Am 2. Juni 2000 wurde am Hauptsitz der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) der Patentrechtsvertrag (Patent Law Treaty, PLT), ein neuer Staatsvertrag auf dem Gebiet des Patentrechts, verabschiedet. Er ist das Ergebnis von Schlussverhandlungen im Rahmen der diplomatischen Konferenz, die vom 11. Mai bis zum 2. Juni 2000 unter der Beteiligung von 150 Staaten, internationalen Organisationen und Interessenverbänden in Genf stattfand. Am 2. Juni 2000 haben bereits 43 Länder – darunter die Schweiz – den PLT unter Vorbehalt der Ratifizierung unterzeichnet. Der PLT vereinheitlicht bestimmte Formalitäten im Zusammenhang mit der Anmeldung und Aufrechterhaltung eines Patents, die national und regional sehr unterschiedlich geregelt sind. Ziel der mit dem PLT herbeigeführten Rechtsangleichung ist es, die administrativen Verfahren, an die der Patentschutz knüpft, benutzerfreundlicher und effizienter zu gestalten.
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Domaines juridiques: Droit de la propriété intellectuelle
Zu den Entstehungsgründen vermögensaufstockender Leistungspflichten im Bürgerlichen Recht
„Jede Vermögensbewegung bedarf einer causa“. Diese scheinbar so simple Aussage steht am Anfang von Thomas Lobingers unlängst erschienenem Werk „Rechtsgeschäftliche Verpflichtung und autonome Bindung“. Sowohl sein Titel wie auch die initialen Worte lassen erahnen, dass dieses Buch nicht mit Leichtgewichtigem aufzuwarten hat. In der Tat hat Lobinger eine Art „Genesis“ der rechtsgeschäftlichen Verpflichtung verfasst, ein Werk der Grundlagenforschung also, welches sich fernab von tagespolitisch motivierten Fragen zentralen dogmatischen Problemfeldern des Privatrechts zuwendet. Diese Feststellung birgt die Gefahr, die sog. „Praktiker“ unter der Leserschaft dazu zu veranlassen, sich einerseits unverzüglich dem nächsten Artikel dieses Jusletter zuzuwenden und andererseits von einer Lektüre des hier zu besprechenden Werkes wegen (vermeintlich) mangelnder Relevanz für den Berufsalltag abzusehen. Ein solcher Schluss wäre jedoch verfrüht, wie am Ende dieses Beitrages noch darzustellen sein wird.
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Mitte der Neunzigerjahre verurteilte ein türkisches Gericht eine Herausgeberin einer Zeitschrift zu einer Haftstrafe von sechs Monaten wegen Veröffentlichung eines Artikels eines Autors, der die Unterdrückung der kurdischen Minderheit als Völkermord bezeichnet hatte und verbot ihr, weitere Beiträge gegen die Integrität des türkischen Staates zu publizieren. Dies stellt gemäss Urteil des Europäischen Menschengerichtshofs vom 18. Juli 2000 einen Verstoss gegen das Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit dar.
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Wer über 16 Jahre alt ist, kann sich bis 31. Juli 2000 als Wähler registrieren lassen
Die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) ist eine nicht gewinnorientierte internationale Gesellschaft, die im September 1998 gegründet wurde, um eine bestimmte Anzahl von technischen Managementfunktionen im Internet wahrzunehmen, die bis dahin von der US-Regierung, ihren Auftragnehmern oder in ehrenamtlicher Tätigkeit durchgeführt wurden. ICANN beschäftigt sich insbesondere mit der umfassenden Koordinierung des Internet und nimmt Aufgaben wie die Festlegung und Überwachung des Domain Name Systems sowie die eindeutige Zuteilung von IP-Adressen und Protokollparametern wahr. ICANN stellt sich nun erstmals einer demokratischen Wahl. Alle über 16-Jährigen mit Zugang zu einem Internet-Anschluss dürfen sich an der Online-Wahl beteiligen und fünf Direktoren für den Vorstand von ICANN wählen. Wer sich an der Wahl für dieses wichtige Gremium beteiligen will, muss sich bis spätestens 31. Juli 2000 anmelden. Die Registrierung erfolgt kostenlos.
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Das Bundesgericht hat es nicht ganz unerwartet abgelehnt, sich als Rechtshilfeinstanz in der sogenannten Aeroflot-Affäre materiell mit den in Russland erhobenen Vorwürfen auseinander zu setzen. Dies geht aus der nun vorliegenden schriftlichen Begründung des Urteils hervor, mit welchem am 19. Juni die Rechtshilfe zugelassen worden war (NZZ vom 22. 6. 00) Die davon betroffene Lausanner Finanzgesellschaft Forus SA hatte die erhobenen Vorwürfe stets unter Hinweis auf ein Gutachten der Treuhandgesellschaft Pricewaterhouse Coopers bestritten.
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Die Schweiz kann den philippinischen Behörden im Zusammenhang mit mutmasslichen Geldern der Familie des früheren Präsidenten Ferdinand Marcos weitere Bankunterlagen herausgeben, nachdem das Bundesgericht eine dagegen eingereichte Verwaltungsgerichtsbeschwerde einstimmig abgewiesen hat.
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Bevor eine Arbeitslosenkasse einen Versicherten wegen ungenügender persönlicher Arbeitsbemühungen vorübergehend in der Anspruchsberechtigung einstellt, muss sie den Betroffenen laut einem neuen Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts (EVG) anhören. Das Arbeitslosenversicherungsgesetz schreibt zwar nicht ausdrücklich vor, dass vor dem Erlass einer solchen Massnahme das rechtliche Gehör zu gewähren ist. Dies ergibt sich indes nach Auffassung der Bundesrichter in Luzern direkt aus der Bundesverfassung (Art. 29 Abs. 2).
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Wer ein Buch mit rassistischem Gedankengut per Post an sieben Personen verschickt, die weder das Werk selbst noch seinen wesentlichen Inhalt an andere weitergeben, kann laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts nicht wegen öffentlicher Rassendiskriminierung verurteilt werden.
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Befindet der Bundesrat auf eine Beschwerde hin über eine kantonale Spitalliste, kann sein Entscheid nicht ans Eidgenössische Versicherungsgericht (EVG) weitergezogen werden. Dieses ist in einem neuen Grundsatzentscheid nicht auf eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde des Schweizer Paraplegiker-Zentrums eingetreten, welches in der Zürcher Spitalliste keine Aufnahme gefunden hatte und sich dagegen vergeblich beim Bundesrat beschwert hatte.
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Domaines juridiques: Assurance maladie et accidents. Assurance invalidité