Nichteintreten auf Einsprache gegen die Eintragung von «Bündnerfleisch» als geschützte geografische Angabe
Im Rahmen der erstmals im letzten Herbst im Schweizerischen Handelsamtsblatt erfolgten Veröffentlichung des Eintragungsgesuchs für «Bündnerfleisch» als geschützte geographische Angabe, ist beim Bundesamt für Landwirtschaft eine Einsprache eingegangen. Mit dem Register der Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben lassen sich die Gebietsnamen von landwirtschaftlichen Erzeugnissen schützen, deren Qualität und Haupteigenschaften durch ihre geographische Herkunft bestimmt werden. Ist ein Name geschützt, darf er nur von Produzenten des entsprechend definierten geographischen Gebiets benutzt werden. Auf die Einsprache gegen die Eintragung von „Bündnerfleisch“ trat das Bundesamt für Landwirtschaft mangels Einsprachelegitimation nicht ein, wie dieses letzte Woche mitteilte. Gegen diesen Nichteintretensentscheid läuft nun eine Beschwerdefrist von 30 Tagen.
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Domaines juridiques: Economie agricole et forestière
Unter dem Titel «Der Fall Pinochet oder die Frage: Kommt es nach bald zwei Jahren juristischen Tauziehens doch noch zu einer Anklage?» berichtete Jusletter am 31. Juli ausführlich über den Fall Pinochet und gab einen Überblick über das, was sich bisher ereignet hatte. Zwischenzeitlich ist der Entscheid gefallen. Mit klarer Mehrheit hat das oberste chilenische Gericht die parlamentarische Immunität von Augusto Pinochet aufgehoben und damit – mindestens theoretisch – den Weg freigemacht für einen Prozess gegen den Ex-Diktator. Das Urteil fiel mit 14 zu 6 Stimmen unerwartet deutlich aus.
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Analoge Anwendbarkeit der Telefonüberwachungsregeln
Eine Überwachung der Internet- und E-Mail-Aktivitäten von einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist nur beschränkt zulässig. Sie muss sich auf konkrete Verdachtsmomente eines Missbrauchs stützen, vorher angekündigt oder angedroht, auf das nötige Mindestmass beschränkt werden (z.B. Stichproben) und vertraulich erfolgen. Dies geht aus einem kürzlich publizierten privaten Rechtsgutachten hervor.
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Wie aus der letzte Woche im Bundesblatt publizierten Botschaft zu einem Bundesgesetz über das Reisendengewerbe hervorgeht, schlägt der Bundesrat vor, das bisher kantonal geregelte Wandergewerberecht zu vereinheitlichen, die bestehende Rechtszersplitterung in diesem Bereich zu beseitigen und die teilweise hohen Abgaben zu eliminieren. Ausländische Reisendengewerbetreibende mit Wohnsitz im Ausland sollen gemäss dem 22 Artikel umfassenden Gesetzesentwurf die gewerbepolizeiliche Bewilligung unter den gleichen Bedingungen wie in der Schweiz ansässige Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller erhalten. Strafverfolgung und Vollzug soll Sache der Kantone sein.
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Bundesgericht weicht nicht von seiner langjähriger Rechtsprechung ab
Die Kirchensteuerpflicht juristischer Personen, die es in zwanzig Kantonen gibt, verstösst nicht gegen das übergeordnete Verfassungsrecht. Das Bundesgericht hat in einem neuen Urteil eine Änderung seiner Praxis abgelehnt. Auch die Regelung der Glaubens- und Gewissensfreiheit in der neuen Bundesverfassung biete keinen Anlass für eine Abkehr von der über hundert Jahre alten Rechtsprechung.
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Domaines juridiques: Imposition des personnes morales
Wer einen vom Bezahlenden irrtümlich doppelt überwiesenen Betrag verbraucht, macht sich wegen unrechtmässiger Verwendung von Vermögenswerten (Artikel 141bis des Strafgesetzbuchs) strafbar. Nach einem Grundsatzurteil des Bundesgerichts ist es entscheidend, ob dem Täter Vermögenswerte überwiesen werden, auf die er keinen Rechtsanspruch hat. Ob der Täter vom Überweisenden nichts zu fordern hat (Fehlüberweisung) oder ob er nichts mehr zu fordern hat (versehentliche Doppelzahlung), spiele keine Rolle.
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Wer während vier Ferienwochen in wesentlichem Umfang bezahlte Arbeit für einen Dritten leistet, missachtet laut einem Urteil des Bundesgerichts die legitimen Interessen des Arbeitgebers. Im konkreten Fall war die Aktivität eines Chauffeurs, der zu praktisch gleich hohem Lohn als Lagerarbeiter tätig war, nicht mit dem Erholungszweck der Ferien vereinbar.
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Umstrittene Rechtsfrage durch Grundsatzurteil geklärt
Artikel 13 des (alten und neuen) Arbeitsgesetzes (ArG) verpflichtet den Arbeitgeber dazu, «den Arbeitnehmern für die Überzeitarbeit einen Lohnzuschlag von wenigstens 25 Prozent auszurichten». Von dieser Entschädigungspflicht erlaubt das Gesetz gemäss Bundesgericht nur zwei Ausnahmen: Gewisse Kategorien von Arbeitskräften (Büropersonal sowie technische und andere Angestellte) haben nur Anspruch auf den Zuschlag, falls ihre Überzeit 60 Stunden im Kalenderjahr übersteigt (Art. 13 Abs. 1 ArG). Und im gegenseitigen Einverständnis kann die Überzeitarbeit durch Freizeit von gleicher Dauer ausgeglichen werden (Art. 13 Abs. 2 ArG). Nicht vorgesehen ist hingegen, dass mit Zustimmung des Arbeitnehmers auf die Entschädigung für die Überzeitarbeit ganz oder teilweise verzichtet werden könnte.
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Nachtklubs und Diskotheken in der Stadt Neuenburg müssen unter der Woche neu um 02.00 Uhr morgens schliessen. Besitzer entsprechender Etablissements hatten sich mit ihrer Beschwerde gegen den Entscheid des Neuenburger Stadtrats ohne Erfolg beim Bundesgericht gewehrt, die Schliessungszeiten von Nachtklubs und Diskotheken unter der Woche von 04.00 Uhr auf 02.00 Uhr zu verlegen.
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