Jusletter

Liebe Leserinnen und Leser

Vermehrt besteht das Bedürfnis, auch im Zivilprozess digitale Dokumente als Beweise vorzubringen. Das Zivilprozessrecht und damit auch das Beweisrecht ist in der Schweiz noch vorwiegend kantonal geregelt. RA Dr. iur. Reto Fanger befasst sich mit digitalen Dokumenten als Beweismitteln.

Mag. iur. Silvia Ruspekhofer beschäftigt sich mit dem (Menschen-)Recht auf Wasser und Essen. Sie gibt eine kurze Übersicht zum Thema und interviewt Christophe Golay, Mitglied des Teams von Jean Ziegler, seinerseits u.a. UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Nahrung.

Das Schweizer Grundbuchsystem gehört weltweit zu denjenigen, welche Inhabern dinglicher Rechte die grösste Sicherheit bieten. Fehler kommen nur selten vor. Grundbuchberichtigungsklagen sind demzufolge selten. Dr. iur. Roland Pfäffli gibt eine Einführung zum Thema und bespricht zwei aktuelle Urteile des Bundesgerichts, die sich damit und mit dem guten Glauben des Grundeigentümers auseinander setzen mussten.

Dr. iur. René Huber präsentiert eine Zusammenfassung seines Tätigkeitsberichtes als Datenschutzbeauftragter des Kantons Zug.

In eigener Sache: Der Zugang zu den Jusletter-Artikeln im Archiv  ist um einen weiteren Punkt ergänzt worden: In einer Liste werden neu die jeweils 20 meistgelesenen Artikel der Zeitperioden 1.5.2005-31.12.2005 und 1.1.2006-24.3.2006 aufgeführt. Diese Listen ergänzen die bereits bestehenden Recherche-Möglichkeiten, die auch in dieser E-Mail erwähnt sind (vgl. «Jusletter-Archiv»).

Mit besten Grüssen

Nils Güggi