Jusletter

Liebe Leserinnen und Leser

Dans le précédent numéro Prof. Peter Nobel a commenté (en allemand) l'ATF 4C.270/2006 du 4 janvier 2007. Aujourd'hui Philipp Fischer se penche sur cet arrêt dans son article «Gestion de fortune : le Tribunal fédéral précise la portée et le contenu de l'article 11 LBVM»
 
Nach Art. 62d Abs. 2 StGB ist bei der Beurteilung des Rückfallrisikos gefährlicher Straftäter u.a. eine Fachkommission beizuziehen. Solche Fachkommissionen werden insb. aus verfahrensrechtlichen Gründen kritisiert. Ein Urteil des Kantonsgerichts Baselland vom 9. März 2005 hatte eine Verletzung des Gehörsanspruchs durch die zuständige interkantonale Fachkommission festgestellt und verpflichtete diese, «in Zukunft [...] in jedem Fall eine Anhörung des Betroffenen durchzuführen». Martin Wirthlin widmet sich dem Thema und orientiert über das Urteil.

Dr. iur. Franz Böni beschäftigt sich aus kartellrechtlicher Sicht mit der Netzebenenflucht im Strommarkt. Die Netzebenenflucht ist primär ein Solidaritäts-Problem. Um auch abgelegene und topografisch ungünstig gelegene Stromkunden ans Stromnetz anschliessen zu können, sind Investitionen notwendig. Diese werden durch die Nutzer solidarisch bezahlt. Grosse Stromkunden könnten gewillt sein, die Bezahlung dieser Kosten zu umgehen. Dies ist möglich, wenn sie die «normale» Netzebene nicht benützen müssen, sondern z.B. direkt vom Starkstromnetz via eigenem Transformator ihren Strom beziehen. Als Folge davon müssten die Netzbetreiber die Netzkosten den verbleibenden Netzkunden belasten, was für diese wiederum zu höheren Stromkosten führen würde.

Mit besten Grüssen

Nils Güggi