Jusletter

Liebe Leserinnen und Leser

En vue de renforcer la présence de notre revue en Suisse romande, nous souhaitons accueillir dans notre comité de rédaction quelques membres de langue française supplémentaires. Nous avons ainsi le plaisir de vous informer que le Professeur Paul-Henri Steinauer fait désormais partie de ce comité. Il sera responsable du domaine «droit des successions, droits réels et régimes matrimoniaux» en langue française. M. Steinauer est titulaire de l´une des chaires de droit civil à l´Université de Fribourg. Ses ouvrages sur les droits réels sont bien connus, de même que le livre qu´il a publié avec les professeurs Deschenaux et Baddeley sur les effets du mariage. Il vient de publier un ouvrage sur le droit des successions. Impressum.

Auch Frau PD Dr. Sabine Kofmel Ehrenzeller, Rechtsanwältin und Notarin, heissen wir ganz herzlich im Team von Jusletter willkommen. Sie leitet neu das Ressort «Zivilprozessrecht». Dr. Kofmel Ehrenzeller ist Lehrbeauftragte an der Universität Bern. Schwerpunktmässig ist sie im Zivilprozess- und Vollstreckungsrecht tätig. Zu ihren Publikationen gehören eine in der Praxis auf grosses Echo gestossene Dissertation zum Recht auf Beweis im Zivilverfahren sowie ihre vor kurzem erschienene Habilitationsschrift zum vorläufigen Rechtsschutz im internationalen Verhältnis. Dr. Kofmel Ehrenzeller war Mitglied der Expertenkommission für die Vereinheitlichung des Zivilprozessrechts. Impressum.

Zur heutigen Ausgabe:

Gemäss Schätzungen sind weltweit über 250'000 Kindersoldaten in 20 Ländern im Kampfeinsatz. Die Kinder sind dabei Opfer und Täter zugleich. Das Statut des internationalen Sonderstrafgerichtshofes in Sierra Leone sieht ausdrücklich die Möglichkeit vor, Kinder und Jugendliche ab 15 Jahren anzuklagen und vor dem Gericht zur Rechenschaft zu ziehen. RA Marco Bundi , LL.M., widmet sich der Entstehung und den Konsequenzen der Norm, insb. im Hinblick auf die nationale Jugendstrafgesetzgebung Sierra Leones.

Der revidierte AT des Strafgesetzbuches soll nach dem Willen des Bundesrates noch vor seinem In-Kraft-Treten im Jahr 2007 nachgebessert werden. Am 29. Juni 2005 hat er die Botschaft und die erforderlichen Gesetzesänderungen zuhanden der Eidgenössischen Räte verabschiedet. Kritisiert wurde insb. die vorgesehene Möglichkeit, neben den Freiheitsstrafen neu auch Geldstrafen sowohl bedingt als auch teilbedingt aussprechen zu können. Sandro Cimichella untersucht die Nachbesserungsvorschläge und stellt eine Alternativlösung vor.

Roland Portmann analysiert die Position der Schweiz, wonach dem Kosovo bei Erfüllung gewisser rechtsstaatlicher Bedingungen die staatliche Unabhängigkeit gewährt werden soll, auf ihre Vereinbarkeit mit dem Völkerrecht.

Christoph Hurni bespricht den BGE 4C.188/2005 vom 31. August 2005. Das Bundesgericht hatte sich mit dem Anwendungsbereich der Verjährungsfrist von Art. 128 Ziff. 3 OR bzw. dem Begriff der «Berufsarbeiten von Anwälten, Rechtsagenten, Prokuratoren und Notaren» zu befassen. Es kommt zum Schluss, dass auf Treuhanddienstleistungen die ordentliche zehnjährige Verjährungsfrist des Art. 127 OR anzuwenden ist.

Eine unwahre Vollständigkeitserklärung (Bilanzerklärung) des Verwaltungsrates einer AG ist keine Falschbeurkundung mehr, sondern bloss noch eine schriftliche Lüge, weil ihr «keine erhöhte Glaubwürdigkeit in Bezug auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der Buchhaltung zukommt». So entschied das Bundesgericht in 6S.141/2005 vom 30. November 2005. Der Berner Staatsanwalt Dr. Beat Schnell kritisiert den Entscheid.

Mit besten Grüssen

 
Nils Güggi

Leiter Jusletter