Liebe Leserinnen und Leser
Der Bundesrat sieht im Bereich der indirekten aktiven und der passiven Sterbehilfe keinen Handlungsbedarf. Die Kantone sind anderer Ansicht. Sollte der Bundesgesetzgeber von einer Regelung absehen, stellt sich für Kantone die Frage nach ihrer Regelungskompetenz. Dr. med. et lic. iur. Irene Vollenweider analysiert die Situation.
Das Umweltschutzgesetz (USG) wird im Altlastenbereich revidiert. Der Bundesrat hat am 16. Juni die Inkraftsetzung des revidierten USG per 1. November 2006 beschlossen. RA Dr. Karin Scherrer befasst sich mit den neuen Regeln.
Gewalt in Ehe und Partnerschaft wird in der Schweiz seit dem 1. April 2004 von Amtes wegen verfolgt. Helena Kottmann fasst die internationalen und nationalen Massnahmen gegen die häusliche Gewalt zusammen und untersucht die Wirksamkeit der strafrechtlichen Regeln.
Zu guter Letzt folgt der Hinweis auf das Verzeichnis der auf den September 2006 in Kraft getretenen Erlasse des Bundes.
Mit besten Grüssen
Nils Güggi