Der zum Anfüttern und zum Konnex Vorteil/Ermessensausübung ergangene Entscheid betrifft zwar noch das alte Bestechungsstrafrecht. Er ist jedoch für das dieses Jahr in Kraft getretene neue Korruptionsstrafrecht von grosser Bedeutung. Es zeigt sich nämlich, dass die verschiedenen Strafbarkeitsausdehnungen des neuen Rechts (Anfüttern/Fiktion der Pflichtwidrigkeit bei Ermessensbeamten) sich überlagern. Durch solche Überlagerungseffekte droht der vom neuen Recht mit guten Gründen im internationalen Geschäftsverkehr an sich straffrei gelassene Raum aufgefüllt zu werden.
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Die Urteilsbesprechung von Prof. Dr. Arzt im vorliegenden Jusletter setzt sich mit dem Bundesgerichtsentscheid 6S.669/1996 auseinander. Da der angesprochene Entscheid zur Zeit noch nicht über die amtliche Sammlung zugänglich ist, wird er hier im Volltext wiedergegeben.
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Gemäss Eidgenössischer Lebensmittelverordnung (LMV; SR 817.02) vom 1. März 1995 dürfen Grundnahrungsmitteln keine vorbeugenden oder heilenden Eigenschaften zugeschrieben werden. Das Verwaltungsgericht des Kantons Bern erachtet die Werbung für Milch mit dem Slogan „Milch gibt starke Knochen“ dennoch als zulässig und entschied zugunsten der Schweizer Milchproduzenten und gegen die Gesundheitsbehörden.
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Gemäss einer kürzlich publizierten Mitteilung der EU-Kommission an das Europäische Parlament und den Rat sollen die Rechte der Flugpassagiere verbessert werden. Abgesehen von der Warschauer Konvention aus dem Jahre 1929, ergänzt im Jahre 1999 durch die Konvention von Montreal, sei in der Vergangenheit wenig getan worden, um die Luftverkehrspassagiere zu schützen. Zwar hätten die Luftverkehrsgesellschaften selbst über die IATA Anstrengungen unternommen, um den internationalen Luftverkehr zu organisieren, aber ihre Regelwerke hätten keine Gesetzeskraft. Aus diesem Grunde habe die Gemeinschaft entschieden, auf Europäischer Ebene zu handeln. Schon 1998 hat die Kommission eine Verschärfung der Verordnung über Ausgleichsleistungen bei Nichtbeförderung wegen Überbuchung vorgeschlagen. Die entsprechende Verordnung liegt dem Rat vor, der sie bisher aber noch nicht erlassen hat.
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Allein theoretische Möglichkeit einer persönlichen Verwicklung reicht nicht aus
Gemäss kürzlich ergangenem Entscheid des Schweizerischen Bundesgerichts reicht in einem Genfer Betrugsfall die theoretische Möglichkeit einer persönlichen Verwicklung eines Richters während dessen Amtszeit als Geschäftsleitungsmitglied einer Bank allein nicht aus für einen Ausstand. Im Übrigen handle es sich bei der Affäre um einen dermassen komplexen Fall, dass die Einsetzung eines neuen Untersuchungsrichters den weiteren Verfahrensverlauf beträchtlich verzögert hätte.
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Das Bundesgericht hat eine unbedingte Gefängnisstrafe von sechs Wochen für einen Autolenker bestätigt, der mit einer Blutalkoholkonzentration von über 1,7 Promillen am Steuer eines Autos angehalten worden war. Der Lenker hatte die ihm vorgeworfene Blaufahrt nicht bestritten, jedoch geltend gemacht, er habe weder vorsätzlich noch fahrlässig gehandelt. Dies, weil er sich als Diabetiker vor Antritt der Fahrt in einer Unterzuckerungsphase befunden habe, wodurch seine Geschmacksempfindlichkeit stark eingeschränkt worden sei. Daher habe er nicht gemerkt, dass der Kellner ihm versehentlich vier- mal Mineralwasser mit Wodka statt des bestellten Mineralwassers mit Zitrone serviert habe.
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Domaines juridiques: Egalité devant la loi. Garantie de procédure. Interdiction de l'arbitraire
In den jurassischen Freibergen kann einem Einkaufszentrum während der Sommerzeit die Öffnung des Geschäfts an Sonntagen mit Rücksicht auf die Bedürfnisse des Tourismus gestattet werden. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichts hervor, welches im Zusammenhang mit dem Einkaufszentrum von Coop Neuenburg-Jura in Saignelégier eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde der Gewerkschaft Unia abgewiesen hat. Damit wird ein Entscheid des jurassischen Kantonsgerichts bestätigt, laut welchem das Geschäft ohne behördliche Bewilligung an Sonntagen im Sommer geöffnet werden darf und die Beschäftigung von Frauen bewilligt werden kann.
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Domaines juridiques: Droit économique et droit administratif économique
Freemail-Dienste sind eine praktische Sache: Immer mehr Internet-Benutzer verwenden sie, um via Internet anonym zu kommunizieren. Doch was lässt sich tun, wenn dies missbraucht wird? Der Beitrag bezieht sich BGE 126 I 50 (Swiss Online AG).
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Domaines juridiques: Droit pénal et droit de l'informatique