Liebe Leserinnen und Leser
Prof. Dr. Rolf H. Weber und RA Michael Vlcek befassen sich mit dem «Vorsorgeprinzip als Wegweiser im Lebensmittel- und Gesundheitsrecht». Ihr Fokus liegt dabei auf dem Vorsorgeprinzip im engeren Sinne. Sie klären Begrifflichkeiten und beleuchten nationale sowie internationale Implementierungen und die entsprechende Rechtsprechung.
Am 22. November 2005 hat das Bundesgericht eine Öffnung der letzten Meile im Bereich «schneller Bitstrom-Zugang» (Bitstream Access) von Swisscom Fixnet AG nach geltendem Recht abgelehnt (BGE 132 II 47). Dabei verneinte es - wie bereits im BGE 131 II 13 für den Shared Line Access und den Full Access - das Vorliegen einer genügenden gesetzlichen Grundlage. Die Grundlage soll gemäss national- und ständerätlichem Entscheid vom 21. März 2006 geschaffen werden. Streitpunkt war im BGE 132 II 47 auch, ob es möglich sei, im erstinstanzlichen Streit um Interkonnektion vor der ComCom eine Parteientschädigung zuzusprechen. Das Bundesgericht verneint die Frage. Dieses Manko hat der Gesetzgeber bis anhin nicht behoben. RA Lorenzo Marazzotta bespricht den Entscheid des Bundesgerichts.
Der Presserat hat am 21. März 2006 zum Abdruck der Mohammed-Karikaturen in Schweizer Medien Stellung genommen. Er erachtet den Abdruck der Karikaturen grundsätzlich für zulässig und schützt damit die Karikatur- und Satire-Freiheit. Die Stellungnahme wird im Volltext wiedergegeben.
Gian Sandro Genna rezensiert den Tagungsband «Das Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare».
Erwähnt sei auch die Übersicht zu den neu in Kraft getretenen Erlassen des Bundes. Für diesen Monat fallen insb. die kontrollierte Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf die neuen EU-Mitgliedstaaten sowie die Verstärkung der flankierenden Massnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping ins Gewicht.
Mit besten Grüssen
Nils Güggi