Andreas B. Notter
Urteil des Bundesgerichts vom 9. Mai 2000 (4C.12/2000)
Aufgrund der in Art. 6 ZGB enthaltenen Ermächtigung können die Kantone die Haftung der Notare abschliessend regeln, soweit diese Regelung gegenüber den bundesrechtlichen Bestimmungen keine Abschwächung enthält. Wird die Haftung des Notars im kantonalen Recht geregelt, so ist eine Berufung an das Bundesgericht nicht möglich. Es ist im übrigen den Kantonen überlassen, ob sie zwischen der Haftung im Bereich der Kerntätigkeit des Notars (Beurkundung) und jener im Bereich der Nebentätigkeit einen Unterschied machen wollen. Tun sie das nicht, so muss davon ausgegangen werden, dass die Haftung des Notars für seine gesamte Tätigkeit gleich geregelt ist.
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Rechtsgebiete: Notariats- und Anwaltsrecht
Toni Amonn
Systemwechsel mit zu grossen Schwächen
Anfang Oktober 2000 präsentierte der Bundesrat seine Grundsatzbeschlüsse zum Systemwechsel bei der Eigenmietwertbesteuerung. Die entsprechende Botschaft soll noch in diesem Jahr veröffentlicht werden. Der bundesrätliche Vorschlag beruht weitgehend auf dem Bericht der Kommission Eigenmietwert / Systemwechsel (KES) und auf den Ergebnissen der Vernehmlassung. Der vorliegende Beitrag warnt davor, die alten Probleme bloss durch neue zu ersetzen. Die eigentlichen Ziele der Reform – Steuergerechtigkeit und administrative Vereinfachung - sind durch einen Systemwechsel nicht zu erreichen. Verbesserungen sollten vielmehr innerhalb des bestehenden Systems vorgenommen werden.
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Rechtsgebiete: Einkommenssteuer u. direkte Steuern im Allgemeinen
Felix Schöbi
Urteil des Bundesgerichts vom 10. Juli 2000 (4C.28/2000)
Das Bundesgericht äussert sich im besprochenen Urteil erstmals zur Frage der zeitlichen Befristung von Rückkaufsrechten, die vor Inkrafttreten des Artikels 216a OR begründet worden sind. Es hält klar fest, dass die in dieser Bestimmung vorgesehene Frist von 25 Jahren nicht mit dem Abschluss des Rechtsgeschäfts zu laufen begonnen habe. Offen bleibt, ob für den Fristbeginn auf das Inkrafttreten des neuen Rechts am 1. Januar 1994 abzustellen ist und ob Artikel 216a OR überhaupt auf Rückkaufsrechte Anwendung findet, die von einem Gesellschaftsvertrag überlagert werden.
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Jurius
Mitte Oktober fand im Berner Rathaus die zweite von der Bundeskanzlei, dem Verein für Rechtsinformatik und der Universität Bern organisierte Tagung für Informatik und Recht statt. Schwerpunkte bildeten verschiedene Referate zu rechtlichen Fragen rund um E-Government und E-Commerce. So führte beispielsweise der Direktor des Bundesamtes für Justiz, Prof. Dr. Heinrich Koller, in seinem Referat aus, sein Amt arbeite zur Zeit hinsichtlich verschiedener in diesem Zusammenhang vom Staat zu beantwortenden Fragen intensiv an einer Gesetzgebung, insbesondere bezüglich der rechtlichen Anerkennung digitaler Unterschriften. Vorgesehen sei, die Resultate noch diesen Herbst in die Vernehmlassung geben zu können. Die zwei Tage dauernde Tagung bot den zahlreichen Teilnehmerinnen und Teilnehmern über die äusserst fachkompetenten Vorträge hinaus auch gute Gelegenheit, sich anlässlich verschiedenster Workshops über das neuste Angebot auf dem Rechtsinformatik-Markt einen Überblick zu verschaffen, beispielsweise im Bereich „eingeschriebener“ E-Mails.
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Rechtsgebiete: E-Government
Roland Feuz
Gegen Urteile der letzten kantonalen Instanz, die in Anwendung von Art. 5 SchKG ergangen sind, kann Verwaltungsgerichtsbeschwerde (und nicht Berufung) geführt werden.
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fel.
Ein Betreibungsamt darf zurückgezogene Betreibungen Dritten gegenüber nicht bekanntgeben. Dabei spielt es gemäss einem neuen Urteil des Bundesgerichts keine Rolle, ob die Betreibung vor oder nach Bezahlung der Schuld zurückgezogen wird.
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fel.
Untersuchung auffälliger Geschäfte am Markt
Die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) kann im Zusammenhang mit dem von der norwegischen Versicherungsgesellschaft Storebrand am 6. Januar 1999 unterbreiteten öffentlichen Übernahmeangebot für die Finansbanken der norwegischen Börsenaufsichtsbehörde (Kredittilsynet) Amtshilfe gewähren. Konkret geht es um Unterlagen über auffällige Aktiengeschäfte, die bei einer Schweizer Bank behändigt wurden und gegen deren Weitergabe an das Kredittilsynet sich der betroffene Bankkunde beim Bundesgericht beschwert hatte. Das Gericht hat nun aber die Verwaltungsgerichtsbeschwerde einstimmig abgewiesen und damit die internationale Amtshilfe in allen Punkten abgesegnet.
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Rechtsgebiete: Wirtschafts- und Wirtschaftsverwaltungsrecht
fel.
Betreuung des Onkels des Ehemannes
Für die Betreuung eines Onkels eines Ehepartners ist AHV-rechtlich keine Anrechnung von Gutschriften vorgesehen. Ein entsprechender Anspruch besteht gemäss Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts nur für die Betreuung naher Angehöriger, für welche auch familienrechtlich eine Unterstützungspflicht besteht.
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fel.
Das Lebensmittelgesetz bezweckt, den Konsumenten vor Gebrauchsgegenständen zu schützen, welche die Gesundheit gefährden können. Gemäss einem Urteil des Bundesgerichts ist der Bundesrat daher auch befugt, nicht nur die Beschriftung von Gebrauchsgegenständen wie Körperpflegemitteln oder Kosmetika zu regeln, sondern, soweit gesundheitspolizeiliche Gründe dies angezeigt erscheinen lassen, auch die Werbung für solche Produkte.
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Rechtsgebiete: Konsumentenrecht
Franz Kummer
Weblaw stellt auf seinem Portal www.weblaw.ch eine Stellenbörse für juristisch tätige Personen zur Verfügung. In Jusletter wird regelmässig über neue Stellen in Verwaltung, Privatwirtschaft, Advokatur, Notariat, Lehre und Justiz orientiert. Die Stellenbörse umfasst auch Praktikums- und Sekretariatsstellen. Diese neue Dienstleistung ist erst seit einer Woche online.
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Rechtsgebiete: Publikationen
Christophe Germann
La mise en oeuvre des accords sectoriels dans le droit national
La 16ième Journée de Droit Européen sur "La mise en oeuvre des accords sectoriels dans le droit national" aura lieu le 24 novembre 2000 (08.30 à 16.30) à l'Université de Berne, aula du bâtiment principal.
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Beitragsarten: Kongresse und andere wissenschaftliche Veranstaltungen
Christophe Germann
Die Umsetzung der sektoriellen Abkommen im nationalen Recht
Die 16. Tagung zum Europarecht über "Die Umsetzung der sektoriellen Abkommen im nationalen Recht" findet am 24. November 2000 (08.30 bis 16.30) in der Universität Bern, Aula im Hauptgebäude, statt.
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Beitragsarten: Kongresse und andere wissenschaftliche Veranstaltungen