Im Rahmen der jüngsten Revision der StPO hat die Bundesgesetzgebung unter anderem auch den Art. 231 Abs. 2 StPO überarbeitet. In dem vorliegenden Beitrag wird zuerst auf die frühere bundesgerichtliche Rechtsprechung, das Urteil des EGMR in Sachen I.S. gegen die Schweiz und die im Zug der Revision angestellten Erwägungen eingegangen. Danach wird unter Berücksichtigung derselben untersucht, wie Art. 231 Abs. 2 StPO, der seit dem 1. Januar 2024 in Kraft steht, auszulegen und anzuwenden ist. Die auf der Untersuchung gründenden Erkenntnisse werden schliesslich in einem Fazit zusammengefasst.
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Domaines juridiques: Procédure pénale, Droit pénal
Eine kritische Würdigung der Rechtsentwicklung im Lichte der Rechtsprechung
Die Lizenzanalogie diente ursprünglich als Schadenberechnungsmethode, welche es dem Inhaber eines Immaterialgüterrechts erlaubte, seinen konkret kaum nachweisbaren Schaden abstrakt als entgangenen Gewinn im Sinne eines nicht abgeschlossenen Lizenzvertrags zu berechnen. Im Jahr 2005 hat das Bundesgericht im sogenannten «Milchschäumerentscheid» die bisher geltende Praxis zur Lizenzanalogie erheblich verschärft. Der folgende Beitrag analysiert die Konsequenzen dieses Entscheids anhand der seither ergangenen Rechtsprechung.
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Domaines juridiques: Droit de la propriété intellectuelle
Wichtige prozessuale Weichenstellungen des Bundesgerichts
Das Bundesgericht hat in seinem aktuellen Entscheid weitere Klarheit geschaffen, welche Indizien die Vermieterschaft in das Gerichtsverfahren einbringen kann und mit welchem Prüfungsmassstab die Gerichte diese Indizien würdigen müssen, damit die Vermieterschaft eine bloss vermutete Missbräuchlichkeit eines angefochtenen Anfangsmietzinses erschüttern kann. Damit wird indirekt und zugunsten der Vermieterschaft auch endlich die praxisferne Rechtsprechung des Bundesgerichts in BGE 139 III 13 relativiert, die – wegen des Urteilsdatums vom 6. Dezember 2012 – als «Samichlausentscheid» für andauerndes Kopfschütteln in der Immobilienbranche sorgte.]
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Domaines juridiques: Contrat de bail et de bail à ferme