In BGE 126 III 49 ff. hat das Bundesgericht gestützt auf Art. 287 Abs. 1 ZGB festgehalten, dass eine Arrestprosequierungsklage abzuweisen ist, wenn mit ihr um Zuspruch verarrestierter Kinderunterhaltsbeiträge nach Massgabe eines behaupteten, angeblich mündlich abgeschlossenen, aber von der Vormundschaftsbehörde nicht genehmigten Vertrages auf Abänderung bzw. deutliche Erhöhung der in einem brasilianischen Scheidungsurteil festgesetzten Kinderunterhaltsbeiträge ersucht wird.
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Domaines juridiques: Relations entre parents et enfants. Tutelle / Protection de l'adulte
Auch in der nun vorliegenden schriftlichen Begründung des Bundesgerichtsurteils im Streit um den Domain-Namen www.berneroberland.ch (NZZ vom 3. 5. 00) bleibt offen, ob und wie in Bezug auf geographische Namen im Internet einem Bedürfnis nach Freihaltung Rechnung zu tragen ist. Immerhin ist gemäss dem Entscheid der I. Zivilabteilung denkbar, «dass derartige Bezeichnungen offiziellen oder offiziösen Organisationen des betreffenden Gebiets vorbehalten blieben, mit der Auflage, allen oder bestimmten Interessierten mit schutzwürdigen Interessen Hyperlinks zur Verfügung zu stellen».
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Der Entscheid des Bundesgerichts vom 2. Mai 2000 im Volltext
In Ergänzung zum vorhergehenden Beitrag soll die vollumfängliche bundesgerichtliche Begründung zur Abweisung der Berufung gegen das Urteil des Handelsgerichts des Kantons Bern im Fall www.berneroberland.ch einem breiten Kreis rasch zugänglich gemacht werden. Eine Kommentierung im Jusletter ist zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen. Der Entscheid wird in der amtlichen Sammlung des Bundesgerichts abgedruckt.
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Die Hersteller von Standardsoftware versuchen zum Teil, die Nutzung ihrer Produkte in vorformulierten Vertragsbedingungen zu regeln. Diese AGBs werden beim konventionellen Softwarevertrieb oftmals auf der Verpackung abgedruckt oder beim Handel über das Internet in die jeweiligen Websites integriert. Ergänzend werden zunehmend auch technische Massnahmen wie Kopiersperren oder Störfenster eingesetzt, die eine aus der Sicht des Herstellers unerwünschte Nutzung verhindern sollen. Den Anwendern gehen diese Praktiken mitunter zu weit [Fn 1]. Bei einer Diskussion im Rahmen der Mailingliste „Swisslawlist“ wurde unlängst gefragt, ob sich die Softwarenutzer nicht gestützt auf das in Art. 12 Abs. 2 URG verankerte Gebrauchsrecht gegen die angesprochenen Praktiken der Hersteller zur Wehr setzen können. Dieser Frage soll hier nachgegangen werden.
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Domaines juridiques: Droit de la propriété intellectuelle
Internet-Banking in der Schweiz ist an sich sicher, doch das Restrisiko soll die Kundschaft tragen. Während die Marketingabteilung einer Bank deren Online-Börsensystem zum Beispiel damit bewerben will, dass es Börsenaufträge in Sekundenschnelle ausführen kann, wird der Jurist in den Nutzungsbedingungen festhalten, dass sich der Kunde darauf trotz allem nicht verlassen kann.
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Kann die Rechtswidrigkeit eines Zuschlags auch noch im anschliessenden Staatshaftungsprozess geltend gemacht werden oder nur durch Beschwerde gegen den Zuschlag? Was gilt, wenn der Vertrag bereits abgeschlossen wurde? Das Bundesgericht hatte diese Fragen nach altem Recht zu beantworten (BGE 5P.407/1999 vom 30. März 2000). Eingegangen wird nachfolgend aber auch auf die Lage nach dem heute geltenden Recht.
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Stand der Ratifikationen sowie die 5. PrepCom-Session in New York
Die Errichtung eines ständigen internationalen Strafgerichtshofes, welche seit über 50 Jahren auf der Agenda der internationalen Staatengemeinschaft steht, rückt immer näher. Vor einigen Tagen hat Frankreich als erstes der fünf Ständigen Mitglieder des Uno- Sicherheitsrates die Ratifizierungsurkunde zur Bildung eines Internationalen Strafgerichtshofs in New York hinterlegt. Insgesamt haben erst 12 Staaten das am 18. Juli 1998 beschlossene Statut des internationalen Strafgerichtshofs (ICC-Statut) ratifiziert. Zum Inkrafttreten des Statuts bedarf es 60 Ratifikationen. Zur Zeit, d.h. vom 12. Juni - 30. Juni, findet in New York die 5. Session der ICC-Preparatory Commission statt. Vertreter von rund 150 Staaten sowie verschiedene NGOs verhandeln dabei vor allem über die Verfahrensregeln sowie die Definition der „Elements of Crimes“, welche als Hilfe bei der Auslegung der Verbrechenstatbestände dienen sollen.
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Der Bundesrat verabschiedete am letzten Dienstag den Entwurf und die Botschaft zu einem neuen Bundesgesetz über die Fusion, Spaltung, Umwandlung und Vermögensübertragung (Fusionsgesetz) zu Handen des Parlaments. Das neue Gesetz soll eine grössere Beweglichkeit innerhalb der Rechtsformen schaffen und eine optimale rechtliche Organisation von Unternehmensträgern ermöglichen. Die vorgeschlagene Neuordnung erstreckt sich auch auf grenzüberschreitende Vorgänge an denen Gesellschaften mit Sitz in verschiedenen Staaten beteiligt sind.
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Die Liberalisierung der Strommärkte bewirkt europaweit - auch in der Schweiz - eine Welle von strukturellen Vorgängen bei Elektrizitätsversorgungsunternehmen. Dieser Prozess stellt die Wettbewerbsbehörden vor neue Herausforderungen. Gegenstand des vorliegenden Beitrags ist die Anwendung der Vorschriften des europäischen und schweizerischen Fusionskontrollrechts auf Zusammenschlüsse von Elektrizitätsversorgungsunternehmen. Im Unterschied zur Fusionskontrolle im Telekombereich, welcher seit längerer Zeit einer vergleichbaren Umstrukturierung unterliegt, hat das vorliegend besprochene Thema in der europäischen Kartellrechtslehre bisher wenig Beachtung gefunden. Dies mag sich ändern, nachdem die europäische Kommission und das deutsche Bundeskartellamt Mitte April 2000 ihre ernsten Bedenken gegen die Fusionspläne verschiedener Elektrizitätsversorgungsunternehmen bekannt gegeben haben. Parallel zur Darstellung der Praxis der EU-Kommission und der Schweizer Wettbewerbskommission wird punktuell auch auf die Praxis anderer Wettbewerbsbehörden hingewiesen.
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Am vergangenen Mittwoch verkündete ein amerikanischer Richter ein erstinstanzliches Urteil im Prozess zwischen Microsoft und dem amerikanischen Justizministerium: Microsoft sei in zwei Firmen aufzuteilen. Vorliegend wird das Urteil im Originaltext wiedergegeben.
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Domaines juridiques: Droit américain, Droit des sociétés
Das Bundesgericht lehnt es ab, die Leiche eines im Jahre 1976 verstorbenen Mannes exhumieren zu lassen, um mittels eines DNA-Tests abzuklären, ob er der biologische Vater einer heute 61-jährigen Person sein könnte. Laut dem einstimmig gefällten Urteil aus Lausanne handelten die zuständigen Gerichte des Kantons Genf jedenfalls nicht willkürlich, als sie das Ansinnen des Sohnes einer unverheirateten Mutter ablehnten. Diese hatte nach der Geburt im Jahre 1939 den betreffenden Mann zwar als Vater des Kindes angegeben, doch war eine Vaterschaftsklage wegen des unseriösen Lebenswandels der Mutter im Jahre 1948 rechtskräftig abgewiesen worden.
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Domaines juridiques: Droit à la vie. Liberté personnelle
Drei Nichtigkeitsbeschwerden in der Wirteaffäre abgewiesen
Im Zusammenhang mit dem Komplex des Bestechungsfalles Raphael Huber hat das Bundesgericht die Nichtigkeitsbeschwerden abgewiesen, die von den beiden Gastrounternehmern Hugo Holenstein und Rudolf Bindella gegen ihre Verurteilung wegen aktiver Bestechung eingereicht worden waren. Damit wurden bedingte Gefängnisstrafen von fünfzehn und sechs Monaten sowie Bussen von je 40 000 Franken bestätigt. Im Falle des wegen Gehilfenschaft zu passiver Bestechung verurteilten Alfred Tschanz liegt noch kein schriftliches Urteil vor, doch ist auch seine Beschwerde laut zuverlässigen Informationen ohne Erfolg geblieben. Von einer definitiven Erledigung der Angelegenheit zu sprechen, wäre indes zu früh, da im Falle Bindellas das vom Bundesgericht bestätigte Urteil des Obergerichts inzwischen vom Zürcher Kassationsgericht gemäss Angaben seines Anwalts aufgehoben worden ist. In zumindest einem der anderen Fälle ist zudem eine staatsrechtliche Beschwerde beim Bundesgericht hängig.
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