Liebe Leserinnen und Leser
Im August 2005 hat die Anwaltsaufsichtskommission Basel-Landschaft eine (abschlägige) Auskunft erteilt zur Frage, ob sich eine Anwalts-Kanzlei als GmbH organisieren dürfe. Ende Mai 2006 hat die Anwaltskommission Obwalden – soweit ersichtlich schweizweit erstmals – drei Rechtsanwälten ermöglicht, ihre Kanzlei als Aktiengesellschaft zu führen. Anfang Oktober 2006 folgte ein positiver Beschluss der Aufsichtskommission über die Anwältinnen und Anwälte des Kantons Zürich zur Frage, ob Anwältinnen und Anwälten, die bei einer Anwalts-Aktiengesellschaft angestellt sind, ins kantonale Anwaltsregister eingetragen werden können.
Der Entscheid aus dem Kanton Obwalden wurde bereits in Jusletter 18. September 2006 veröffentlicht. Die Auskunft aus dem Kanton Basel-Landschaft und der Beschluss der kantonalzürcherischen Aufsichtskommission erscheinen heute in Jusletter.
Der Thematik entsprechend berichtet RA Lukas Küng über die Erfahrungen, Probleme und den Werdegang der ersten Obwaldner Anwalts-Aktiengesellschaft. RA Dr. iur. Volker Römermann widmet sich dem Thema aus deutscher Sicht und gibt einen Einblick in die Entwicklungen in Deutschland.
Zu guter Letzt wie gewohnt der Hinweis auf die Rechtsprechungsübersicht des Bundesgerichts.
Mit besten Grüssen