Liebe Leserinnen und Leser
Ein Arbeitnehmer erhält Ende jeden Jahres eine Gratifikation. Diese wird vom Arbeitgeber jeweils mit einem Freiwilligkeits-, Abänderungs- oder Widerrufsvorbehalt versehen. Trotzdem kann unter gewissen Voraussetzungen ein Anspruch auf diese Gratifikation entstehen. Ein Verein praktiziert über längere Zeit ein den Statuten widersprechendes Vorgehen. Die Übung wird u.U. zum Anspruch. Dr. Arnold F. Rusch geht der Rechtsprechung und Lehre zur Übung und Observanz auf den Grund und errichtet ein abstraktes, dogmatisches Fundament im Privatrecht.
Mit einer Amnestie können Normen und Urteile ausser Kraft gesetzt werden. Nach modernem, demokratischem Verständnis passt sie auf den ersten Blick nicht in unser Rechtssystem. Prof. Stephan Gass widmet sich dem Rechtsinstitut «Amnestie» und vergleicht dabei Relevanz und Regeln in Frankreich, Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Des Weiteren sei auf die Verfügung der Anwaltskommission des Kantons Obwalden vom 29. Mai 2006 (Erlaubnis, Kanzlei als Aktiengesellschaft zu führen) sowie die aktuelle Rechtsprechungsübersicht (Leitentscheide Bundesgericht und EVG) hingewiesen.
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Mit besten Grüssen
Nils Güggi