthur hat wie die Kreisagentur der Suva, steht die richterliche Unabhängigkeit der Instanz laut einem Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts (EVG) ausser Frage. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass das Gebäude der Suva gehört und dem Versicherungsgericht - zu einem marktüblichen Zins - vermietet wird.
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Domaines juridiques: Organisation de l'Etat et autorités
Wer in selbständiger Stellung nicht genug verdient, um die ihm auferlegten Alimente zu bezahlen, muss laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts zu einer unselbständigen Erwerbstätigkeit wechseln, wenn diese sich als lukrativer erweist. Andernfalls kann er wegen Vernachlässigung von Unterhaltspflichten bestraft werden (Art. 217 Strafgesetzbuch). Gemäss dieser Bestimmung wird auf Antrag mit Gefängnis bestraft, wer seine familienrechtlichen Unterstützungs- oder Unterhaltspflichten nicht erfüllt, obwohl er über die Mittel dazu verfügt oder verfügen könnte.
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Der mit der Untersuchung der sogenannten Spendengeldaffäre beauftragte Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestags darf laut einem Urteil des Bundesgerichts die Akten verwenden, welche die Schweiz bereits früher im Zusammenhang mit einem unter anderem gegen Karlheinz Schreiber geführten Strafverfahren auf dem Rechtshilfeweg an die deutsche Strafjustiz übermittelt hat.
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Gescheiterte Anzapfung eines Telefons als Thema der Anklage
Am kommenden Montag, 3. Juli 2000, wird vor dem Bundesstrafgericht in Lausanne der Prozess gegen einen ausländischen Agenten eröffnet, der zu Beginn des Jahres 1998 im Auftrag des israelischen Auslandgeheimdiensts Mossad versucht hatte, in der bernischen Vorortsgemeinde Köniz den Telefonanschluss eines in der Schweiz eingebürgerten Libanesen anzuzapfen. Die Bundesanwaltschaft wirft dem Angeklagten deswegen verbotene Handlungen für einen fremden Staat (Art. 271 Ziff. 1 Abs. 1 Strafgesetzbuch), politischen Nachrichtendienst (Art. 272 Ziff. 1 Abs. 1 Strafgesetzbuch), versuchtes Abhören und Aufnehmen fremder Gespräche (Art. 179bis Abs. 1 Strafgesetzbuch) und wiederholten Gebrauch verfälschter ausländischer Ausweise vor (Art. 252 und 255 Strafgesetzbuch).
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Die Rechtswissenschaftliche Abteilung hat ihr Studien- und Prüfungsreglement grundlegend neu gestaltet. Die Revision ergab einen ebenso fortschrittlichen wie attraktiven Studiengang. Das neue Reglement wird am 1. September 2001 in Kraft treten.
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Domaines juridiques: Droit de la recherche. Droit de la formation et de l'éducation