Bemerkungen zum Entscheid der 2. Zivilabteilung des Bundesgerichts vom 23. März 2000 (Urteil 5C.40/2000; keine Publikation in der amtlichen Sammlung vorgesehen)
In Bestätigung von BGE 124 III 293 ff. entschied das Bundesgericht, dass im Ergebnis eine Nichteintragung vorliegt, wenn bei einer Grunddienstbarkeit auf dem Hauptbuchblatt des belasteten Grundstückes das berechtigte Grundstück nicht bezeichnet worden ist. Im Entscheid wird weiter auf die Problematik eingegangen, dass eine Grunddienstbarkeit nur auf dem Hauptbuchblatt des berechtigten bzw. des belasteten Grundstücks eingetragen ist und die „Gegenbuchung“ auf dem Hauptbuchblatt des belasteten bzw. des berechtigten Grundstücks fehlt.
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Die Frage, ob bei der Prüfung der Verwechslungsgefahr eines Kennzeichens mit einem Domänennamen auf den Inhalt der darunter abrufbaren Webseite abgestellt werden muss, ist je nach Anspruchsgrundlage gesondert zu beantworten. Das Markenrecht und Namensrecht führen in diesem Zusammenhang zu konträren Resultaten.
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Das international grosses Aufsehen erregende Verfahren um das ehemalige chilenische Staatsoberhaupt wegen unter seiner Herrschaft begangener Menschenrechtsverletzungen, welches mit der Heimreise des Ex-Diktators im März dieses Jahres einen vorläufigen Abschluss fand, nimmt nun in Chile seinen Fortgang. Zurzeit berät das Oberste Gericht über die Aufhebung der parlamentarischen Immunität, die Pinochet als Senator auf Lebenszeit geniesst. Der folgende Beitrag soll einen Überblick geben über das, was sich im Fall Pinochet bisher ereignet hat.
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The United Nations trade law agency has recommended worldwide use of Incoterms 2000, ICC's standard trade definitions, in international trade transactions (Paris, 18 July 2000). The terms, precisely defining the responsibilities of buyer and seller in international transactions, are recognized as the international standard by customs authorities and courts in all the main trading nations. Incoterms have been updated six times since they were first published in 1936. The UN Commission on International Trade Law (UNCITRAL) commended the latest revision of Incoterms as "a valuable contribution to the facilitation of international trade".
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Domaines juridiques: Droit international public économique général
Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat letzte Woche das Gesetz betreffend Anpassung des Prozessrechts im Personen- und Familienrecht vom 27. März 2000 auf den 1. Januar 2001 in Kraft gesetzt. Nach diesem Gesetz werden zahlreiche Bestimmungen in der Zivilprozessordnung, im Gerichtsverfassungsgesetz und im Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch geändert. Dabei geht es um die Anpassung des Zürcher Prozessrechts an die Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches, die per 1. Januar 2000 in Kraft getreten ist. Diese Änderung betrifft das Personenstandsrecht, das Recht der Eheschliessung und das Scheidungsrecht.
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Im Rahmen einer lohnwirksamen Beurteilung von Lehrkräften wird eine grosse Zahl besonders sensibler Daten beziehungsweise insgesamt ein Persönlichkeitsprofil bearbeitet. Das Risiko einer Persönlichkeitsverletzung der betroffenen Lehrkräfte ist deshalb als erheblich einzustufen, wie der Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürich in seinem letzte Woche präsentierten Jahresbericht ausführt. Die von der kantonalzürcherischen Bildungsdirektion herausgegebenen Unterlagen zur Qualifikation von Lehrpersonal hält er für ungenügend.
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Die Schweizer Rechtshilfe an Russland in der sogenannten Aeroflot-Affäre erstreckt sich auch auf Bankkonten des Finanzmagnaten Boris Beresowski bei der Credit Suisse und der Bank Bär. Dies geht aus einem erst jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor, das am gleichen Tag gefällt wurde wie dasjenige im Falle der Lausanner Finanzgesellschaft Forus SA (NZZ vom 20. 6. 00).
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Befreit das Bundesrecht eine Kategorie juristischer Personen von der Einkommens- und Vermögenssteuer, so darf ein Kanton solche Einrichtungen nicht als einzige einer Grundsteuer auf den Liegenschaften unterwerfen. Das Bundesgericht hat deshalb eine Vorschrift im aargauischen Steuergesetz von 1983 beanstandet, welche ausschliesslich die steuerbefreiten juristischen Personen mit 2 Promillen des amtlichen Wertes ihrer Grundstücke besteuert. Die II. Öffentlichrechtliche Abteilung des Gerichts hiess in ihrem einstimmigen Urteil eine staatsrechtliche Beschwerde einer in Basel domizilierten Anlagestiftung gut, der verschiedene Liegenschaften im Kanton Aargau gehören.
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Domaines juridiques: Imposition des personnes morales
Nach über zehn Jahren zieht das Bundesgericht einen Schlussstrich unter den Grabenkrieg zwischen der Zürcher Obrigkeit und dem selbsternannten «König des öffentlichen Verkehrs», Peter Johannes Kraska.
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Lässt ein Angeklagter sich freiwillig auf den vorzeitigen Vollzug einer stationären Massnahme ein, zu der er noch nicht rechtskräftig verurteilt worden ist, gelten laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts die gleichen Grundrechtsgarantien wie beim vorzeitigen Strafantritt. Insbesondere muss der Haftrichter auf Verlangen prüfen, ob der vorläufige Massnahmenvollzug bereits übermässig lang dauert. Nicht erforderlich ist dagegen in der Regel, dass für diese richterliche Haftprüfung eine mündliche Verhandlung durchgeführt wird.
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Das Eidgenössische Versicherungsgericht (EVG) hat die Verwaltungsgerichtsbeschwerde eines Patienten aus dem Kanton Basel-Stadt gutgeheissen, der sich in dem rund einen Kilometer jenseits der Kantonsgrenze liegenden Baselbieter Kantonsspital Bruderholz ambulant behandeln liess und dafür auf die vollen Leistungen seiner Krankenkasse Anspruch erhob. Die Krankenkasse und das baselstädtische Versicherungsgericht hatten sich auf den Standpunkt gestellt, der Patient habe nur Versicherungsleistungen gemäss dem Tarif des Kantons Basel-Stadt zu gut. Das EVG verpflichtete nun die Versicherung zur Übernahme der Kosten gemäss den höheren Tarifen des Kantons Basel-Landschaft.
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Späte Entdeckung einer HIV-Infektion nach Vergewaltigung
Die klare gesetzliche Bestimmung, wonach ein Gesuch um Leistungen der Opferhilfe «innert zwei Jahren nach der Straftat» eingereicht werden muss (Art. 16 Abs. 3 Opferhilfegesetz), kommt laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts im Falle einer Vergewaltigung, die zu einer erst vier Jahre später entdeckten HIV-Infektion und Aids- Erkrankung führt, nicht zum Tragen. In einem solchen Fall sind wohl die Opferhilfeansprüche wegen der Vergewaltigung selbst verwirkt, nicht aber diejenigen wegen der mit der folgenschweren Infektion verbundenen schweren Körperverletzung.
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Gefolterte Asylbewerber, die vor ihrer Flucht keinerlei Beziehungen zur Schweiz hatten, können für die therapeutische Bewältigung der erlittenen Tortur keine Leistungen der Opferhilfe beanspruchen. Dies geht aus einem neuen Urteil des Bundesgerichts im Falle eines anerkannten Flüchtlings aus Bosnien hervor, der vom Kanton Solothurn unter anderem die Vergütung der von der Krankenkasse nicht gedeckten Kosten für eine Psychotherapie in seiner Muttersprache forderte. Die zuständigen Behörden wiesen das Gesuch ab, worauf der Betroffene sich - unterstützt von der Schweizerischen Flüchtlingshilfe - ans Bundesgericht wandte, das seine Verwaltungsgerichtsbeschwerde indes jetzt abgewiesen hat.
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Leistungen einer Lebensversicherung, die das Opfer oder sein Angehöriger ohnehin einmal erhalten hätte, dürfen laut einem neuen Entscheid des Bundesgerichts nicht unbesehen von der Opferhilfeentschädigung abgezogen werden. Vielmehr gilt es im Einzelfall «gestützt auf die konkreten Versicherungsleistungen festzulegen, welche Teile als Schadenersatz anzurechnen sind und welche nicht».
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