Liebe Leserinnen und Leser
Die Medien haben einen grossen Einfluss auf die politische Agenda. Die Diskussion um die Feinstaub-Belastung und die kurzfristig getroffenen Massnahmen einzelner Kantone (Tempo 80, Cheminée-Verbot) sind ein aktuelles Beispiel. Lorenz Engi wirft die Frage auf, ob die Medien sozusagen als «Vierte Gewalt» in die Verfassungsordnung zu integrieren und den Erfordernissen demokratischer Legitimation zu unterwerfen wären.
«Das Urheberrecht verleiht Monopolansprüche. Das Innehaben einer Monopolstellung birgt indessen immer das Risiko ihrer missbräuchlichen Ausnutzung. Deshalb stellt sich die Frage nach der Ausgestaltung der internen und externen Schranken des Urheberrechts. Intern steht die Eigengebrauchsregelung im Vordergrund.» Zu externen Ausgleichsmechanismen stellt Prof. Rolf H. Weber 4 Thesen zur Diskussion.
Art. 27bis StGB gewährt Journalisten unter gewissen Bedingungen ein Zeugnisverweigerungsrecht. Am 23. Januar 2006 stellte das Zürcher Obergericht fest, dass ein Redaktor der «NZZ am Sonntag» drei anonyme Quellen aufdecken muss. Diese hatten den ehemaligen Chefarzt Marko Turina beschuldigt, 2004 vorsätzlich den Tod der Herzpatientin Rosmarie Voser verursacht zu haben. Dr. iur. Peter Studer, der bereits den Entscheid der Vorinstanz besprochen hat, kommentiert den Entscheid.
«Wenn ein Grundpfandrecht im Grundbuch gelöscht wird, wird im gleichen Umfang eine leere Pfandstelle eingetragen, sofern kein Nachrückungsrecht zu Gunsten des nachfolgenden Gläubigers vereinbart wurde.» Dr. iur. Roland Pfäffli widmet sich dem Nachrückungsrecht des Grundpfandgläubigers als solchem sowie der Frage nach dem Sinn dieses Rechts.
Ein Hinweis in eigener Sache: Mit grosser Freude darf ich Ihnen bekannt geben, dass wir Herrn Dr. iur. Christoph Brunner, Rechtsanwalt, LL.M. (Berkeley), als Leiter für das neue Jusletter-Ressort «Nationales und internationales Kaufrecht sowie internationale Handelsverträge» gewinnen konnten. Dr. Brunner ist Konsulent der Kanzlei Python Schifferli Peter, Genf/Bern, und Lehrbeauftragter an der Universität Bern. Er ist schwerpunktmässig im Bereich internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit sowie im Vertrags- und Gesellschaftsrecht tätig. Zu seinen Publikationen gehört ein auf grosses Interesse gestossener Kommentar zum Wiener Kaufrecht (UN-Kaufrecht - CISG, Kommentar zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf von 1980, unter Berücksichtigung der Schnittstellen zum internen Schweizer Recht, Bern 2004). Impressum.
Mit besten Grüssen
Nils Güggi
Leiter Jusletter