Jusletter

Liebe Leserinnen und Leser

Prof. Dr. Peter Nobel kommentiert BGE 4C.270/2006 vom 4. Januar 2007. Die Aktien eines Bankkunden verloren im Herbst 2001 massiv an Wert. Der Bankkunde verklagte daraufhin die Bank auf Schadenersatz, was sowohl das St. Galler Handelsgericht als auch das Bundesgericht ablehnten. Thema des BGE ist die grundsätzliche Zielsetzung des BEHG (Art. 1), die massgeblichen Verhaltensregeln des Effektenhändlers (Art. 11), der Umfang der Risikoaufklärung und schliesslich die Frage, ob aus Art. 11 BEHG eine Erkundigungs- und Beratungspflicht des Effektenhändlers abgeleitet werden kann.

Mit dem Urteil 1 BvR 421/05 vom 13. Februar 2007 hat das deutsche Bundesverfassungsgericht entschieden, dass ein heimlicher Vaterschaftstest in einem Prozess nicht verwertbar ist. Das Bundesverfassungsgericht verpflichtet aber den deutschen Gesetzgeber, bis zum 31. März 2008 eine Gesetzesgrundlage zu schaffen. Diese soll einen Verfahrensweg eröffnen, auf dem das Recht auf Kenntnis der Abstammung in angemessener Weise geltend gemacht und durchgesetzt werden könne. Prof. Dr. Regina E. Aebi-Müller fasst das Urteil zusammen und erläutert die aktuelle Rechtslage in der Schweiz.

In BGE 132 I 104 stellte das Bundesgericht schwere Verletzungen des Anspruchs auf freie Willensbildung vor Volksabstimmungen fest. Die Abstimmung hob es aber mit Blick auf das deutliche Abstimmungsresultat nicht auf. Dr. iur. Michel Besson bespricht das Urteil.

Mit besten Grüssen

Nils Güggi