Liebe Leserinnen und Leser
Am 31. Dezember 2005 wurde Evgeny Adamov nach Russland ausgeliefert. Dies wurde möglich, nachdem das Bundesgericht im BGE 1A.288/2005 vom 22. Dezember 2005 der Auslieferung an Russland gegenüber jener an die USA Priorität eingeräumt hatte. Dr. iur. RA Stefan Heimgartner legt dar, was bei der Beurteilung einer auslieferungsrechtlichen Konkurrenz zu beachten ist und erklärt, warum das Bundesgericht richtig gehandelt habe.
Dr. iur. RA Mathis Berger bespricht BGE 131 III 581. Er beschäftigt sich dabei mit der Beurteilung des Vorliegens einer Agentenmarke (Art. 4 MSchG) sowie der Frage nach der Verwirkung von lauterkeitsrechtlichen Ansprüchen.
Dr. iur. RA Urs Wickihalder analysiert die Definition des Begriffs «Know-how», wie er in der europäischen Gruppenfreistellungsverordnung über Technologietransfer-Vereinbarungen definiert ist und befasst sich mit der Bedeutung dieser Definition für das Schweizer Kartellrecht.
Als «unlawful combatant» oder «illegal combatant» bezeichnen einige Staaten eine Person, die Waffen trägt oder anderweitig an einem kriegerischen Akt beteiligt ist und gegen das Kriegsrecht verstösst. Solche Personen seien nicht legale Kombattanten und erhielten deshalb nicht den Status eines Kriegsgefangenen. Dr. iur. Roberta Arnold beschäftigt sich in ihrem Essay mit dem Begriff des «feindlichen illegalen Kombattanten» und insb. dem Fall des Amerikaners José Padilla.
Mit besten Grüssen
Leiter Jusletter